403/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0167-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 353/J vom 2. Dezember 2008 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Den gestellten Fragen entsprechend beziehen sich die folgenden Angaben auf ganzjährig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2007. Die Daten sind der Lohnsteuerstatistik 2007 entnommen, die vor kurzem publiziert wurde. Die einzelnen Fragen wurden durchnummeriert, um die Zuordnung der Antworten zu erleichtern.

 


Zu 1. und 2.:

1.048.928 Arbeitnehmer und 600.665 Arbeitnehmerinnen bezogen steuerfreie Zulagen und Zuschläge gemäß § 68 EStG. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 1.326 Mio. Euro und die Arbeitnehmerinnen 514 Mio. Euro.

 

Zu 3. und 4.:

Bezüge gem. § 67 Abs. 1 und 2 EStG bezogen 1.537.483 Arbeitnehmer und 1.311.870 Arbeitnehmerinnen. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 7.859 Mio. Euro und die Arbeitnehmerinnen 4.307 Mio. Euro.

 

Zu 5. und 6.:

Eine Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG erhielten 429.528 Arbeitnehmer und 260.194 Arbeitnehmerinnen. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 383  Mio. Euro und die Arbeitnehmerinnen 206 Mio. Euro.

 

Zu 7. und 8.:

Freibeträge konnten 43.927 Arbeitnehmer und 26.943 Arbeitnehmerinnen geltend machen. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 73 Mio. Euro und die Arbeitnehmerinnen 26 Mio. Euro.

 

Zu 9. und 10.:

Sonstige steuerfreie Bezüge bezogen 327.577 Arbeitnehmer und 219.161 Arbeit-nehmerinnen. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 240 Mio. Euro und die Arbeit-nehmerinnen 106 Mio. Euro.

 

Zu 11. und 12.:

Steuerfreiheit für Einkünfte aus Auslandstätigkeit haben 13.891 Arbeitnehmer und 548 Arbeitnehmerinnen geltend gemacht. In Summe erhielten die Arbeitnehmer 373 Mio. Euro und die Arbeitnehmerinnen 16 Mio. Euro.

 

Zu 13. bis 16.:

Eine Auswertung der Lohnzettel nach Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag ergibt keine aussagekräftigen Zahlen, da diese Absetzbeträge häufig erst im Rahmen der Arbeit-nehmerveranlagung in Anspruch genommen werden bzw. erst nach Veranlagung feststeht, ob ein solcher Absetzbetrag zusteht. Da die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre beträgt, werden erst 2013 genaue Daten zur Verfügung stehen. Einigermaßen verlässliche Schätzungen (mit einem Fehlerintervall von etwa 1 bis 2 %) für 2007 können voraussichtlich Ende 2009 vorgenommen werden. Eine Zurechnung zu Gruppen von Steuerpflichtigen (bei-spielsweise ganzjährig Beschäftigte) ist allerdings schwierig und erscheint in diesem Fall auch wenig sinnvoll, da ja diese Absetzbeträge auch Personen ohne Erwerbseinkommen zustehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.