437/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0174 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. FEB. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 16. Dezember 2008, Nr. 497/J, betreffend
die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der
neuen Bundesregierung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Dezember 2008, Nr. 497/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Seit 2.12.2008 wurden/werden folgende Referentinnen und Referenten im Ministerbüro beschäftigt:
BURJAN Martin, DI ab 2.12.08 VBG
FANKHAUSER Johannes, DI ab 2.12.08 ALV
SCHEURINGER Margareta, Mag. ab 2.12.08 VBG - SV § 36
OSTERMANN Doris, Mag. ab 2.12.08 VBG - SV § 36
BUDIL Bernhard, DI ab 2.12.08 VBG - SV § 36
SINKOVITS Josefine, Mag ab 9.12.08 VBG - SV § 36
MORE Elfriede-Anna, Mag. ab 9.12.08 VBG - SV § 36
Zu Frage 2:
Vor dem 2.12.2008 waren folgende Referentinnen und Referenten im Ministerbüro beschäftigt:
PERNKOPF Stephan, Dr. bis 2.12.08 VBG
KAPP Daniel bis 2.12.08 ALV
FANKHAUSER Johannes, DI bis 2.12.08 ALV
BUDIL Bernhard, DI bis 2.12.08 VBG - SV § 36
SCHEURINGER Margareta, Mag. bis 2.12.08 VBG - SV § 36
HAUER Martin, Dr. bis 8.12.08 VBG - SV § 36
MICKEL Veronika, Mag. bis 8.12.08 VBG - SV § 36
Zu Frage 3:
Ein Referent hat sein Dienstverhältnis mit Kündigung beendet. Details können aus Gründen des Datenschutzes nicht genannt werden.
Zu Frage 4:
Der Gehaltsanspruch ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzesgrundlagen (siehe Antwort zu Frage 1). Zur Berechnung der Sonderverträge wurde das Bandbreitenmodell des BKA vom 25.11.2008 herangezogen.
Zu Frage 5:
Keine Referentin bzw. kein Referent erhält ein Überstundenpauschale.
Zu Frage 6:
Die Namen der betroffenen Personen sind der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen. Die Vereinbarung eines im Vergleich zur gesetzlichen Normalentlohnung erhöhten Entgelts ist für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ausgeschlossen und für Vertragsbedienstete ausschließlich im Wege eines Sondervertrages gemäß § 36 VBG möglich. Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um bis zu 25%.
Zu den Fragen 7 und 8:
FANKHAUSER Johannes, DI – Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich
Ein Vertragsmuster wurde bereits mehrmals, zuletzt der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4299/J vom 08.05.2008, angeschlossen.
Zu Frage 9:
Der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich wurden im Jahr 2008 Förderungen in Höhe von € 1,232.614,00 gewährt.
Zu Frage 10:
Eine Referentin ist Leiterin der Abteilung V/9. Sie übt diese Tätigkeit zu 50% aus.
Zu Frage 11:
Die angeführten Referenten und Referentinnen haben All-In-Verträge, damit sind alle zeitlichen Mehrleistungen abgegolten (bezüglich der Rechtsgrundlagen siehe die Antwort zu den Fragen 1 bzw. 6).
Zu Frage 12:
Keine.
Der Bundesminister: