371/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0408-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 498/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1, 4, 5 und 11:
Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis 16. Dezember 2008 im Ministerbüro beschäftigt:
Name |
Rechtsgrundlage zum 2.12.2008 |
Beginn im Kabinett |
Ende im Kabinett |
Aufgabenbereich |
BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
Konsumentenschutz |
KAMLEITHNER Renate, Dr.in |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
EU und Internationales |
LUGER Katharina |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
Persönliche Assistenz, Koordination Termine Parlament |
NEUBAUER Walter, Mag. |
BDG |
02.12.2008 |
- |
Stv. Kabinettschef, Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat |
POINTECKER Marc, Mag. MA |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
Arbeitsmarktpolitik |
PREISS Joachim, Mag. |
VBG |
02.12.2008 |
- |
Kabinettschef |
SCHNURRER Norbert, Mag. |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
Pressesprecher |
STAUDINGER Martin, MMag. |
VBG (SV § 36) |
02.12.2008 |
- |
Fachreferent |
Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Gehaltsanspruchs ist aus der Tabelle ersichtlich.
Da die konkrete Höhe der Gehaltskosten der einzelnen MitarbeiterInnen pro Kalenderjahr von der jeweiligen Dauer des Dienstverhältnisses abhängt, kann diese Frage, die sich auf einen zukünftigen Zeitraum bezieht, noch nicht beantwortet werden.
Mit Ausnahme einer Person haben alle angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „all inclusive“-Bezüge. Die eine Person hatte im angefragten Zeitraum auch keine Überstundenpauschale, sondern einzeln angeordnete Mehrdienstleistungen.
Fragen 2 und 3:
Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals waren zum Stichtag 1. Dezember 2008 im Ministerbüro beschäftigt:
Name |
Rechtsgrundlage zum 1.12.2008 |
Beginn im Kabinett |
Ende im Kabinett |
Aufgabenbereich |
BLUM Manuela, Mag.a |
VBG (SV § 36) |
29.01.2007 |
02.12.2008 |
Behinderte und Pflege |
GUMHOLD Oliver, Mag. |
VBG |
09.07.2007 |
01.12.2008 |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
HUTTER Thomas |
VBG (SV § 36) |
22.01.2007 |
02.12.2008 |
Allgemeine Anfragen |
KIRCHLER-LIDY Gisela, Dr.in |
BDG |
16.01.2007 |
01.12.2008 |
Stv. Kabinettschefin und Pressesprecherin |
KÖNIG Roland, Mag. |
VBG (SV § 36) |
01.03.2008 |
02.12.2008 |
Soziales und Gesundheit |
MÜLLER Felix, Dr. |
VBG (SV § 36) |
29.01.2007 |
02.12.2008 |
Konsumentenschutz und Internationales |
REITER Gerald, Dr. |
VBG |
11.01.2007 |
02.12.2008 |
Kabinettschef |
Von den angeführten Dienstverhältnissen wurden insgesamt vier bereits beendet und zwar jeweils durch Zeitablauf mit Ablauf des 2. Dezembers 2008. In einem Fall endete mit Ablauf des 2. Dezember 2008 nicht das Dienstverhältnis zum Bund, sondern nur die Dienstzuteilung zum BMSK. Die Kosten für die anlässlich der Beendigung der Dienstverhältnisse gebührenden gesetzlichen Leistungen betrugen insgesamt € 33.311,10.
Frage 6:
Mit welchen Mitarbeiter/innen des Ministerbüros Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen wurden, ist aus der Beantwortung der Frage 1 ersichtlich.
Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeschlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%,
Fragen 7, 8 und 9:
Es bestehen zum Stichtag 16. Dezember 2008 keine Arbeitsleihverträge mit den unter Frage 1 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministerbüros.
Frage 10:
Kein/e Mitarbeiter/in ist mit derartigen Führungsfunktionen betraut.
Frage 12:
Die Mitarbeiter/innen (Fachreferent/innen und Leiter) meines Kabinetts üben weder Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) noch entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus.
Mit freundlichen Grüßen