3698/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0275-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3698/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „öffentliche Desinformation durch Staatsanwälte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses ist nicht Gegenstand der Vollziehung, weshalb von der Beantwortung dieser Frage Abstand genommen wird.
Zu 2 bis 8:
Dr. Klaus Schröder, Vorsitzender der Sektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, hat in der Pressekonferenz vom 6. November 2009 – anders als in der Anfrage – ohne nähere zeitliche Eingrenzung auf Verurteilungen von Regierungsmitgliedern „in der Vergangenheit“ hingewiesen. Welche Regierungsmitglieder Dr. Klaus Schröder konkret vor Augen hatte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Dessen ungeachtet ersuche ich um Verständnis, dass ich aus Gründen des Datenschutzes von personenbezogenen Auswertungen aus Strafverfahren in der Datenbank der Verfahrensautomation Justiz Abstand nehmen muss (vgl. Mayerhofer, Nebenstrafrecht5 § 1 DSG Anm. 13).
Zu 9 bis 11:
Die den Anlass dieser Anfrage bildenden Zitate aus einem Medienbericht beziehen sich auf Erklärungen des Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied eines privatrechtlichen ideellen Vereines. Diese im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung abgegebenen Erklärungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung und damit einer Prüfung im Rahmen der politischen Kontrolle entzogen.
Zu 12:
Ich sehe keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der in dieser Frage zum Ausdruck gebrachten Annahme, sodass Veranlassungen nicht angezeigt erscheinen.
. Jänner 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)