4219/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0007 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 17. MRZ. 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4295/J, betreffend

(Nicht)Ergebnisse und Folgen der Klimakonferenz in Kopenhagen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2010, Nr. 4295/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Österreich bekennt sich in seiner Klimapolitik zum Kyoto-Ziel, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2008 bis 2012 von 13 % gegenüber 1990 vorsieht, sowie zu den mittel‑ und langfristigen Klimazielen der Europäischen Union. Die EU hat sich mit dem „Klima- und Energiepaket“ bereits Ende 2008 selbst verpflichtet, die Emissionen bis 2020 um 20 % unter jene des Jahres 1990 zu senken. Österreich hat in diesem Rahmen eine Reduktionsverpflichtung von -16 % bis 2020 im Vergleich zu 2005 für jene Emissionen übernommen, die nicht unter den Emissionshandel fallen. Für die unter den Emissionshandel fallenden Emissionen gilt für 2020 ein EU-weites Gesamtziel von 21 % Reduktion gegenüber 2005, das nicht mehr auf die einzelnen Staaten, sondern direkt auf die betroffenen Anlagen aufgeteilt wird.

 

Die EU ist darüber hinaus bereit, im Rahmen eines globalen und umfassenden Klimaschutz­abkommens die Emissionen bis 2020 um insgesamt 30 Prozent unter jene des Jahres 1990 zu senken, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Verpflichtungen eingehen und sich Entwicklungsländer – vor allem die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen unter ihnen – dazu bekennen, einen angemessenen Beitrag gemäß ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten und Kapazitäten zu leisten. Im Oktober 2009 haben sich die Klima‑ und Umweltminister der EU weiters darauf verständigt, das Ziel der EU zu unterstützen, im Rahmen der laut IPCC erforderlichen Reduzierungen innerhalb der Gruppe der Industrieländer die Emissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu verringern.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Es gibt derzeit zwei wesentliche nationale Instrumente zur Umsetzung der österreichischen Klimaziele: Die Österreichische Klimastrategie und das Emissionszertifikategesetz (EZG). Die Österreichische Klimastrategie wurde im Jahr 2002 vom Ministerrat und der Landeshauptleutekonferenz angenommen und enthält eine Reihe von Bundes- und Landesmaßnahmen zum Klimaschutz. Mit dem In-Kraft-Treten des EZG im Jahr 2004 wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt, welche weitere Maßnahmen für große Emittenten (E-Wirtschaft, Industrie; ab 2012 auch Flugverkehr) vorsieht. Im Jahr 2007 wurde die Österreichische Klimastrategie überarbeitet und ergänzt. Das aktuelle Regierungs­programm sieht als weiteren Schritt die Schaffung eines Bundesklimaschutzgesetzes vor, mit dem die Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften im Bereich des Klimaschutzes langfristig klar geregelt werden sollen. Zu diesem Gesetzesvorhaben werden derzeit intensive Verhandlungen mit den Ländern geführt.

 

Um die mit dem EU-Klima- und Energiepaket rechtsverbindlich festgelegten Ziele für das Jahr 2020 erreichen zu können, habe ich gemeinsam mit Bundesminister Mitterlehner einen Prozess zur Erarbeitung einer Energiestrategie für Österreich gestartet. An diesem Prozess haben zahlreiche Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und aus Umweltverbänden teilgenommen und in neun Arbeitsgruppen eine Vielzahl an Vorschlägen für konkrete Maßnahmen eingebracht, mit deren Umsetzung die Erreichung der Ziele für Erneuerbare Energien und für Treibhausgase sichergestellt werden soll. Diese Erstfassung der Energiestrategie liegt nun vor, wobei die Strategie und die darin enthaltenen Maßnahmen selbstverständlich regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und bei Bedarf angepasst und ergänzt werden sollen.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im Dezember 2009 erklärt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, für die Jahre 2010 bis 2012 jeweils 2,4 Mrd. € Sofortfinanzierung für den internationalen Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Die EU ist zudem bereit, ihren fairen Anteil an den Kosten einer langfristigen internationalen Klima­finanzierung zu tragen. Diese Kosten werden von der Europäischen Kommission auf insgesamt rund 100 Mrd. € pro Jahr im Jahr 2020 geschätzt. Zur Erarbeitung von näheren Modalitäten der EU-internen Kostentragung einer langfristigen Klimafinanzierung wurde Ende 2009 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter eine „Friends of the Presidency“ Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich dem Thema widmet. Der Europäische Rat wird sich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 spezifisch mit der Frage eines globalen Finanzierungsmechanismus für den Klimaschutz auseinandersetzen.

 

Der Bundesminister: