3708/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                     Alois Stöger diplô

                                                                                                                                     Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMG-11001/0355-I/5/2009

Wien, am 18.Jänner 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3744/J der Abgeordneten Josef Bucher, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 4:

Da keine Meldepflicht für die saisonale Influenza besteht, liegen in den Gesundheitsbehörden keine Daten dazu auf.

Regionale epidemiologische Hochrechnungen zu Erkrankungszahlen auf Basis des österreichischen Sentinella-Systems werden auf der Homepage  des virologischen Instituts der Medizinischen Universität Wien (www.virologie.meduniwien.ac.at) veröffentlicht.


Fragen 2 und 3:

2008 wurden 2.582 Fälle von Entlassungen von stationär aufgenommenen Personen, bei denen Grippe (ICD 10 J100-J118) als Haupt- oder Nebendiagnose angegeben war, dokumentiert. Um wie viele Personen es sich dabei tatsächlich gehandelt hat, ist statistisch nicht erfasst, da eine Person innerhalb eines Jahres auch mehrmals wegen Grippe stationär aufgenommen werden kann. Bei 116 von diesen 2.582 Entlassungen war als Entlassungsart „Sterbefall“ angegeben (also bei 4,5 % aller Entlassungen).

 

Bei Sterbefällen ist darauf zu achten, dass die Hauptdiagnose nicht in jedem Fall mit der Todesursache ident sein muss - daher auch Unterschiede zwischen Todesursachenstatistik (gibt das Grundleiden an) und den Sterbefällen laut Diagnosen- und Leistungsdokumentation.

 

In der Todesursachenstatistik (hier wird das Grundleiden des Todesfalls erfasst) ist für das Jahr 2008 nur eine Verstorbene ausgewiesen.

 

Frage 5:

Bis zum Ende der 46. Kalenderwoche 2009 waren in Österreich  2.665 Personen als an Neuer Influenza A(H1N1) erkrankt gemeldet.

 

Frage 6:

Im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) wurden bis zum Ende der 46. Kalenderwoche 403 Hospitalisationen angegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, ob die stationäre Aufnahme aufgrund von Komplikationen oder bestehenden Grunderkrankungen erfolgt ist.

 

Frage 7:

Bis zum Ende der 46. Kalenderwoche sind 2 Personen verstorben, die an Neuer Influenza A(H1N1) erkrankt waren.

 

Frage 8:

Der Prozentsatz der gemeldeten Todesfälle im Verhältnis zu den gemeldeten Gesamterkrankungen bis zum Ende der 46. Kalenderwoche beträgt 0,08%.

 

Frage 9:

Da keine behördliche statistische Erfassung hinsichtlich an saisonaler Grippe geimpfter Personen erfolgt, liegen keine entsprechenden Daten vor. 2008 wurden in Österreich Grippeimpfstoffdosen  für etwas weniger als 1.000.000 Personen verkauft.

 

Frage 10:

Seitens der AGES PharmMed wurde dazu mitgeteilt, dass dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) für das Jahr 2008 insgesamt 9 Nebenwirkungsmeldungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von saisonalen Grippeimpfstoffen vorliegen, davon war 1 Fallmeldung als schwerwiegend einzustufen.


Frage 11:

Mit Stand 18.12.2009 (Ende 52. Kalenderwoche) wurden 276.086 Dosen als verimpft gemeldet. Die Anzahl der Personen, die sich impfen haben lassen, kann derzeit nicht bekannt gegeben werden, da eine genauere Auswertung darüber, wie viele Personen zweimal (gemäß der Fachinformation der Arzneimittelspezialität Celvapan) bzw. einmal geimpft wurden, erst nach Abschluss der Impfaktion möglich ist.

 

Frage 12:

Seitens der AGES PharmMed wurde mitgeteilt, dass dem BASG über den Zeitraum seit Beginn der Impfkampagne bis zum 30.11.2009 insgesamt 95 Meldungen über unerwünschte Ereignisse in zeitlichem Zusammenhang mit der Verabreichung von Celvapan vorliegen; 16 Meldungen waren als schwerwiegend einzustufen.

Dies entspricht (bei 180.000 verimpften Dosen zum Stichtag) einem Verhältnis von weniger als einem unerwünschten Ereignis auf 1.000 verimpfte Dosen.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der Sensibilisierung und damit erhöhten Aufmerksamkeit der Fachkreise eine intensivere Meldetätigkeit erfolgt und das Vorliegen einer Meldung nicht gleichbedeutend mit einem Kausalzusammenhang ist, da diese Meldungen erst in Zusammenarbeit mit der EMEA aufzuarbeiten und auszuwerten sind.

 

Fragen 13 und 14:

Aufgrund der 10-Dosen-Behälter würde es zu einem übermäßigen Schwund der zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen kommen, da eine angebrochene Flasche innerhalb von 3 Stunden verbraucht werden muss. Ein Allgemeinmediziner/eine Allgemeinmedizinerin kann nicht garantieren, innerhalb dieser Zeitspanne auch tatsächlich 10 Personen zu impfen. Es liegt hier also eine Kosten-Nutzen Abschätzung vor. Für die Durchführung der Impfungen sind die Länder und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (gemäß §132c ASVG) verantwortlich.

 

Fragen 15 und 16:

Schulkinder sind keine definierte Risikogruppe, Schulkinder mit Grunderkrankungen sind jedoch breit über Schulen verstreut. Eine sinnvolle Verwendung des Impfstoffes ist daher für diese Kinder in Schulen nicht möglich. Außerdem haben Impfausschuss und wissenschaftlicher Beirat geraten, jede Form von Impfungen in der Schule während der Grippewelle abzusetzen, da aus organisatorischen Gründen keine kritische Zahl von Impflingen zusammengebracht werden kann.

 

Frage 17:

Es wurden den Ländern, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bundesministerien) rund 1.160.000 Impfdosen (ausreichend für 580.000 Personen) bereitgestellt.

 

Frage 18:

Es gibt keinen Vertrag über minimale Abnahmemengen.


Frage 19:

Nein.

 

Fragen 20 und 21:

Bis zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage waren keine diesbezüglichen Zahlungen an die Firma Baxter durchgeführt worden. Diese erfolgt nach Eintreffen der Rechnungen zum Fälligkeitsdatum, mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen.

 

Frage 22:

Hierüber kann erst nach Ende der Grippesaison entschieden werden, wenn mit Sicherheit kein Bedarf mehr für die österreichische Bevölkerung gegeben ist.

 

Fragen 23, 24 und 25:

Durch die Bestimmungen des § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948 sind alle Bediensteten des Ressorts verpflichtet, erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen zu melden. Die Beurteilung obliegt im Bundesministerium für Gesundheit der Personalabteilung. Ergibt die Beurteilung, dass der Bedienstete/die Bedienstete an der Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben behindert ist oder die Ausübung der Nebenbeschäftigung die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder wesentliche dienstliche Interessen gefährdet sind, so ist die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung zu untersagen.

In meinem Ressort liegen weder gemeldete Nebenbeschäftigungen in der Pharmaindustrie vor, noch gibt es Mitarbeiter/innen des BMG, welche eine Aufsichtsratstätigkeit in der Pharmaindustrie ausüben.

Außerdem wurde von allen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates Pandemie (ein den Ressortchef beratendes Gremium) verpflichtend ein „Conflict of Interest“ Formular ausgefüllt. Dies unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter/innen des BMG sind oder nicht.