371/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0408-I/A/4/2008                                          Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 498/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

 

Fragen 1, 4, 5 und 11:

 

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis 16. Dezember 2008 im Mi­nisterbüro beschäftigt:

 

Name

Rechtsgrundlage zum 2.12.2008

Beginn im Kabinett

Ende im Kabinett

Aufgabenbereich

BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

Konsumentenschutz

KAMLEITHNER Renate, Dr.in

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

EU und Internationales

LUGER Katharina

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

Persönliche Assistenz, Koordination Termine Parlament

NEUBAUER Walter, Mag.

BDG

02.12.2008

-

Stv. Kabinettschef, Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsin­spektorat

POINTECKER Marc, Mag. MA

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

Arbeitsmarktpolitik

PREISS Joachim, Mag.

VBG

02.12.2008

-

Kabinettschef

SCHNURRER Norbert, Mag.

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

Pressesprecher

STAUDINGER Martin, MMag.

VBG (SV § 36)

02.12.2008

-

Fachreferent

 

Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Gehaltsanspruchs ist aus der Tabelle ersichtlich.

 

Da die konkrete Höhe der Gehaltskosten der einzelnen MitarbeiterInnen pro Kalen­derjahr von der jeweiligen Dauer des Dienstverhältnisses abhängt, kann diese Frage, die sich auf einen zukünftigen Zeitraum bezieht, noch nicht beantwortet werden.

 

Mit Ausnahme einer Person haben alle angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „all inclusive“-Bezüge. Die eine Person hatte im angefragten Zeitraum auch keine Überstundenpauschale, sondern einzeln angeordnete Mehrdienstleistungen.

 

 

 

Fragen 2 und 3:

 

Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren zum Stichtag 1. Dezember 2008 im Ministerbüro beschäftigt:

 

Name

Rechtsgrundlage zum 1.12.2008

Beginn im Kabinett

Ende im Kabinett

Aufgabenbereich

BLUM Manuela, Mag.a

VBG (SV § 36)

29.01.2007

02.12.2008

Behinderte und Pflege

GUMHOLD Oliver, Mag.

VBG

09.07.2007

01.12.2008

Presse- und Öffent­lichkeitsarbeit

HUTTER Thomas

VBG (SV § 36)

22.01.2007

02.12.2008

Allgemeine Anfragen

KIRCHLER-LIDY Gisela, Dr.in

BDG

16.01.2007

01.12.2008

Stv. Kabinettschefin und Pressesprecherin

KÖNIG Roland, Mag.

VBG (SV § 36)

01.03.2008

02.12.2008

Soziales und Ge­sundheit

MÜLLER Felix, Dr.

VBG (SV § 36)

29.01.2007

02.12.2008

Konsumentenschutz und Internationales

REITER Gerald, Dr.

VBG

11.01.2007

02.12.2008

Kabinettschef

 

Von den angeführten Dienstverhältnissen wurden insgesamt vier bereits beendet und zwar jeweils durch Zeitablauf mit Ablauf des 2. Dezembers 2008. In einem Fall endete mit Ablauf des 2. Dezember 2008 nicht das Dienstverhältnis zum Bund, sondern nur die Dienstzuteilung zum BMSK. Die Kosten für die anlässlich der Beendigung der Dienstverhältnisse gebührenden gesetzlichen Leistungen betrugen insgesamt € 33.311,10.

 

 

Frage 6:

 

Mit welchen Mitarbeiter/innen des Ministerbüros Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen wurden, ist aus der Beantwortung der Frage 1 ersichtlich.

 

Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausge­schlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normal­entlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%,

 

 

Fragen 7, 8 und 9:

 

Es bestehen zum Stichtag 16. Dezember 2008 keine Arbeitsleihverträge mit den unter Frage 1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministerbüros.

 

 

Frage 10:

 

Kein/e Mitarbeiter/in ist mit derartigen Führungsfunktionen betraut.

 

 

Frage 12:

 

Die Mitarbeiter/innen (Fachreferent/innen und Leiter) meines Kabinetts üben weder Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) noch entgelt­liche Aufsichtsratsfunktionen aus.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen