417/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0009-I/4/2009 |
Wien, am 30. Jänner 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2008 unter der Nr. 359/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten der Berateraufträge der Ressorts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 6 und 8:
Ø Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein allfälliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen seit dem 11.1.2007 bis zum Einlagen dieser Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in Auftrag?
Ø Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Beratungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsverträge?
Ø Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen (exakte Aufstellung)?
Ø Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?
Auftragnehmer |
Auftragsgegenstand |
Entgelt € |
Andreas Wabl |
fachlich-inhaltliche Unterstützung des Bundeskanzlers im Präsidium des Klima- und Energiefonds |
74.815,94 |
Institute for Social Research and Analysis |
strategische Beratungen des Bundeskanzlers |
21.600,-- |
Univ.Prof. Dr. Robert Rebhahn |
erstellen eines Gutachtens sowie darauf aufbauend einen Gesetzesvorschlag zur Frage: „Schlichtung von Streitigkeiten über den Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen Ärztekammer und Träger der Krankenversicherung nach ASVG |
9.600,-- |
Dr. Wentner und Mag. Havranek |
fachliche Unterstützung bei der Auswahl des Geschäftsführers der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) |
18.000,-- |
ÖIR-Managementdienste GmbH |
Ausarbeitung von Musterformularen für die Programme zur grenzüberschreitenden Kooperation 2007-2013 - EFRE-Monitoringsystem |
31.980,00 |
ÖAR-Regionalberatung GmbH |
Ausarbeitung des mehrjährigen Arbeitsprogramms 2007-2013 für das Europäische Netzwerkprogramm INTERACT |
43.063,86 |
ÖAR-Regionalberatung GmbH |
Erstellung von Informationsmitteln in Deutsch zum Thema "Innovative Strategien - Regionalentwicklung und EU-Strukturpolitik in Österreich" |
21.523,80 |
Prof. GROSSMANN |
Unterstützungsleistungen zur Organisationsentwicklung für das Europäische Netzwerkprogramm INTERACT 2007 – 2013 |
16.002,00 |
ZSI u. Partner |
Konzeption und Organisatorische Vorbereitung des "Tags der Netzwerke" 31.1.2008 |
40.209,75 |
ÖAR-Regionalberatung GmbH |
Konzeption und Herstellung einer Informationsbroschüre über den "Tag der Netzwerke" |
32.024,19 |
ÖIR-Informationsdienste GmbH |
Konzeption und Umsetzung eines Webportals "EU-Strukturfonds in Österreich" |
17.838,00 |
ÖAR-Regionalberatung GmbH |
Textbeiträge und Illustrationen für die Website "EU-Strukturfonds in Österreich" |
12.960,00 |
Consulting AG |
Moderation Strategieklausur der Abteilung IV/4 |
4.200,00 |
ÖAR-Regionalberatung GmbH |
Beitrag zur grenzüberschreitenden und transnationalen Kooperation für den 12. Raumordnungsbericht der ÖROK; Vorschläge für nationale Lern- und Reflexionsprozesse zum Strukturfonds-Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" |
38.760,00 |
Europaforum Wien |
Erarbeitung eines Kommunikationsprofils für die österreichische Regionalpolitik |
19.917,00 |
Regionalmanagement Österreich |
Organisatorische Vorbereitung und Erstellung von Broschüren für Informationsveranstaltungen zu EU-Förderungen in österr. Regionen |
31.354,84 |
European Policy Research Centre (EPRC) der Universität Strathclyde (Glasgow) |
Informationsnetzwerk zu aktuellen Entwicklungen der Regionalpolitik in der EU (2007+2008) |
54.000,00 |
Die jeweiligen Ergebnisse bzw. Schlussberichte wurden erbracht.
Zu den Fragen 2 und 5:
Ø Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Beratungen hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. wurden Dienstleistungsverträge in Auftrag gegeben?
Ø Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Expertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Berater, „Experten“ und Dienstleister? Wenn nein, warum nicht?
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:
Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes Expertenwissen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es wird dann ein externer Experte, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung eines externen Beraters.
Zu Frage 3:
Ø Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratungen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?
Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 7:
Ø Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 11.1.2007 bis zum Einlagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungen und Expertisen? Wenn nein, warum nicht?
Die Vergaben erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006. In Fällen, in denen die geschätzte Auftragssumme eine Ausschreibung notwendig machte, wurde diese durchgeführt.
Zu Frage 9:
Ø Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?
Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des Bundesfinanzgesetzes 2007 bzw. 2008 gegeben.
Zu Frage 10:
Ø Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen die Beauftragung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?
Die Betrauung externer Berater wird bei Bedarf, etwa bei der Notwendigkeit spezialisierten Expertenwissens, erfolgen.
Zu Frage 11:
Ø Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden seit 11.1.2007 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.