372/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

 

GZ: BMSK-20001/0054-II/2008                                                Wien, 22.12.2008

 

 

Betreff:  Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Kickl u.a. betreffend Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes, Nr. 337/J

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich ergangene parlamentarische Anfrage Nr. 337/J der Abgeordneten Kickl u. a. wie folgt:

 

Frage 1:

Im Dezember 2007 lagen 1,086.447 von den Trägern der gesetzlichen Pensionsversicherung ausbezahlte Pensionsleistungen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (726 €), 1,495.477 ausbezahlte Pensionsleistungen lagen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Verheiratete (1.092 €).

 

Frage 2:

Im Dezember 2007 erhielten 239.536 PensionsbezieherInnen eine Ausgleichszulage, davon 197.898 Alleinstehende und 41.638 Ehepaare.

 

Die Fragen 2.1 und 2.2 können mangels Daten über die Staatsbürgerschaft nicht beantwortet werden.

 

 

Frage 3:

Im Dezember 2007 bezogen 80.635 Witwer- und WitwenpensionsbezieherInnen eine Ausgleichszulage.

 

 

Frage 4:

Im Dezember 2007 bezogen 356.565 Witwer und Witwen eine Pension bis 776 €.

 

 

Frage 5:

Im Dezember 2007 bezogen 860.401 PensionistInnen eine Pensionsleistung unter 726 €, aber keine Ausgleichszulage. Bei 236.913 Fällen lag der Anweisungsort der Pension im Ausland. In 53.714 Fällen lag der Anweisungsort zwar im Inland, es kam aber zumindest ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen zur Anwendung (wobei der Grund für die Nicht-Gewährung der Ausgleichszulage die Pensionsleistung aus dem Ausland sein kann, aber nicht muss). Über andere Gründe für den Wegfall der Ausgleichszulage liegen keine Daten vor.

 

Die Fragen 5.1 und 5.2 können mangels Daten nicht beantwortet werden.

 

 

Frage 6:

Diese Frage kann mangels entsprechender Daten nicht beantwortet werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen