379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017   W i e n

 

GZ: BMVIT-11.000/0022-I/PR3/2008                                                      Wien, am

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Dezember 2008 unter der Nr. 338/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verkehrsaufkommen in Jennersdorf gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø      Wie erklären Sie sich diesen gravierenden Unterschied zwischen der amtlichen und der privaten Verkehrszählung?

Ø      Ist Ihnen bekannt, wie groß die Belastung dieses Straßenstückes tatsächlich ist?

Ø      Werden Sie angesichts dieser divergierenden Ergebnisse eine amtliche Verkehrszählung unter Einbindung der Betroffenen durchführen lassen?

Ø      Sprechen Sie sich trotz der überzeugenden Argumente der Bewohner gegen eine Umfahrung aus?

Ø      Werden Sie in dieser Angelegenheit mit dem burgenländischen Landeshauptmann ein Gespräch suchen, um für die Bewohner dieser Region eine Entlastung zu erreichen?

 

 

Die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie beschränkt sich auf die im Bundesstraßengesetz 1971 i.d.g.F. in den Verzeichnissen 1 und 2 aufgelisteten Bundesstraßen A und S (Autobahnen und Schnellstraßen).

 

Die Straßenbaulast für die erwähnte L 116 (Mogersdorfer Straße) liegt daher in der Zuständigkeit des Landes Burgenland.