383/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

            FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0215-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 345/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing.  Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2007 können von der Applikation PM-SAP/MIS nicht standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2008 ausgewertet.

Zum Stichtag 1. Jänner 2008 waren im gesamten Justizressort 12.124 Mitarbeiter beschäftigt (davon 219 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2008 für das gesamte Justizressort 471 bzw. 8 im Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2008 waren im gesamten Justizressort 335 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 12 im Bereich der Zentralleitung). Davon waren 91 Bedienstete (hievon drei im Bereich der Zentralleitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2008 waren im gesamten Justizressort daher 45 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich der Zentralleitung waren sieben Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgesehen sind (siehe folgende Tabelle)

 

 

 

 

Justizressort

 

 

 

Hievon

Zentralleitung

 

 

 

 

Personalstand

 

12.124

 

 

 

 

219

    beschäftigte begünstigte Behinderte

 

335

 

 

 

 

12

 

 

 

 

 

 

11.789

 

 

 

 

207

 

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

 

471

 

 

 

 

8

    abzüglich

 

 

 

    beschäftigte begünstigte Behinderte

 

335

 

 

 

 

12

    hievon doppelt anrechenbar

 

91

 

 

 

 

3

 

 

 

 

    ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT

 

-45

 

 

 

 

+7

 

Das Bundesministerium für Justiz hat bereits bei ähnlichen Anfragen in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.

Dennoch ist das Justizressort bemüht, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts – insbesondere der personalführenden Stellen – hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft – soweit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben – verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.

. Jänner 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)