426/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0216-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 365/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Kosten der Berateraufträge der Ressorts“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Wie der folgenden Darstellung zu entnehmen ist, liegt der Schwerpunkt der Beauftragungen an externe Berater im Bereich der Evaluierung von legislativen Vorhaben. Ansonsten werden externe Berater im Bereich des Justizressorts nur insoweit herangezogen, als die fachspezifische Expertise bzw. die personellen Ressourcen nicht durch MitarbeiterInnen abgedeckt werden kann, oder eine externe Beteilung projektbezogen unumgänglich ist.

 

Folgende Berateraufträge sind im angefragten Zeitraum vergeben worden:

A) Personalanforderungsrechnung

Im Bereich der Justiz steht eine Personalanforderungsrechnung (PAR) zur Verfügung, die die Ermittlung und Aufteilung der zur Bewältigung des Arbeitsanfalls notwendigen Personalressourcen ermöglicht.

Wegen grundlegender Änderungen der Rahmenbedingungen, insbesondere Änderungen der Verfahrensgesetze, des IT-Einsatzes und der Struktur der Gerichte wurde im Einvernehmen mit der Personal- und Standesvertretung die Grundsatzentscheidung getroffen, eine für alle Sparten der österreichischen Gerichte einsetzbare Personalanforderungsrechnung neu zu entwickeln.

Nach Einholung der Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen wurde die Bundesbeschaffung GmbH mit der Durchführung eines europaweit bekannt zu machenden Verhandlungsverfahrens beauftragt. Nach Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens wurde am 2. März 2007 von der Geschäftsleitung der Bundesbeschaffung GmbH im Namen des Bundesministeriums für Justiz der Bietergemeinschaft Deloitte der Zuschlag erteilt.

Leistungsgegenstand ist im Wesentlichen

zur Messung der Arbeit von Richtern und der Steuerung des Personaleinsatzes (Personalanforderungsrechnung – derzeit als Personal-Anforderungs-Rechnung PAR bezeichnet), das für alle Sparten der österreichischen Gerichte einsetzbar ist.

Die PAR hat die Ermittlung des Personaleinsatzes (Richter), der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für die Bewältigung eines bestimmten Arbeitsanfalles notwendig ist, zu ermöglichen.

Im Rahmen der vorgesehenen Leistungserbringung haben je Gerichtssparte diese anfallsgesteuerten (oder allenfalls erledigungsgesteuerten) Mengen mit neu zu erhebenden Zeitwerten multipliziert zu werden, die den für einzelne Verfahrensarten typischer Weise erforderlichen Zeitaufwand ausdrücken („empirische Neuerhebung“). Die dafür erforderlichen Verfahrensarten sind, im Rahmen der Leistungsausführung, gemeinsam mit dem Auftraggeber projektartig zu entwickeln und abzustimmen. Diese Zeitaufwände sind empirisch (nach gesicherten wissenschaftlichen Methoden, bzw. nach anerkannten und für den Untersuchungsgegenstand passenden Methoden der Wirtschaft) zu ermitteln.

 

Im Hinblick darauf, dass nicht nur Programmierleistungen, sondern insbesondere auch Leistungen im Bereich des Personalcontrolling, der empirischen Messung geistiger Arbeit, der Analyse, Logistik, Mathematik sowie verschiedene kreative Aspekte der Nutzung von Datenbanken bei der Aufbereitung der Rohdaten und der Findung von neuen Lösungen zu neuen Rechenmodellen vergeben werden sollen, handelt es sich um eine komplexe geistig-schöpferische Leistung.

 

Die Gesamtkosten betragen laut Zuschlag für das Gesamtprojekt einschließlich Konzept, Softwareerstellung und Durchführung der empirischen Erhebungen 849.888 Euro.

Die Auswahl des Bestbieters erfolgte durch eine Bewertungskommission, in der auch die Richtervereinigung vertreten war, nach einem objektiven Punktesystem. Im Preis enthalten ist auch die gesamte Wartung des Systems (einschließlich der dazu erforderlichen Informationstechnik) für 10 Jahre.

Für diese Auswahlentscheidung war unter anderem auch qualitativ ausschlaggebend, dass die Firma Deloitte ein System der Leistungsmessung richterlicher Arbeit bereits in mehreren Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich entwickelt hat.

Auf Grund einer Entscheidung meiner Amtsvorgängerin wurde nach einem Verhandlungsverfahren gemäß § 38 Abs. 3 iVm § 12 Abs. 1 Z 1 BVergG 2006 an die Bietergemeinschaft Deloitte der Auftrag erteilt, auch die Tätigkeiten der StaatsanwältInnen mit dem selben Leistungsgegenstand wie für RichterInnen zu erheben.

Das Entgelt für diese Leistung wird 67.320 Euro betragen.

Derzeit laufen hinsichtlich beider Projekte die empirischen Erhebungen, die Projektergebnisse werden im Frühsommer 2009 vorliegen.

Die budgetäre Bedeckung des Vorhabens erfolgt aus dem Zentralkredit – Justizbehörden in den Ländern.

 

B) Beratung in Integrationsfragen

Im Frühsommer 2008 wurde mit Dr. Bernhard Perchinig, Mitarbeiter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, ein Werkvertrag über die Beratung meiner Amtsvorgängerin in Fragen der Integration abgeschlossen, wobei sich Dr. Perchinig zu einer Beratungsleistung im Gesamtausmaß von 80 Stunden verpflichtete. Dr. Perchinig erbrachte die Beratungsleistung vertragsgemäß zur Gänze in den Monaten Juli und August 2008. Als Werkhonorar wurde ein fixes Pauschalentgelt in Höhe von 4.800 Euro vereinbart, wobei Dr. Perchinig die Erklärung abgab, umsatzsteuerbefreit zu sein. Das gesamte Honorar wurde im September 2008 überwiesen.

 

C) Evaluierung der Ablauforganisation bei den Staatsanwaltschaften

Im September 2008 wurde die act Management Consulting GmbH mit einer Vorstudie zur Evaluierung der Ablauforganisation bei den Staatsanwaltschaften in Österreich, insbesondere unter Berücksichtigung und Analyse von IT-unterstützten Prozessen, beauftragt. Diese Vorstudie umfasst:

Als Auftragsentgelt wurden 39.625 Euro zuzüglich USt vereinbart, wobei in diesem Entgelt bereits sämtliche mit einem Betrag von 1.500 Euro pauschalierten Reisekosten enthalten sind. Nachdem die ersten beiden Phasen, nämlich die Initialisierung (Phase 1) sowie die Identifizierung und Priorisierung der Geschäftsprozesse (Phase 2), abgeschlossen sind und darüber ein Zwischenbericht vom November 2008 vorliegt, wurde vertragsgemäß eine erste Teilrechnung über 14.000 Euro (12.500 Euro + 1.500 Euro Reisekostenpauschale) zuzüglich 20% USt, das sind 16.800 Euro, gelegt und der Rechnungsbetrag Anfang Dezember 2008 zur Überweisung gebracht.

 

D) Organisationsdiagnose der Staatsanwaltschaft Wien

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien beauftragte im Mai 2008 die OSB Wien Consulting GmbH mit einer Organisationsdiagnose der Staatsanwaltschaft Wien. Die von der OSB Wien Consulting GmbH vorzunehmende Organisationsdiagnose sollte insbesondere die nachstehenden Bereiche umfassen:

·        Arbeits- und Raumverteilung.

Als Auftragsentgelt wurden 33.000 Euro zuzüglich USt vereinbart. Das Entgelt war in drei Raten zu á 11.000 Euro zuzüglich USt zu zahlen, wobei die erste Rate bei Auftragserteilung, die zweite Rate nach der Datenerhebung und die dritte Rate nach Präsentation des Endberichts fällig wurde. Die Präsentation des Endberichts hat bereits im Herbst 2008 stattgefunden, die Überweisung der dritten und letzten Rate erfolgte Mitte Oktober 2008. Damit wurde das gesamte Entgelt vertragsgemäß zur Überweisung gebracht.

 

E) Modellprojekt Kinderbeistand

Das Bundesministerium für Justiz hat in Kooperation mit dem (damaligen) Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (künftig Bundesministerium für Gesundheit) ein sozialwissenschaftlich begleitetes Modellprojekt Kinderbeistand in Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten durchgeführt. In einem Verhandlungsverfahren mit einem Auftragswert unter 60.000 Euro wurden an zwei einschlägig erfahrene Einrichtungen Aufforderungen, Angebote zu legen, gerichtet. Es handelte sich um die Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters und das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie. Nur letzteres Institut hat ein Anbot gelegt.

Die den Instituten zwecks Angebotserstellung zugesandte Leistungsbeschreibung sah die Erbringung folgender Leistungen vor:

„Profil und Anforderungen der Begleitforschung

I. Themen, Fragestellungen und Ziele

Von Seiten des Auftraggebers wird am Standort der Bezirksgerichte Wien Floridsdorf, Salzburg, Feldkirch und Eisenstadt ein Modellprojekt „Kinderbeistand“ durchgeführt. Beginnend mit 1.1.2006 ist es den Richtern an diesen Bezirksgerichten möglich, den Kindern in eskalierten Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten einen „Kinderbeistand“ zur Seite zu stellen. Damit einerseits die Frage geklärt werden kann, ob das Modellprojekt den Kindern einen Nutzen bringt und damit andererseits auch die Bedingungen festgestellt werden können, unter denen eine gute Hilfestellung für die Kinder möglich ist, soll zum Modellversuch eine Begleitforschung treten, die sich auf die Aktivitäten während der Laufzeit des Modellprojekts erstreckt und dieses einer abschließenden Evaluation unterzieht.

Die Zielsetzung der Begleitforschung ist es demgemäß, empirisch fundierte Anhaltspunkte für die Ausgestaltung der Einrichtung „Kinderbeistand“ zu gewinnen, so etwa betreffend

·     den institutionellen Rahmen, in dem Kinderbeistände tätig werden,

·     die Kooperationsformen zwischen den involvierten Akteuren (Jugendwohlfahrtsträger, Sachverständigengutachter usw.),

·     die Beziehungen des Kinderbeistandes zum Gericht sowie

·     der methodischen Vorgangsweise der Kinderbeistände, also der Kontakte mit und der Beziehungen zu dem Kind und den Eltern.

 

Dabei ist in erster Linie an die Optimierung des „Gewinns“ für die von einem Obsorge- oder Besuchsrechtsstreit betroffenen Kinder zu denken. Gewinn heißt dabei eine Minderung der Belastung und der schmerzlichen Zerrissenheit, die für die Kinder aus einem solchen Streit erwächst. Es geht um die Feststellung der in diesem Sinne funktionstüchtigsten Organisationsformen und Kooperationsmodi für die neue Einrichtung.

 

II. Bestandteile und Methodik der Studie

Die in sich geschlossene Arbeit umfasst folgende Leistungen:

·                       Die Begleitstudie baut auf Dokumentationsblättern auf, welche (wegen des frühen Projektstarts) vorab in Auftrag zu geben waren und von Richtern und Kinderbeiständen im Zuge ihrer Tätigkeit auszufüllen sind. Die Dokumentationsblätter sollen dazu dienen, jene Merkmale erkennbar werden zu lassen, die Fälle kennzeichnen, in denen die Bestellung eines Kinderbeistandes für erforderlich gehalten wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Überlegungen, die zur Bestellung des Kinderbeistandes geführt haben, auch festgehalten werden. Die Kinderbeistände sollen in Ergänzung dazu die Merkmale des sozialen Umfeldes des Kindes, sowie – in Grundzügen – die von ihnen gesetzten Schritte sowie relevanten Ereignisse im Verlauf der Betreuung dokumentieren.
Auf der Grundlage dieser Dokumentationsblätter sollen projektreflektierende und resümierende Interviews mit RichterInnen und mit Kinderbeiständen geführt werden. In diesen Interviews soll es möglich sein, vertiefende Informationen über die Ausgangssituation sowie über den Verlauf der Kontaktnahmen und der Interventionen zu erlangen.

·                       Es sind ergänzende Dokumente (Gerichtsakten, Stellungnahmen des Jugendwohlfahrtsträgers, Gutachten usw.) auszuheben und auszuwerten.

·                       Weiters ist ein Interviewleitfaden für (semistrukturierte) Interviews mit anderen beteiligten Professionisten (Sozialarbeiter, Jugendwohlfahrtsträger, Sachverständige, Mediatoren etc.) zu führen. Hiedurch und auch durch die Interviews der Richter und Kinderbeistände sollen die Kooperationsstrukturen erfasst und der Verlauf der Interventionen nachgezeichnet werden können. Auch ist ein Vergleich der Sichtweisen der unterschiedlichen Personengruppen anzustreben.

·                       Außerdem sind Kurzfragebögen für Eltern zu entwickeln sowie Interviews mit einigen Eltern zu führen.

·                       Es ist ein Leitfaden für die Durchführung von (semistrukturierten) Resümee­gesprächen der Kinderbeistände mit den Kindern zu entwickeln. Durch diese Forschungsmethode soll die methodische Vorgangsweise der Kinderbeistände, insbesondere die Art der Kontakte mit dem Kind und den Eltern, näher beleuchtet werden und auch die Wahrnehmungen der Eltern und vor allem der Kinder über den Kinderbeistand sichtbar gemacht werden, ohne die Kinder mit einer weiteren fremden Person, nämlich der eines Interviewers zu konfrontieren. Außerdem soll die Ausgangslage, d.h. die Situation in der sich das Kind bei Einsetzung des Kinderbeistandes befindet erfasst und mit dem erreichten Zustand bei Beendigung der Tätigkeit des Kinderbeistandes verglichen werden.

·                       Die Dokumentationsblätter und ergänzenden Materialien, die Interviews mit den Professionisten und den Eltern, die Elternfragebögen und die Tonbandaufnahmen der Resümeegespräche mit den Kindern sind qualitativ auszuwerten. Dabei sollen auch die theoretischen Überlegungen, […] mit der Tätigkeit des Kinderbeistandes in der  Praxis auf Übereinstimmungen und Abweichungen überprüft werden.

·                       Zuletzt ist ein Endbericht zu erstellen und sind Empfehlungen auszuarbeiten.

 

III. Fachliche Anforderungen

 

Die vorgesehene wissenschaftsmethodische Herangehensweise erfordert neben entsprechender theoretischer Ausbildung und thematisch einschlägiger Erfahrung der Forschungsmitarbeiter darüber hinaus kinderpädagogische und kinderpsychologische Kenntnisse zur Erstellung des studienzielgerichteten Fragenprofils im Rahmen der Fragebogen-Erhebungen und zur Ausführung der qualitativen Erhebungen mit minderjährigen Scheidungskindern bzw. von Trennung der Eltern betroffenen Kindern.“

 

Das Entgelt für die Studie betrug 54.008 Euro.

Die Kinderbeistände wurden den Gerichten von operativen Trägern namhaft gemacht. Diese Träger waren Auftragnehmer des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Das Bundesministerium für Justiz hat sich zur Hälfte an diesen Kosten beteiligt.

Vergleichbare rechtssoziologische Studien werden vom Bundesministerium für Justiz immer wieder auf den Gebieten des Personen- und des Familienrechts entweder zur Evaluation zurückliegender legislativer Schritte oder zur modellhaften Erprobung intendierter neuer Rechtsinstitute auf der Grundlage des geltenden Rechts durchgeführt. Sie entsprechen modernen Standards legislativer Arbeit und dienen der Gewinnung objektiver Daten über die Auswirkungen erlassener oder intendierter Gesetze.

 

F) Studie zu den Auswirkungen des neuen Sachwalterrechts

Der Auftragnehmer für eine „Studie zu den Auswirkungen des SWRÄG unter Berücksichtigung der neuen Alternativen zur Sachwalterschaft auf die Betroffenen und ihr Umfeld, auf die Praxis der Gerichte und auf den Bedarf von Sachwalterschaft“ ist der Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie.

Der Auftrag umfasste folgende Leistungen (Module):

·        Befragung von für die Umsetzung des SWRÄG relevanten Berufsgruppen/Organisationen

·        Befragung von gesetzlich vertretenden nächsten Angehörigen

·        Untersuchung von Gerichtsakten

·        Durchführung und Auswertung lokaler Feedback-Veranstaltungen

·        Empfehlungen für die Verbesserung der Wirksamkeit der Sachwalterrechtsreform und für allfällige rechtliche Anpassungen

 

Die Kosten für die Studie betragen insgesamt 67.465 Euro, wobei bereits im Juli 2007 und im August 2008 jeweils 30.000 Euro überwiesen wurden. Der letzte Teilbetrag von 7.465 Euro ist im April 2009 fällig.

 

G) Evaluation des Heimaufenthaltsgesetzes

Im Jänner 2007 schloss das Bundesministerium für Justiz mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) einen Werkvertrag über die Überprüfung der Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) samt Erstellung eines Abschlussberichts (Studie) ab.

Folgende Leistungen waren zu erbringen:

Insgesamt waren im Zusammenhang mit diesen Punkten folgende Leistungen zu erbringen:

·               Literaturstudium (internat. Vergleichsstudien, Pflege- und Betreuungsdiskussion)

·               Entwicklung des Leitfadens, Pretest

·               Organisation/Durchführung von 45 Interviews (an 25 verschiedenen Orten)

·               Organisation/Durchführung von 15 Interviews mit BewohnerInnen/ Angehörigen bzw deren Repräsentanten

·               Verschriftlichung (Zusammenfassung, mit Transkriptionspassagen)

·               Auswertung (auch im Vergleich mit Vorstudie)

·               Berichtabfassung

 

 

Im Einzelnen waren folgende Leistungen zu erbringen:

·               Entwicklung des Leitfadens, Pretest

·               Organisation/Durchführung von 10x2 Gruppeninterviews (an 10 Orten)

·               Verschriftlichung (Zusammenfassung, mit Transkriptionspassagen)

·               Auswertung (auch im Vergleich mit Vorstudie)

·               Berichtabfassung

 

Im Einzelnen waren folgende Leistungen zu erbringen:

·               Entwicklung des Auswertungskonzepts

·               Übernahme/Adaptierung der Daten für die Auswertung

·               (Ergänzung der Daten aus Falldokumentation der Bewohnervertretung)

·               Durchführung der statistischen Auswertung

·               Berichtabfassung

 

Im Einzelnen waren folgende Leistungen zu erbringen:

·               Entwicklung des Leitfadens, Pretest

·               Verschriftlichung (Zusammenfassung, mit Transkriptionspassagen)

·               Organisation/Durchführung von 10x2 Interviews (an 10 Orten)

·               Auswertung

·               Berichtabfassung

 

Im Einzelnen waren folgende Leistungen zu erbringen:

·               Analyse von Daten des Bundesrechenzentrums und Daten aus Gerichtsregistern

·               Erstellung eines Codierungsschemas für Gerichtsakten, Pretest

·               Durchführung der Aktenanalyse (N=200, an 10 Orten)

·               Statistische und inhaltliche Auswertung

·               Berichtabfassung

 

 

Der Werklohn betrug 62.947,50 Euro. Die Hälfte des Werklohns (31.473,75 Euro) wurde vom (damaligen) Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend übernommen, dem – ebenso wie dem Bundesministerium für Justiz – das volle Nutzungsrecht an den Ergebnissen der Studie zukommt.

Der Endbericht (Studie „Zur Implementation des Heimaufenthaltsgesetzes – Effekte von Rechtsschutz auf die Kultur der Pflege“) wurde im Juli 2007 fertiggestellt.

 

H) Evaluation des Patientenverfügungsgesetzes

Bereits im September 2006 sagte das Bundesministerium für Justiz dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (künftig Bundesministerium für Gesundheit) zu, die Hälfte der Kosten einer Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG) – die insgesamt 72.371,40 Euro (keine USt) ausmachen – im Innenverhältnis zu übernehmen. 12.664,99 Euro wurden bereits überwiesen. Die Studie wurde vom BMGFJ mit Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz beim Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) in Folge der Entschließung 175/E in Auftrag gegeben, die dem BMGFJ und BMJ die wissenschaftliche Beobachtung der Vollziehung des PatVG „aufgetragen“ hatte. Bislang liegen zwei Zwischenberichte, aber noch kein Endbericht mit Endabrechnung vor.

 

I) Evaluierung der Anti-Stalking-Regelungen

Mit 16. Jänner 2008 wurde das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien mit der Evaluierung der mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 eingeführten „Anti-Stalking-Regelungen“ beauftragt, dies auf Grund der Vorgaben der damaligen Ausschussfeststellung zum Anti-Stalking-Gesetz, wonach „die neuen Bestimmungen gegen Stalking einer Evaluierung zu unterziehen sind und zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden soll“.

Das Bundesministerium für Justiz hat mit Schreiben vom 16. Jänner 2008 das Angebot des Instituts für Strafrecht und Kriminologie, Abteilung für Kriminologie zur Evaluierung der mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 eingeführten „Anti-Stalking-Regelungen“ angenommen.  Die Projektsumme beläuft sich auf 38.735 Euro. Am 7. März 2008 leistete das BMJ die erste (von insgesamt zwei vereinbarten Teilzahlungen) in der Höhe von 10.000 Euro. Der noch offene Restbetrag von 28.735 Euro wird nach Fertigstellung des Berichtes voraussichtlich im ersten Quartal 2009 fällig sein, zumal mit den Ergebnissen der Evaluierung mit Beginn 2009 zu rechnen ist.

J) Evaluierung der Strafhöhe bei Sexualdelikten

Mit 22. Jänner 2008 wurde das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien mit der Evaluierung der „Strafhöhe bei Sexualdelikten“ beauftragt. Die Entschließung 13/E vom 22. März 2007 „Maßnahmen zur Verbesserung des Sanktionensystems, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte“ bildete den Hintergrund für die Beauftragung der Evaluierung der Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte. Mit dieser Entschließung wurde die Frau Bundesministerin für Justiz „ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und zwar insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen.“

Der Evaluierungsbericht wurde Ende September 2008 an das BMJ übermittelt und in der Folge die Zahlung des fälligen Honorars in der Höhe von 8.640 Euro  veranlasst.


K) Begleitforschung zum Modellversuch „Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe“

Mit der Durchführung der Begleitforschung zum Modellversuch „Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe“ wurde das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien mit 11. April 2006 vom Bundesministerium für Justiz beauftragt. Der Modellversuch „Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe“ startete im Bereich der LG-Sprengel Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck mit 1. Februar 2006. Im Bundesministerium für Justiz waren seit geraumer Zeit Überlegungen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen im Fall der Uneinbringlichkeit von Geldstrafen und einer möglichen Substitution von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Leistungen angestellt worden. Zur Vorbereitung eines allfälligen Modellversuchs fanden im BMJ mehrere Arbeitsgruppensitzungen statt. Auf Basis der geltenden Rechtslage wurde in Kooperation mit dem Verein NEUSTART ein örtlich eingeschränkter Modellversuch zur Erprobung von gemeinnützigen Leistungen als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe durchgeführt und dieser während seiner gesamten  Dauer durch Begleitforschung des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien evaluiert. Insbesondere erfolgte in diesem Rahmen eine quantitative und qualitative Ergebnisüberprüfung mit Blick auf die Zusammenarbeit und die Erfahrungen der Projektbeteiligten, die haftvermeidenden Wirkungen der Alternativsanktion sowie die Rolle der Sozialarbeit, die es durch entsprechende Zwischenberichte an das BMJ ermöglichte, den Modellversuch bereits mit 1. Jänner 2008 im Zuge des Haftentlastungspaketes durch entsprechende legistische Änderungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Die Übermittlung des Endberichtes an das BMJ selbst erfolgte mit 3. Juli 2008. Mit Honorarnote vom 5. Juni 2006 wurde die erste Teilzahlung in der Höhe von 19.830 Euro geltend gemacht. Die Überweisung dieses ersten Teilbetrages erfolgte am 28. Juni  2006. Die Zahlung der zweiten und letzten Tranche in der Höhe von 15.050 Euro wurde vom BMJ am 31. Juli 2008 in die Wege geleitet.

 

L) Implementierungsbegleitprojekt zum Strafprozessreformgesetz

Mit August 2007 wurden das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) und das Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens- Universität Graz mit der Durchführung eines ersten Implementierungsbegleitprojekts zum Strafprozessreformgesetz beauftragt. Im Rahmen der Vorbereitung auf das In-Kraft-Treten der Strafprozessreform und als Vergleichsparameter für spätere Begleitforschungen lieferten die beiden Vertragspartner während des Projektszeitraums vom 1. August 2007 bis 31. Jänner 2008  eine umfassende Organisationsberatung bei der Implementierung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, und im Rahmen des folgenden Endberichts aufgeschlüsselte und interpretierte Erhebungsergebnisse, die auch -  unter Einhaltung der wissenschaftlichen und branchenüblichen Standards - als Grundlage für künftige Strafverfahrensbegleitforschung und -beratung verwendbar sind.

Das IRKS übernahm dabei folgende Tätigkeiten:

 

Das Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Uni Graz übte folgende Zuständigkeiten aus:

 

 

Als Werklohn waren - jeweils einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer - 34.553 Euro für das IRKS und 17.276 Euro für das Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens-Universität Graz vereinbart. Die entsprechenden Beträge wurden in jeweils zwei Teilzahlungen, zuletzt am 28.3.2008, auch zur Anweisung gebracht.

 

M) Evaluierung der neuen Strafprozessordnung

Die Strafprozessreform ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten und beschränkte sich letztlich nicht nur auf das Ermittlungsverfahren, sondern enthielt eine grundlegende Erneuerung des gesamten Strafverfahrens, die in ihrer theoretischen wie auch praktischen Bedeutung mit der Reform des materiellen Strafrechts im 20. Jahrhundert vergleichbar ist. Es versteht sich jedoch von selbst, dass eine Reform dieser Größenordnung einer tiefer gehenden Untersuchung bedarf, um beurteilen zu können, ob die mit ihr verbunden Ziele und Erwartungen auch  tatsächlich umgesetzt werden konnten. Meine Amtsvorgängerin hat daher im Anschluss an das obgenannte Implementierungsbegleitprojekt das Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Graz, das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien sowie überdies das Institut für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz als Konsortium (Arbeitsgemeinschaft) im November 2008 beauftragt, eine umfassende wissenschaftliche Evaluierung der neuen Strafprozessordnung und ihrer praktischen Auswirkungen über einen Zeitraum von knapp 1 ½ Jahren durchzuführen („PEUS“; Projekt zur wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes), die jedoch teilweise in Erfüllung des eigenen Forschungsauftrages auch von den beteiligten Universitäten getragen wird.

Auf der Basis empirischer Erhebungen sollen durch dieses Projekt das Handeln der einzelnen Akteure abgebildet und Befunde über tatsächliche Veränderungen und Entwicklungen erstellt werden. Die wissenschaftliche Evaluation der Reformumsetzung wird quantitativen (Erledigungsarten; Rechtsmittel, Berichte im ERV und Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten), aber auch qualitativen Aspekten Aufmerksamkeit schenken müssen. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen sodann in eine rechts- und sozialwissenschaftlichen Expertise münden, die im Rahmen des Zwischen- und Endberichts aufgeschlüsselte und interpretierte Erhebungsergebnisse präsentiert, die auch – unter Einhaltung der wissenschaftlichen und branchenüblichen Standards – als Grundlage für künftige Strafverfahrensbegleitforschung und -beratung verwendbar sind.

Die Forschung wird daher mehrere Bausteine umfassen und von  Erhebungen an mehreren Standorten gekennzeichnet sein, um auch regionale Besonderheiten registrieren zu können. Unter Berücksichtigung der zentralen Ziele der Reform des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens soll die Evaluierung folgende vier Punkte umfassen:

·        Die neue Rolle von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei

·        Die neue Rolle des Gerichts im Ermittlungsverfahren

·        Der materielle Beschuldigtenbegriff und die Rechte des Beschuldigten

·        Die neue Rechtsstellung des Opfers

Die Auftragnehmer werden überdies während des gesamten Projektszeitraums ein geeignetes Informationsmedium, nämlich eine zentrale Web-Plattform für den Informationsaustausch, errichten und über ein Content Management System (CMS) verwalten, das folgende Zwecke erfüllen soll:

·        Schaffung einer Möglichkeit zur Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen

·        Schaffung eines Forums zur Einleitung und Aufrechterhaltung eines Diskussionsprozesses mit und zwischen den beteiligten Akteuren

Der Auftraggeber wird das Konsortium bei der Erbringung dieser Leistungen durch die unentgeltliche Bereitstellung von Assistenzleistungen, die voraussichtlich durch RechtspraktikantInnen im Ausmaß von rund 40 Arbeitstagen (à acht Stunden) pro Erhebungsstandort geleistet werden, unterstützen. Die Tätigkeit der RechtspraktikantInnen soll sich jedoch nicht auf reine Datenerfassung beschränken, sondern sollen die beteiligten JuristInnen im Team mit einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter/in tätig sein, um auch allfällige Fragestellungen und Probleme sachgerecht diskutieren zu können, sodass für alle Beteiligten ein entsprechender inhaltlicher Profit gewährleistet ist.

Für die gesamte auf Grund dieses Vertrages allen drei Auftragnehmern (dem Konsortium) entstehende Arbeit und Mühe, einschließlich der hierbei anfallenden Kosten, ist ein fixes gemeinsames Pauschalentgelt von insgesamt 198.932 Euro einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer vereinbart.  Über die Leistungen, die durch die Pauschalzahlung des Auftraggebers abgegolten werden, hinaus erbringen die Auftragnehmer, insbesondere die beiden beteiligten Universitäten, Eigenleistungen, nämlich bei der Detailplanung und der Erstellung des Endberichts, im Gesamtwert von 14.500 Euro.

Die Bezahlung des Entgelts erfolgt nach Maßgabe des folgenden Zahlungsplanes:

·        Erste Teilzahlung in Höhe von 99.466  Euro innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung und dem vom Auftragnehmerkonsortium zu erbringendem Nachweis über die Tätigkeitsaufnahme.

·        Zweite Teilzahlung in Höhe von 49.733 Euro innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung eines Zwischenberichts per 1. Dezember 2009.

·        Dritte Teilzahlung in Höhe von 49.733 Euro innerhalb von vier Wochen nach ordnungsgemäßer Erfüllung des gesamten Auftrages und Abgabe eines Endberichts im Juni 2010.

Der Start des Projekts, das an den Standorten Wien, Korneuburg, Linz, Wels, Innsbruck, Graz und Leoben durchgeführt werden wird, soll am 1. März 2009 stattfinden.

N) Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustizstatistiken

Das Bundesministerium für Justiz hat im Juni 2007 eine Arbeitsgruppe zur „Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustizstatistiken“ eingesetzt, um die Voraussetzungen der im Regierungsprogramm für die XXIII. GP und im Entschließungsantrag des Nationalrates vom 22.3.2007 (13/E XXIII. GP) vorgesehenen Kriminaljustizstatistiken zu schaffen.

Zur Projektumsetzung und wissenschaftlichen Begleitung wurde mit dem „Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie“ am 14.8.2007 für die 1. Projektphase, die den Zeitraum bis 30. Juni 2008 umfasste, ein Werkvertrag mit folgenden – für das Gesamtprojekt maßgebenden – Zielsetzungen geschlossen:

Der Leistungsinhalt des Werkvertrages umfasst die Bewertung der bestehenden Kriminaljustizstatistiken und der statistischen Datengrundlage (Evaluierung der bis zum Jahr 2000 auf Grundlage des Standes des Strafregisters geführten Wiederverurteiltenstatistik, der Gerichtlichen Kriminalstatistik und der StaBIS- und BIS-Justizdaten), der Vergleich internationaler Rückfallstatistiken, die Bewertung des Justizteils des jährlichen Sicherheitsberichtes im Vergleich zur internationalen Sicherheitsberichterstattung, die Vorlage von Berichten, Empfehlungen und Konzepten in Bezug auf die Gerichtliche Kriminalstatistik, die StaBIS- und BIS-Justiz basierten Statistiken und die Rückfallstatistiken sowie hinsichtlich des Justizteiles des österreichischen Sicherheitsberichtes auf Grundlage von § 91 Abs. 1 und 2 SPG.

Der Werkvertrag wurde durch die Vorlage des Endberichtes des Vereins für Rechts- und Kriminalsoziologie im Juli 2008 erfüllt. Der Endbericht enthält

In der mit dem Endbericht abgeschlossenen 1. Projektphase wurden die Voraussetzungen für die Neueinführung einer Wiederverurteiltenstatistik geschaffen, die vom Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet wird. Erste Ergebnisse der Wiederverurteiltenstatistik wurden bei einer Veranstaltung am 14.11.2008 im Bundesministerium für Justiz öffentlich präsentiert. Eine Veröffentlichung von Tabellenauswertungen für die Verurteiltenjahrgänge 2003 – 2007 ist in der von der Statistik Austria herausgegebenen Broschüre zur Gerichtlichen Kriminalstatistik vorgesehen. Im Bereich der Gerichtlichen Kriminalstatistik wurden die Auswertungsmöglichkeiten erweitert, sodass nunmehr eine Darstellung der Verurteilungszahlen bis auf die Ebene der LG-Sprengel möglich ist.

Das Werkvertragsentgelt belief sich auf insgesamt 43.084,80 Euro. Davon wurde ein Teilbetrag von 15.000 Euro im Jahr 2007 und 28.084,80 Euro im Jahr 2008 an die Werkvertragnehmerin ausbezahlt.

Für die 2. Projektphase, die das 3. und 4. Quartal 2008 und das 1. und 2. Quartal 2009 umfasst, wurde mit dem Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie am 17.9.2008 ein zweiter Werkvertrag mit folgenden Zielsetzungen geschlossen:

Der Leistungsinhalt des Werkvertrages für die 2. Projektphase umfasst:

·               Konzeption und Mitwirkung bei einer internationalen Tagung zur Präsentation der im Anschluss an die 1. Projektphase neu eingeführten Wiederverurteilungsstatistik auf Grundlage des Standes des Strafregisters sowie internationaler „Referenzprojekte“ im Spätherbst 2008;

·               Redaktionelle Mitarbeit an den Veröffentlichungen der Wiederverurteilungsstatistik im Rahmen der Gerichtlichen Kriminalstatistik (GKS), des jährlichen österreichischen Sicherheitsberichts, der neuen Strafvollzugsberichterstattung und des Österreichischen Statistischen Jahrbuchs;

·               Auswertung und wissenschaftliche Interpretation der Daten für die (bisher nicht veröffentlichten) Basisjahre 1994 bis 2003 mit besonderer Berücksichtigung der Veränderung der „Rückfallsraten“ im Zeitverlauf sowie einer regional unterschiedlichen Anwendungspraxis;

·               Unterstützung der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustiz und der von ihr eingerichteten Subarbeitsgruppen bei der verbesserten statistischen Abbildung von Wiederverurteilungen und Rückfälligkeiten und den dafür erforderlichen weiteren Arbeitsschritten;

·               Mitwirkung an der vom WODC („Wetenschappelijk Onderzoek- en Documentatiecentrum“ - wissenschaftliches Untersuchungs- und Dokumentationszentrums des niederländischen Justizministeriums) initiierten und koordinierten Arbeitsgruppe „European research group on national reconviction rates“ (ERNR) und Teilnahme am ERNR-meeting bei der ESC-Konferenz in Edinbourgh im September 2008 sowie Mitwirkung an einem Projektantrag im Rahmen der ERNR an die Europäische Kommission;

·               Präsentation der Evaluationsergebnisse und Empfehlungen zu den StaBIS- und BIS-Justizdaten in der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustiz und den von ihr eingesetzten Subarbeitsgruppen im Hinblick auf die statistische Erfassung diversioneller Erledigungen und nichtintervenierender Maßnahmen sowie zur Ermöglichung eines personenbezogenen Vergleichs von angezeigten Personen mit Einstellungen, diversionellen Erledigungen (§§ 198ff StPO, §§ 35, 37 SMG) und nichtintervenierenden strafrechtlichen Maßnahmen (§ 191 StPO, §§ 4 Abs. 2 Z 2 und 6 JGG) und Verurteilungen;

·               Präsentation der Evaluationsergebnisse und Empfehlungen zu den StaBIS- und BIS-Justizdaten in der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustiz und den von ihr eingerichteten Subarbeitsgruppen;

·               Unterstützung der Auftraggeberin (BMJ) in der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Datengrundlage für die Kriminaljustiz und den von ihr eingerichteten Subarbeitsgruppen bei der Erreichung der im Werkvertrag definierten Ziele und im Besonderen in Bezug auf die Möglichkeiten zur personen- und deliktsbezogenen statistischen Erfassung von Diversionen auf Grundlage einer VJ-basierten Ergebnisstatistik;

·               Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Diskrepanzen zwischen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Personenstatistiken sowie zu einer Harmonisierung bei der Erfassung von diversionellen Erledigungen in den staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Registern der VJ;

·               Rekonzeption des Kapitels 16.3. „Diversion“ des jährlichen österreichischen Sicherheitsberichts unter Integration des Kapitels 14.7.3. „Praktische Erfahrungen bei der Anwendung des Suchtmittelgesetzes“ (soweit es über vorläufige Anzeigenzurücklegungen und Verfahrenseinstellungen nach §§ 35 und 37 SMG berichtet) und des Kapitels 16.7. „Straffälligenhilfe Opferhilfe“ (soweit es über Bewährungshilfe, Außergerichtlichen Tatausgleich und Vermittlung Gemeinnütziger Leistungen als Diversionsvoraussetzungen berichtet) und Erstellung eines Pilot-Kapitels „Diversion“ im Sicherheitsbericht auf Basis VJ-basierter Daten.

 

Der Werkvertrag sieht ein Gesamtentgelt von 29.436 Euro vor, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 10.000 Euro im Jahr 2008 fällig und an die Auftragnehmerin gezahlt wurde.

Die Werkverträge mit dem Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie wurden zur wissenschaftlichen Begleitung des Projektes zur Verbesserung der Datengrundlagen für die Kriminaljustiz und zur wissenschaftlichen Evaluierung der vorhandenen statistischen Systeme in der Justiz abgeschlossen.

Nach einer Entschließung des Nationalrates anlässlich der Beschlussfassung des VbVG (BGBl. I Nr. 161/2005) soll dem Nationalrat 4 Jahre nach Ablauf des In-Kraft-Tretens des Gesetzes (d.h. zum 1.1.2010) ein Bericht über die praktische Anwendung und die Wirksamkeit des Sanktionensystems vorgelegt werden. Es ist geplant, den Auftrag für eine multidisziplinäre Studie zu vergeben. Die Auftragvergabe wird im Jahr 2009 erfolgen, die Kosten sind noch nicht prognostizierbar, werden aber aus derzeitiger Sicht 50.000 Euro nicht überschreiten.

 

O) Errichtung einer Justizbetreuungsagentur

Mit BGBl. I Nr. 101/2008 vom 3. Juli 2008 wurde das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Justizbetreuungsagentur (JBA-G) mit Wirksamkeit ab 1.1.2009 erlassen. Gemäß § 27 JBA-G sind von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an, soweit nicht bereits erfolgt, alle vorbereitenden Maßnahmen zu setzen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Justizbetreuungsagentur erforderlich sind. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Von Juli 2007 bis September 2007 wurde das Bundesministerium für Justiz von der ICG Infora Consulting Group GmbH, 8020 Graz, Entenplatz 1 a, im Projekt „Machbarkeitsanalyse Personalbereitstellung für den Maßnahmenvollzug“ (Vorbereitung der Errichtung der nunmehrigen Justizbetreuungsagentur, BGBl. I Nr. 101/2008) beraten. Die ICG Infora Consulting Group GmbH hat jahrelange Erfahrung mit Ausgliederungsprojekten und hat insbesondere das Finanzressort bei der Errichtung der Buchhaltungsagentur beraten. Das Bundesministerium für Justiz beauftragte die ICG Infora Consulting Group GmbH am 18.7.2007 mit Beratungsleistungen zur Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für die Schaffung einer Einrichtung zur Bereitstellung von Betreuungsleistungen für Justizanstalten. Das Honorar der ICG Infora Consulting Group GmbH betrug 46.800,04 Euro inklusive USt. (39.000 Euro netto). Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 BVergG als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Beauftragung wurde aus der Voranschlags-Post 1/30008-7280-990 bedeckt. 

Im Endbericht der ICG Infora Consulting Group GmbH wird die Gründung einer „Justizbetreuungsagentur“ im 100 % Eigentum des Bundes (BMJ) empfohlen. Weiters sind Rechtsform, Finanzierungsmodell, Personalbedarf, Anforderungsprofile für Geschäftsführung und MitarbeiterInnen sowie ein Finanzplan bis 2010 und ein Projektumsetzungsplan dargestellt.

Geplant ist die Beauftragung des Instituts für Verwaltungsmanagement GmbH, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße 6, zur Unterstützung bei der Aktualisierung der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesministeriums für Justiz im Ausmaß von 4 Beratertagen mit einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von 6.000 Euro inkl. USt.

 

. Februar 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)