4142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

 

GZ: BKA-353.110/0025-I/4/2010                                                  Wien, am 4. März 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Jänner 2009 unter der Nr. 4187/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Kosten der „Rede an die Nation“ in der Hofburg gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø     a) Wieso wählten Sie als Sozialdemokrat die habsburgerische Hofburg als Schau­platz?
b) Warum präsentierten Sie Ihr Fünf-Punkte-Programm nicht bei einer Pressekon­ferenz?
c) Inwieweit veranlassten Sie allein die Rede des Vizekanzlers Mitte November zu diesem geradezu kaiserlichen Hofburg-Aufwand?


Der Saal in der Hofburg wurde aus Kapazitätsgründen gewählt, da im Nahebereich des Bundeskanzleramtes kein anderer ähnlich großer Saal zur Verfügung steht. Angesichts der zahlreichen Anmeldungen für die Veranstaltung war es notwendig, einen Saal von dieser Größe auszuwählen – eine Entscheidung, die sich angesichts des Um­standes als richtig erwiesen hat, dass bei rund 1.600 Gästen nicht nur der Saal voll be­setzt war, sondern auch noch Nebenräume in Anspruch genommen wurden.

 

Intention der Rede war es, einem größeren Personenkreis wichtige Informationen zur Regierungsarbeit direkt zukommen zu lassen; eine Pressekonferenz hat einen völlig anderen Charakter, da hier Informationen nicht in der Ausführlichkeit wie bei einer Rede weitergegeben werden.

 

Das Datum der Rede wurde im Hinblick auf den ersten Jahrestag der Angelobung der gegenwärtigen Bundesregierung gewählt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø     Wie viele Personen waren bei Ihrer Rede in der Hofburg anwesend, wie viele da­von waren geladen?

Ø     In welcher Form (Post, Mail, Telefon, …) erfolgte die Einladung der Gäste, wie hoch waren die Kosten hierfür? Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt?

 

Es waren rund 1600 Gäste anwesend. Alle Anwesenden wurden persönlich eingela­den. Die Einladung wurde über den Postweg verschickt. Die Kosten für Karton, Ku­verts und Versand betrugen ca. € 5.900,00. Der Bogen der Eingeladenen wurde weit gespannt, er reichte von politischen Exponenten der Gebietskörperschaften über Vertreter der Kultur und der Wirtschaft bis hin zu Schülern.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø     Hat Ihr Ressort selbst die Organisation für dieses „Event“ übernommen? Wenn nein, wer wurde damit beauftragt und wie hoch waren die Kosten?

Ø     Falls eine Agentur beauftragt wurde, gab es diesbezüglich eine Ausschreibung?

 

Die Veranstaltung wurde von meinem Ressort konzipiert und mit Hilfe externer Dienst­leister durchgeführt. Die Beauftragungen erfolgten im Einklang mit dem Bundesverga­begesetz 2006.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø     Wie hoch waren die Kosten für das Buffet und die Getränke, falls diese nicht in der Leistung einer etwaig beauftragten Agentur inkludiert waren?

Ø     Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundeskanzleramts für diese Veran­staltung?

 

Dazu verweise ich auf die Detailaufstellung in der Beantwortung der parlamentari­schen Anfrage 3879/J.

 

Zu Frage 8:

Ø     Welche Maßnahmen halten Sie für zentral zur Erreichung der Kyotoziele? Reicht wirklich die Verlagerung des Transports auf die Scheine, wie in Ihrer Rede ange­führt, um Österreich im internationalen Ranking besser zu platzieren?

 

Die Prognosen der Europäischen Umweltagentur zeigen, dass Österreich in der Peri­ode 2008-2012 unter Nichtberücksichtigung des Emissionshandels 12,9% mehr an CO2-Äquivalenten emittieren würde als durch das Kyoto-Ziel vorgegeben. Dies ist einerseits auf das für Österreich sehr ambitionierte Ziel zurückzuführen, da wir von einer geringeren Emissionsbasis pro Kopf (10,3t im Jahr 1990) starten als die EU-15 (11,6t). Andererseits sind in den Berechnungen Annahmen über das Wirtschafts- und damit das Emissionswachstum getroffen, die aus heutiger Sicht zu hoch liegen und angesichts der Wirtschaftskrise nicht erreicht werden können.

 

Die Bundesregierung ist sich des Handlungsbedarfs bewusst und arbeitet intensiv an der Umsetzung der Maßnahmen der Klimastrategie 2007 sowie an der Erstellung einer nationalen Energiestrategie mit den Schwerpunkten Energieeffizienz und er­neuerbare Energien als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Das Regie­rungsprogramm sieht weiters die Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Klimaschutzgesetzes vor. Ein diesbezüglicher Entwurf des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird derzeit ausgearbeitet.

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs­sektors seit Beginn der 90er Jahre mit einer sektoralen Zielabweichung von rund 5,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten wird man sich auch dem Thema Mobilität und nach­haltige Verkehrspolitik mit besonderer Aufmerksamkeit widmen müssen, wobei die Verlagerung des Transports auf die Schiene sowie der Ausbau des öffentlichen Ver­kehrs eine zentrale Rolle spielen werden.


Zu den Fragen 9 und 10:

Ø     Welche Maßnahmen leiteten Sie bereits ein, um Ihr 5 Punkteprogramm umzu­setzen?

Ø     Sie führten aus: „Die Allgemeinheit soll bei den Super-Gagen nicht mehr mitzah­len. Deshalb, weil Spitzengehälter über 500.000 € pro Jahr aus dem versteuerten Gewinn bezahlt werden sollen. Und nicht einfach abgesetzt. Ich glaube, dass die­se Punkte, die die Konsequenzen aus der Krise darstellen, in allen Bereichen die Messlatte für die Menschen sind, ob sie und Vertrauen entgegenbringen und ob sie meinen, dass wir auch die richtigen Antworten für die Zukunft bringen.“ Wann und wie wollen Sie diese Forderung umsetzen?

 

Die Initiativen zur Schulreform wurden bekanntlich von der zuständigen Bundesmi­nisterin bereits mit großem Engagement in die Hand genommen; dazu gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner, insbesondere mit dem Bundes­ministerium für Finanzen, insoweit es sich um finanzielle Dimensionen der Reform handelt. Beim Generationenfonds handelt es sich um ein längerfristiges Projekt, des­sen Realisierung vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz insbesondere in die Budgetverhandlungen der nächsten Jahre einzubringen sein wird. Die Frage der stärkeren Stimulierung der Forschung ist – insbesondere auch in Bezug auf das Steuerrecht – Gegenstand von Gesprächen mit dem Regierungspart­ner. Zum Dritten Arbeitsmarktpaket sind die Details bereits der Öffentlichkeit mitge­teilt worden. Was schließlich die Besteuerung von Einkommen über € 500.000 an­langt, so bin ich dafür, dieses Vorhaben möglichst rasch zu realisieren und stehe da­her dazu im Gespräch mit dem ressortzuständigen Vizekanzler und Finanzminister.

 

Zu Frage 11:

Ø     Waren die inhaltlichen Forderungen und Aussagen vorher mit dem Koalitionspart­ner abgesprochen? Wenn ja, wann wurde der Vizekanzler über den Inhalt Ihrer Rede informiert? Wenn nein, wieso nicht?

 

Teilweise waren die Zielsetzungen dem Koalitionspartner bekannt, andere – etwa die Forschungsprämie – wurden von mir erstmals in dieser Rede bekanntgegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen