425/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0274-III/4a/2008

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 3. Februar 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 531/J-NR/2008 betreffend Linz 2009 „Kulturhaupt­stadt“ Europa, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 16:

Anlässlich der Bewerbung von Linz zur „Kulturhauptstadt Europas 2009“ sind die Republik Österreich-Bund, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz übereingekommen, die Kultur­hauptstadt Linz 2009 mit insgesamt 60 Mio. Euro bzw. mit jeweils 20 Mio. Euro zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden mit der „Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ (idF „Linz 2009 GmbH“) drei gesonderte Förderungsverträge abgeschlossen. Der Förderungs­vertrag (idF „Vertrag“) betreffend den Bundesanteil, der die Förderhöhe und die Förder­bedingungen regelt, wurde am 1. September 2006 von Franz Morak, dem seinerzeitigen Staats­sekretär für Kunst und Medien im Bundeskanzleramt, und seitens der „Linz 2009 GmbH“ von Dr. Walter Putschögl, kaufmännischer Geschäftsführer, und Martin Heller, künstlerischer Geschäftsführer, unterzeichnet. Der Vertrag wurde von der Rechtsabteilung des Bundes­kanzleramtes sowie der Abteilung für EU-Kulturangelegenheiten ausgearbeitet und mit Vertretern der Linz 2009 GmbH, der Stadt Linz und der Oberösterreichischen Landesregierung abgestimmt. Dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ folgend, hat dieser Förderungsvertrag auch für die nachfolgenden Regierungsperioden Geltung.

 

Unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Förderungsrichtlinien wurde im Speziellen vereinbart, dass die Bundesförderung in Höhe von 20 Mio. Euro ausschließlich der Umsetzung des kulturellen Programms der Kulturhauptstadt Linz 2009 zu widmen ist. Alle Projekte von Linz 2009 werden somit vom Bund zu einem Drittel kofinanziert. Die Auszahlung des Förder­betrages erfolgt in fünf Raten gemäß beiliegendem Zahlungsschema und ist an verschiedene im Vertrag festgelegte Bedingungen geknüpft:

 

Raten

Fälligkeit

Höhe

1. Rate

Juli 2007

2 Mio. Euro

2. Rate

Februar 2008

3 Mio. Euro

3. Rate

Juli 2008

3 Mio. Euro

4. Rate

Februar 2009

6 Mio. Euro

5. Rate

Juli 2009

6 Mio. Euro

 

 

20 Mio. Euro

 

Darüber hinaus gab bzw. wird es grundsätzlich keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen des Bundes an die „Linz 2009 GmbH“ bzw. an Projekte im Rahmen des Programms von Linz 2009 geben.

 

Hervorzuheben ist, dass die Entwicklung und Gestaltung des künstlerischen Programms, das rd. 220 Projekte umfasst, ausschließlich dem Intendanten Martin Heller obliegt und der Bund seiner künstlerischen Freiheit und Verantwortlichkeit volle Rechnung trägt. Die Projektvor­schläge wurden dementsprechend nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gesondert geprüft. Im Zusammenhang mit der Vertragswidmung wurde jedoch ein Mechanismus vorgesehen, welcher der Entwicklung des kulturellen Programms Rechnung trägt, zumal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2006 nur ein Grobprogramm vorlag. Vertragsgemäß dürfen Förderungsmittel nur für die im Anhang zum Vertrag definierten und durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur formal genehmigten Projekte verwendet werden.

 

In den Jahren 2007 und 2008 fanden bereits Vorprojekte von Linz 2009 statt. Diese sind ebenfalls Bestandteil des Vertrags. Der Großteil der Projekte wird 2009 durchgeführt. Das im November 2007 veröffentlichte endgültige Programmbuch informiert über das Konzept hinter Linz 2009 und gibt einen umfassenden Überblick über die einzelnen Projekte, die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungsorte und -zeiten.

 

Die Unterstützung der österreichischen Bundesregierung für Linz 2009 wurde im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Das Format „Kulturhauptstadt Europas“ verkörpert den europäischen Gedanken des kulturellen Austauschs und des gegenseitigen Kennenlernens. Nach den Erfolgen der Kulturhauptstadt Graz 2003 ist es für Österreich eine große Ehre und Herausforderung, sich nach nur sieben Jahren wieder einem internationalen Publikum als ein modernes und zukunftsorientiertes Land zu präsentieren. Das Kulturhauptstadtjahr bietet Linz nicht nur mediale Aufmerksamkeit im Jahr 2009, sondern gibt der Stadt vor allem die Chance, sich mit einem engagierten Programm nachhaltig kulturell zu positionieren.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.