3678/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0236-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3723/J vom 16. November 2009 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Bundesbeschaffung GmbH wurde im Jahr 2001 mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung GmbH, BGBl. I Nr. 39/2001 als neue Gesellschaft gegründet. Sie war nie Teil des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 2. und 3. sowie 8. und 9.:

Die vorliegenden Fragen betreffen operative Angelegenheiten der Unternehmensorgane und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Was die FMA anbelangt kommt hinzu, dass diese aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen nicht berichtspflichtig ist.

 

Zu 4.:

Die Buchhaltungsagentur wurde erst 2004 mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz, BHAG-G), BGBl. I Nr. 37/2004 als eigene Gesellschaft gegründet, die mit 1. Jänner 2005 ihren Betrieb aufnahm. Bundesweit – auch Ressortgrenzen überschreitend – wurden über 30 einzelne Buchhaltungen, die jeweils Buchhaltungsaufgaben durchgeführt hatten, in die neu geschaffene Buchhaltungsagentur überführt. Eine Buchhaltungsagentur, die seinerzeit in das Bundesministerium für Finanzen integriert war, gab es daher nicht.

 

Zu 5. und 6.:

Wie bereits zu 4. ausgeführt, erfolgte die operative Betriebsaufnahme der Buchhaltungsagentur am 1. Jänner 2005, weshalb der Personalstand und die Personalausgaben erst ab diesem Zeitpunkt bekannt gegeben werden kann:

 

Jahr

Personalstand zum 31.12. in Köpfen

Personalaufwand

2005

577

23.985.288,45

2006

576

24.941.988,55

2007

582

25.542.142,87

2008

574

27.191.116,92

 

Für das Jahr 2009 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

 

Zu 7.:

Im Jahr 2001 wurde die Finanzmarktaufsicht als weisungsfreie Anstalt öffentlichen Rechts neu geschaffen. In diese neue Behörde wurden die Aufgaben und das Personal der Bankenaufsicht, der Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, der Wertpapier- und der Börsenaufsicht integriert. Die FMA verfügte bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit im April 2002 über 102 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

 

Auf Grund der Umstellung der Personalverwaltungssysteme vom Personalinformationssystem PIS auf PM-SAP sowie der zahlreichen Organisationsänderungen, die teilweise Organisationseinheiten mit gleichen Bezeichnungen wie frühere Organisationseinheiten geschaffen haben, ist es leider nicht möglich, die Anzahl der Bediensteten auf die einzelnen Bereiche der nunmehr in der FMA zusammengefassten Agenden aufzuteilen.

 

Zu 10.:

Die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erfolgte gemäß Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz (BPAÜG), BGBl. I Nr. 89/2006, mit 1. Jänner 2007. Für die zu übernehmenden Beamten wurde nach dem BPAÜG als Dienstbehörde erster Instanz in der BVA die Dienststelle „Amt für Bundespensionen“ eingerichtet.

 

Im Personalstand des Bundespensionsamtes befanden sich per 31. Dezember 2006 insgesamt 132 Bedienstete. Nachdem mit Ablauf des 31. Dezember 2006 2 Bedienstete pensioniert wurden, sind letztlich mit 1. Jänner 2007 71 Vertragsbedienstete in die BVA und 59 Beamtinnen und Beamte in das Amt für Bundespensionen übertragen worden.

 

Zu 11. und 12.:

Wie zu 10. ausgeführt, wurde nach dem BPAÜG für die zu übernehmenden Beamten als Dienstbehörde erster Instanz in der BVA die Dienststelle „Amt für Bundespensionen“ eingerichtet. Der in der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung angegebene Personalstand als auch die Personalausgaben beziehen sich auf die Bediensteten dieser Dienststelle.

 

Der Personalstand wird jeweils in „Köpfen“ zum 31.12. jeden Jahres ausgewiesen. Als Personalausgaben wird der Erfolg lt. Bundesrechnungsabschluss (UT0) angegeben.

 

Jahr

Personalstand zum 31.12.

Personalausgaben

2007

57

2.596.425,99

2008

56

2.564.704,39

 

Für das Jahr 2009 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

 

Zu 13. bis 16.:

Der Personalstand wird in der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung jeweils in ausgabenwirksamen Personalkapazitäten in „Köpfen“ zum 1.1. jeden Jahres ausgewiesen. Für die Personalausgaben wird der Erfolg lt. Bundesrechnungsabschluss (UT0) angegeben.

Sowohl Personalstand als auch Personalausgaben beinhalten nicht die ausgegliederten Bereiche.


Jahr

Personalstand zum 1.1.

Personalausgaben

2000

16.054

532.283.253,49

2001

15.429

524.644.375,16

2002

14.810

515.761.322,01

2003

14.314

517.401.739,57

2004

13.376

472.231.435,03

2005

11.957

472.171.614,93

2006

11.993

490.854.278,89

2007

11.847

501.507.142,38

2008

11.791

528.576.857,88

2009

11.766

 

 

Hinsichtlich der Personalausgaben für das Jahr 2009 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.