3701/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0057-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Jänner 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am 16. November 2009 unter der Nr. 3718/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche verbotene Preisabsprachen und Umgehung von Baukartellverfahren gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 61:

Ø      Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Sachverhalt Wolfersbergtunnel bekannt?

Ø      Wie viele Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich wurden seit 2005 durch die ASFINAG ausgeschrieben?

Ø      An welchen dieser Ausschreibungen beteiligten sich Bietergemeinschaften?

Ø      In welchen Fällen hielten die an der jeweiligen Bietergemeinschaft beteiligten Baufirmen einen Marktanteil, der sich erkennbar über dem Bagatellbereich befindet, aufgeschlüsselt nach Ausschreibungen und beteiligten Unternehmen?

Ø      Wie hoch war der jeweilige Auftragswert der aufgezählten Fälle in Euro?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle erhielt die Bietergemeinschaft den Zuschlag?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zum Ausschluss einer Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zur Zurückziehung der Ausschreibung?

Ø      Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund des begründeten Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

Ø      Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund eines festgestellten Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

Ø      An welchen weiteren laufenden und abgelaufenen Vergabeverfahren der ASFINAG seit dem Vergabeverfahren Wolfersbergtunnel war zumindest eine der in der Bietergemeinschaft vertretenen Baufirmen beteiligt, aufgeschlüsselt nach Vergabeverfahren und beteiligter Baufirma?

Ø      Aus welchen der genannten Vergabeverfahren wurden eine oder mehrere der in der Bietergemeinschaft vertretenen Baufirmen ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Vergabeverfahren und ausgeschlossener Baufirma?

Ø      Falls kein Ausschluss aus anderen laufenden Vergabeverfahren erfolgte, warum nicht?

Ø      Werden bei der ASFINAG die Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs bei Bauausschreibungen in Folge des geschilderten Sachverhaltes Wolfersbergtunnel intensiviert?

Ø      Wenn ja, wie?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Ist die ASFINAG verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz die Ermittlungsbehörden zu verständigen?

Ø      Wie oft kam es bisher zur Verständigung der Ermittlungsbehörden durch die ASFINAG wegen begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz?

Ø      Wurde der geschilderte Sachverhalt Wolfersbergtunnel durch die ASFINAG einer Ermittlungsbehörde übermittelt?

Ø      Wenn ja, wann wurde der Sachverhalt welcher Ermittlungsbehörde übermittelt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wann wurden welche Verfahrensschritte im Bezug auf den geschilderten Sachverhalt Wolfersbergtunnel durch die ASFINAG gesetzt?

Ø      Kam es zu einer deutlichen Haltungsänderung der ASFINAG in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt?

Ø      Wenn ja, wann genau und aus welchen Gründen änderte die ASFINAG ihre Haltung gegenüber der Bietergemeinschaft?

Ø      Kam es nach Bekanntwerden des Sachverhalts bei der ASFINAG zu einer persönlichen Intervention durch Hans-Peter Haselsteiner, den Vorstandsvorsitzenden der STRABAG, bei einem Vorstand der ASFINAG?

Ø      Wenn ja, an welchem Tag kam es zu einer Intervention bei welchem Vorstand der ASFINAG?

Ø      Welche weiteren Sachverhalte waren Gegenstand dieser Intervention?

Ø      Stehen Verfahrensschritte im Bezug auf den Sachverhalt Wolfersbergtunnel, die nach einer Intervention von Hans-Peter Haselsteiner gesetzt wurden, im Zusammenhang mit dieser?

Ø      Welche juristischen und natürlichen Personen wurden mit der Abwicklung der Ausschreibung der Sanierung des Wolfersbergtunnels beauftragt?

Ø      Gab es seit Gründung der ASFINAG jemals einen Fall von Datenweitergabe aus Geboten eines Vergabeverfahrens an konkurrierende Bieter?

Ø      Wenn ja, welche juristischen und natürlichen Personen, Vergabeverfahren und Bieter waren auf welche Art betroffen, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

Ø      Wenn ja, welche Konsequenzen wurden innerhalb des ASFINAG gezogen, um Vergabeverfahren sicherer zu gestalten?

Ø      Wer in der ASFINAG hatte Einblick in die Gebote im genannten Vergabeverfahren, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

Ø      Welche juristischen und natürlichen Personen außerhalb der ASFINAG hatten Einblick in die Gebote im genannten Vergabeverfahren, aufgeschlüsselt nach Name, Position und Funktion im Vergabeverfahren?

Ø      Wurden all jene natürlichen Personen, die Einblick in die Gebote hatten, hinsichtlich einer möglichen Datenweitergabe an die Bietergemeinschaft überprüft?

Ø      Wenn ja, ergab sich daraus ein konkreter Verdacht?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Kam es bezüglich einer möglichen Datenweitergabe zu einer Anzeige?

Ø      Wenn ja, erfolgte die Anzeige gegen konkrete Verdächtige oder gegen unbekannte Täter?

Ø      Wenn ja, bei welcher Ermittlungsbehörde wurde die Anzeige eingebracht?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden die Maßnahmen zur Sicherung der Daten in Vergabeverfahren in Folge des geschilderten Sachverhaltes intensiviert?

Ø      Wenn ja, wie?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wie viele Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich wurden seit 2005 durch die ÖBB ausgeschrieben?

Ø      An welchen dieser Ausschreibungen beteiligten sich Bietergemeinschaften?

Ø      In welchen Fällen hielten die an der jeweiligen Bietergemeinschaft beteiligten Baufirmen einen Marktanteil, der sich erkennbar über dem Bagatellbereich befindet, aufgeschlüsselt nach Ausschreibungen und beteiligten Unternehmen?

Ø      Wie hoch war der jeweilige Auftragswert der aufgezählten Fälle in Euro?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle erhielt die Bietergemeinschaft den Zuschlag?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle wurden die Bietergemeinschaften hinsichtlich Verstößen gegen die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften überprüft?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zum Ausschluss einer Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren?

Ø      In welchen der aufgezählten Fälle kam es aufgrund des Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften zur Zurückziehung der Ausschreibung?

Ø      Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund des begründeten Verdachts des Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

Ø      Aus welchen weiteren Bauverfahren wurden Unternehmen aufgrund eines festgestellten  Bruchs kartellrechtlicher Vorschriften in einem der genannten Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Bauverfahren und Unternehmen?

Ø      Werden bei den ÖBB die Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs bei Bauausschreibungen in Folge des geschilderten Sachverhaltes Hauptbahnhof Wien – Baulos I intensiviert?

Ø      Wenn ja, wie?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Sind die ÖBB verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz die Ermittlungsbehörden zu verständigen?

Ø      Wie oft kam es bisher zur Verständigung der Ermittlungsbehörden durch die ÖBB wegen begründetem Verdacht auf Verstoß gegen das Kartellgesetz?

 

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs.1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings „nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden“ (AB 1142 BlgNR 18 GP, 4f).

Diese Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung dieser zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.