437/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0174 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. FEB. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 16. Dezember 2008, Nr. 497/J, betreffend

                        die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der

                        neuen Bundesregierung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Dezember 2008, Nr. 497/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Seit 2.12.2008 wurden/werden folgende Referentinnen und Referenten im Ministerbüro beschäftigt:

 


BURJAN Martin, DI                          ab 2.12.08    VBG

FANKHAUSER Johannes, DI          ab 2.12.08    ALV

SCHEURINGER Margareta, Mag.   ab 2.12.08    VBG - SV § 36

OSTERMANN Doris, Mag.              ab 2.12.08    VBG - SV § 36

BUDIL Bernhard, DI                         ab 2.12.08    VBG - SV § 36

SINKOVITS Josefine, Mag               ab 9.12.08    VBG - SV § 36

MORE Elfriede-Anna, Mag.             ab 9.12.08    VBG - SV § 36

 

Zu Frage 2:

 

Vor dem 2.12.2008 waren folgende Referentinnen und Referenten im Ministerbüro beschäftigt:

 

PERNKOPF Stephan, Dr.               bis 2.12.08    VBG

KAPP Daniel                                    bis 2.12.08    ALV

FANKHAUSER Johannes, DI          bis 2.12.08    ALV

BUDIL Bernhard, DI                         bis 2.12.08    VBG - SV § 36

SCHEURINGER Margareta, Mag.   bis 2.12.08    VBG - SV § 36

HAUER Martin, Dr.                           bis 8.12.08    VBG - SV § 36

MICKEL Veronika, Mag.                   bis 8.12.08    VBG - SV § 36

 

 

Zu Frage 3:

 

Ein Referent hat sein Dienstverhältnis mit Kündigung beendet. Details können aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Der Gehaltsanspruch ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzesgrundlagen (siehe Antwort zu Frage 1). Zur Berechnung der Sonderverträge wurde das Bandbreitenmodell des BKA vom 25.11.2008 herangezogen.

 

Zu Frage 5:

 

Keine Referentin bzw. kein Referent erhält ein Überstundenpauschale.

 

Zu Frage 6:

 

Die Namen der betroffenen Personen sind der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeschlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

FANKHAUSER Johannes, DI – Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

 

Ein Vertragsmuster wurde bereits mehrmals, zuletzt der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4299/J vom 08.05.2008, angeschlossen.

 

Zu Frage 9:

 

Der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich wurden im Jahr 2008 Förderungen in Höhe von € 1,232.614,00 gewährt.

 

Zu Frage 10:

 

Eine Referentin ist Leiterin der Abteilung V/9. Sie übt diese Tätigkeit zu 50% aus.

 

Zu Frage 11:

 

Die angeführten Referenten und Referentinnen haben All-In-Verträge, damit sind alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten (bezüglich der Rechtsgrundlagen siehe die Antwort zu den Fragen 1 bzw. 6).

 

Zu Frage 12:

 

Keine.

 

Der Bundesminister: