435/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0171 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 12. Dezember 2008, Nr. 437/J, betreffend der

                        Fortschritte hinsichtlich der Anhebung des Anteils erneuerbarer

                        Energien am Gesamtenergieverbrauch der Republik Österreich

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Dezember 2008, Nr. 437/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 20% ihres Endenergie­bedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Die EU-Mitgliedstaaten werden Aktions­pläne ausarbeiten, in denen die für die nationale Zielerreichung notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen politischer Maßnahmen für Energieeffizienz auf den Endenergieverbrauch dargestellt werden. Diese nationalen Aktionspläne werden bis Mitte 2010 der EU-Kommission übermittelt.

 

Wesentlich bei der Gestaltung des Aktionsplans für Österreich ist, dass nur bei höchst­möglicher Energieeffizienz und der Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Potentiale erneuerbarer Energiequellen das für Österreich vorgesehene Ziel, nämlich den Anteil erneuer­barer Energieträger am Endenergieverbrauch von 23,3% im Jahr 2005 auf 34% im Jahr 2020 zu steigern, realisierbar ist. Die Erreichung der Zielsetzung im Bereich erneuerbarer Energie­träger ist wiederum ein wesentlicher Meilenstein bei der Erreichung der Reduktionsziele im Treibhausgasbereich.

 

Für die Umsetzung der im Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode enthaltenen Vorhaben werde ich mich in meinem Zuständigkeitsbereich einsetzen. Weiters werde ich darauf hinwirken, dass der Energiebedarf in den Bereichen Wärme, Mobilität und Strom zukünftig mehr als bisher durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Der Verkehrssektor ist nach wie vor ein Schlüsselbereich in der österreichischen Klimapolitik. In der neuen EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen besteht ein eigenes Ziel für den Einsatz von erneuerbarer Energie im Verkehrssektor im Jahr 2020 von 10%. Zur Erreichung dieses Ziels ist jedenfalls eine weitere Forcierung des Einsatzes von Biokraftstoffe notwendig. Nach der endgültigen Verabschiedung der EU-Richtlinie werden die entsprechenden Ziele für den Kraftstoffbereich in österreichisches Recht implementiert.

 

Um die Erreichung des Substitutionsziels von 5,75% von fossilen Kraftstoffen durch Biokraft­stoffe zu erleichtern, wird demnächst eine Novelle der Kraftstoffverordnung in Kraft treten, die in einem ersten Schritt das Substitutionsziel bei Diesel mit Biodieselanteil von rund 5% auf knapp 7% erhöht. Österreich greift damit analog zu Deutschland der EU-Kraftstoffnorm für Diesel EN 590 vor, die derzeit in den Mitgliedstaaten national abgestimmt wird und in absehbarer Zeit Gültigkeit erlangen wird.

 

Neben der Beimischung von Biokraftstoffen wird die Reinverwendung von Biokraftstoffen bzw. von Kraftstoffen mit einem hohen Anteil an Biokraftstoff (wie z.B. E85) über die klima:aktiv mobil Beratungs- und Förderungsprogramme des BMLFUW gefördert. Dabei werden insbesondere die umweltfreundliche Umstellung von Transportsystemen und Fuhrparks auf energieeffiziente Antriebe und Kraftstoffe wie z.B auf E85, reinen Biodiesel B100, Pflanzenöl sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gefördert.

 

Für den einzelnen Bürger hat das BMLFUW im Rahmen des Ökologisierungsgesetzes erreicht, dass seit 1. Juli 2008 neu zugelassene PKW einen Steuerbonus bei der NOVA bis zu 500 € bekommen können. Dieser Bonus von 500 € gilt speziell für alternativ betriebene Fahrzeuge wie z.B. Hybrid, Bioethanol E85, Methan, Wasserstoff oder Flüssiggas.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Seitens des BMLFUW gilt als Grundsatz, der in keinem Fall in Frage zu stellen ist, dass sämtliche Aktivitäten im Bereich der Bioenergien nur vor dem Hintergrund einer gesicherten und ausgewogenen Nahrungs- und Futtermittelversorgung gesetzt werden. Darüber hinaus ist auch entsprechend zu berücksichtigen, dass bei der Erzeugung von Biotreibstoffen aus landwirtschaftlichen Rohstoffen wertvolle Futtermittel als Nebenprodukte anfallen.

 

Auf EU-Ebene sind bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet bzw. gesetzt worden, die dazu beitragen, einen allfälligen Konflikt von Nahrungsmitteln versus Bioenergie zu vermeiden. Dies betrifft zum Beispiel die Generalüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Health Check), wo Maßnahmen zur Angebotsverbesserung, wie die Abschaffung der Stilllegungs­verpflichtung, beschlossen wurden. Auch die im Rahmen des Klima-/Energiepakets erarbeiteten Nachhaltigkeitskriterien für Biotreibstoffe berücksichtigen die Entwicklungen auf dem Nahrungsmittelsektor und sehen erforderlichenfalls Maßnahmen vor, sollten sich im Zusammenhang mit der Bioenergie negative Entwicklungen im Nahrungsmittelbereich abzeichnen.

 

Es sollten daher weltweit möglichst einheitliche und stimmige Rahmenbedingungen erarbeitet werden, um einen allfälligen Konflikt zwischen Nahrungsmittel und Bioenergie bereits im Vorfeld zu vermeiden.

 

Der Bundesminister: