3779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0038-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Februar 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 26. November 2009 unter der Nr. 3820/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend BZÖ – „Bleifuß-Zentrale Österreichs“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø      Sind für Sie als oberste Zuständige für die Verkehrssicherheit in Österreich weniger als zweieinhalb Pkw-Stunden für die Strecke vom Wiener Parlament nach Klagenfurt, und das bei Nacht,

a)  vorbildlich,

      b) „ganz normal“,

      c) „überhaupt kein Problem“?

Ø      Ist aus Ihrer Sicht die Autobahn als „Spielplatz“ für Schnellfahrer geeignet?

Ø      Hielten Sie im Interesse der Verkehrssicherheit für verkehrs-verhaltensauffällige BZÖ-Politiker wie Uwe Scheuch und ihre Kfz

            a) Blaulicht wie seinerzeit u.a. schon von BZÖ-Verkehrsminister Gorbach gewünscht,

            b) orange Warnlampen wie sie zB bei Gefahrguttransporten verwendet werden

            für angebracht?

Ø      Wäre der Verkehrssicherheit womöglich am meisten mit der Zurverfügungstellung eines Hubschraubers an BZÖ-Politiker wie Uwe Scheuch gedient?

Diese Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu Frage 5:

Ø      Was werden Sie – gegebenenfalls zusammen mit Ihren RegierungskollegInnen – unternehmen, um die angesichts der Unfall- und Opferbilanzen in Kärnten und ganz Österreich grob irrige, aber dank solcher „Vorbilder“ wie Uwe Scheuch verbreitete Meinung zu bekämpfen, Schnellfahren wäre „ganz normal“ und „überhaupt kein Problem“?

 

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist eines meiner wesentlichsten Anliegen als Verkehrsministerin. Mit der Erhöhung der Strafen für Hochrisikolenker/innen im Rahmen des im Jahr 2009 geschnürten Verkehrssicherheitspakets wurde durch eine empfindliche Erhöhung der Strafen klar gemacht, dass Rasen und auch Alkohol am Steuer keine Kavaliersdelikte sind. Zu dem wurden mit diesem Paket gerade auf Autobahnen erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt.

 

Zu Frage 6:

Ø      Werden Sie sich insbesondere für eine verstärkte Überwachung von Tempolimits incl. der nötigen Personal- und Geräteausstattung für Autobahn-Polizeiinspektionen einsetzen, damit diese zB „auf Kärntens Autobahnen“ noch besser „für Recht und Ordnung und für die Sicherheit der Autofahrer sorgen“ können, wie es LHStv. Scheuch/BZÖ ja laut eigenen Aussendungen – vielleicht zum Selbstschutz – ein Anliegen ist?

 

Angelegenheiten der Verkehrsüberwachung fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes-ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Zu Frage 7:

Ø      Wieviele a) Unfälle, b) Tote, c) Verletzte waren in Österreich im letzten Jahr im Straßenverkehr aufgrund überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit zu beklagen?

 

Im Jahr 2008 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 39.173 Unfälle mit 50.521 Verletzten und 679 Getöteten. Bei den tödlichen Verkehrsunfällen war nicht angepasste Geschwindigkeit mit 34,8% die häufigste vermutliche Hauptunfallursache. Die vermutliche Hauptunfallursache wird durch die Exekutive zum Zeitpunkt der Aufnahme des Unfalls festgestellt. Für Unfälle mit Personenschaden ohne tödlichen Ausgang erfolgt keine Feststellung der vermutlichen Hauptunfallursache durch die Exekutive.

 


Zu den Fragen 8 und 9:

Ø      Welche Daten liegen Ihnen bzw. der ASFINAG über die zu verschiedenen Tageszeiten auf verschiedenen Autobahnen und Schnellstraßen gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten je Fahrzeugkategorie (Einspurige, Pkw, Busse, LKW) sowie über den jeweiligen Prozentanteil der Überschreitungen der jeweils geltenden Tempolimits vor?

Ø      Falls Ihnen keine Daten vorliegen – warum nicht, und was werden Sie gegen diesen Mangel im Einzelnen bis wann unternehmen?

 

Statistische Erhebungen über das Geschwindigkeitsverhalten auf den Autobahnen werden jährlich durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt. Die vom KfV übermittelten Daten belegen, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit von knapp unter 120 km/h bei PKWs annähernd über die letzten Jahre konstant ist. Der Anteil der Überschreiter lag 2007 bei 22%. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der LKWs auf unseren Autobahnen betrug 2007 ca. 84 km/h.