4205/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0025-I/5/2010

Wien, am 16. März 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4423/J der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Genossinnen und Genossen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Ich ersuche um Verständnis, dass es wegen der Anzahl der verwendeten Formulare aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist, diese aufzulisten.


Das Präsidium des Bundesministeriums für Gesundheit hat bereits in einem an alle Sektionen, Bereiche und Abteilungen des Ressorts gerichteten Schreiben auf die Änderungen im Personenstandsrecht hingewiesen, die bewirken, dass eine Person nunmehr durch ihren Familien- oder Nachnamen bestimmt wird, und um ehestmögliche Änderung der Formulare im Sinne dieser Gesetzeslage ersucht. Die in ständiger Verwendung stehenden Formulare wurden bereits geändert oder werden in naher Zukunft umgestellt.

 

Allgemein kann zu den Formularen gesagt werden, dass ein Großteil nicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben ist und lediglich der Ermittlung der zur jeweiligen Gesetzesvollziehung notwendigen Daten dient.

 

Formulare werden auch in Zukunft so gestaltet sein, dass dem Datenschutzgesetz entsprochen wird.

 

Die Kosten allfälliger Umgestaltungen sind nicht genau bezifferbar, werden sich jedoch im Hinblick darauf, dass ein Großteil der Formulare elektronisch zur Verfügung steht, in Grenzen halten.