382/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ. BMVIT-11.000/0026-I/PR3/2008                                     Wien, am      . Jänner 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2008 unter der Nr. 447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verzögerungen des Baus der Nordtangente Wörgl gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich - laut Auskunft der ASFINAG - wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Welche Ursachen bewirkten die über dreijährige Bauverzögerung und welche am Projekt beteiligte Institution bzw. welcher Entscheidungsträger zeichnen dafür verantwortlich?

Ø      Aus welchen Gründen verzögert das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie den Bau?

 

Wie mir die ASFINAG mitteilt, wurden die im Auftrag der Stadtgemeinde Wörgl erstellten Unterlagen für die notwendigen Genehmigungsverfahren (ein Verfahren nach § 4 Abs. 3 BStG „Auflassung von Bundesstraßen“) geprüft und die dafür notwendigen Besprechungen mit dem BMVIT und dem Land Tirol organisiert. Dem BMVIT wurden nach Abschluss dieser Besprechungen und den daraus resultierenden Projektsergänzungen die Projektsunterlagen für das notwendige Verfahren gemäß § 4 Abs. 3 BStG im November 2008 übermittelt.

 

Nach einer internen Begutachtung wurde bereits vor Weihnachten 2008 das Projekt zur Stellungnahme an die Gemeinde ausgesandt.

Die Verantwortung für die Projektentwicklung liegt bei der Stadtgemeinde Wörgl. Die Zuständigkeit des BMVIT beschränkt sich auf die Auflassung der Bundesstraßenteile im Bereich der Anschlussstellen Wörgl Ost und Wörgl West und besteht nicht für die Planung und Errichtung der „Nordtangente“.

 

Zu Frage 3:

Ø      Welche Kosten hat das Bauprojekt Nordtagente bisher verursacht und zu wessen Lasten gehen diese?

 

Sämtliche durch dieses Projekt verursachten Planungs- und Baukosten werden von der Stadtgemeinde Wörgl und von Finanzierungspartnern zu 100% getragen. Es entstehen der ASFINAG dadurch keinerlei Planungs- oder Baukosten. Daher liegt eine Kostenaufstellung der bisherigen Planungs- und Baukosten weder mir noch der ASFINAG vor.

 

Zu Frage 4:

Ø      Welche Maßnahmen sind seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hinsichtlich einer raschen Umsetzung des Projekts geplant?

 

Nach Erhalt der Stellungnahmen der Gemeinden wird der Abschluss des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 3 BStG in den nächsten Wochen, spätestens aber mit Ende Februar 2009, erwartet.

 

Zu Frage 5:

Ø      Wie hoch werden derzeit die endgültigen Baukosten geschätzt?

 

Die Nettobaukosten für die Umbaumaßnahmen im Bereich der Anschlussstellen mit der Errichtung der Kreisverkehre ohne die notwendige Grundeinlöse und ohne Baukosten der Verbindungsstraße betragen gemäß der Grobkostenschätzung des Einreichprojektes ca. 11 Mio. Euro.

 

Zu Frage 6:

Ø      Zu welchem Zeitpunkt ist die Fertigstellung des Projekts geplant?

 

Das gegenständliche Bauvorhaben soll umgehend nach dem Vorliegen der notwendigen Bescheide und Genehmigungen begonnen werden. Die Projektumsetzung erfolgt durch die Stadtgemeinde Wörgl und soll gemäß Bauzeitplan des Einreichprojektes bis zum Jahr 2011 fertig gestellt sein. Die Errichtung des Kreisverkehrs bei der Anschlussstelle Wörgl West ist für das Jahr 2009 geplant.