417/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0009-I/4/2009

Wien, am 30. Jänner 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2008 unter der Nr. 359/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten der Berateraufträge der Ressorts gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4, 6 und 8:

Ø     Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Perso­nengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein allfälliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und allfällig nachgeordnete Dienststellen seit dem 11.1.2007 bis zum Einlagen dieser Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in dem genannten Zeitraum in Auftrag bzw. welche einschlägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in Auftrag?

Ø     Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten Be­ratungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und Dienstleistungsver­träge?

Ø     Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1 ge­nannten Beratungen und Expertisen (exakte Aufstellung)?

Ø     Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen und Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen diese?

 

Auftragnehmer

Auftragsgegenstand

Entgelt €

Andreas Wabl

fachlich-inhaltliche Unterstützung des Bundeskanzlers im Präsidium des Klima- und Energiefonds

74.815,94

Institute for Social Research and Analysis

strategische Beratungen des Bundeskanzlers

21.600,--

Univ.Prof. Dr. Robert Rebhahn

erstellen eines Gutachtens sowie darauf aufbauend einen Gesetzesvorschlag zur Frage: „Schlichtung von Streitigkeiten über den Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen Ärztekammer und Träger der Krankenversicherung nach ASVG

9.600,--

Dr. Wentner und Mag. Havranek

fachliche Unterstützung bei der Auswahl des Geschäftsführers der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA)

18.000,--

ÖIR-Managementdienste GmbH

Ausarbeitung von Musterformularen für die Programme zur grenzüberschreitenden Kooperation 2007-2013 - EFRE-Monitoringsystem

31.980,00

ÖAR-Regionalberatung GmbH

Ausarbeitung des mehrjährigen Arbeitsprogramms 2007-2013 für das Europäische Netzwerkprogramm INTERACT

43.063,86

ÖAR-Regionalberatung GmbH

Erstellung von Informationsmitteln in Deutsch zum Thema "Innovative Strategien - Regionalentwicklung und EU-Strukturpolitik in Österreich"

21.523,80

Prof. GROSSMANN

Unterstützungsleistungen zur Organisationsentwicklung für das Europäische Netzwerkprogramm INTERACT 2007 – 2013

16.002,00

ZSI u. Partner

Konzeption und Organisatorische Vorbereitung des "Tags der Netzwerke" 31.1.2008

40.209,75

ÖAR-Regionalberatung GmbH

Konzeption und Herstellung einer Informationsbroschüre über den "Tag der Netzwerke"

32.024,19

ÖIR-Informationsdienste GmbH

Konzeption und Umsetzung eines Webportals "EU-Strukturfonds in Österreich"

17.838,00

ÖAR-Regionalberatung GmbH

Textbeiträge und Illustrationen für die Website "EU-Strukturfonds in Österreich"

12.960,00

Consulting AG

Moderation Strategieklausur der Abteilung IV/4

4.200,00

ÖAR-Regionalberatung GmbH

Beitrag zur grenzüberschreitenden und transnationalen Kooperation für den 12. Raum­ordnungsbericht der ÖROK; Vorschläge für nationale Lern- und Reflexionsprozesse zum Strukturfonds-Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"

38.760,00

Europaforum Wien

Erarbeitung eines Kommunikationsprofils für die österreichische Regionalpolitik

19.917,00

Regionalmanagement Österreich

Organisatorische Vorbereitung und Erstellung von Broschüren für Informationsveranstaltungen zu EU-Förderungen in österr. Regionen

31.354,84

European Policy Research Centre (EPRC) der Universität Strathclyde (Glasgow)

Informationsnetzwerk zu aktuellen Entwicklungen der Regionalpolitik in der EU (2007+2008)

54.000,00

 

Die jeweiligen Ergebnisse bzw. Schlussberichte wurden erbracht.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

Ø     Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe Beratungen hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. wurden Dienstleistungsver­träge in Auftrag gegeben?

Ø     Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifi­zierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Ex­pertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Be­rater, „Experten“ und Dienstleister? Wenn nein, warum nicht?

 

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

 

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen The­men spezialisiertes Expertenwissen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es wird dann ein externer Experte, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herange­zogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfor­dert die Beauftragung eines externen Beraters.

 

Zu Frage 3:

Ø     Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratun­gen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?

 

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundeskanzleramts.

 

Zu Frage 7:

Ø     Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 11.1.2007 bis zum Ein­lagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungen und Expertisen? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Vergaben erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006. In Fällen, in denen die geschätzte Auftragssumme eine Ausschreibung notwendig machte, wurde diese durchgeführt.

 

Zu Frage 9:

Ø     Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten Beauftragungen jeweils abgerechnet?

 

Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des Bundesfinanzgesetzes 2007 bzw. 2008 gegeben.

 

Zu Frage 10:

Ø     Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen die Beauf­tragung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche und mit welchen zu erwartenden Kosten?

 

Die Betrauung externer Berater wird bei Bedarf, etwa bei der Notwendigkeit spezialisierten Expertenwissens, erfolgen.

 

Zu Frage 11:

Ø     Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden seit 11.1.2007 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch an­dere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kosten zogen diese Berateraufträge nach sich?

 

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Hand­lungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Ver­antwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.