449/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0173-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 405/J vom 10. Dezember 2008 der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Die gestellten Fragen beziehen sich auf Umstände eines konkreten Abgabenverfahrens. Im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung des § 48a Bundesabgaben-ordnung wird um Verständnis ersucht, dass dazu keine Auskunft erteilt werden kann, weil durch die Beantwortung diese Geheimhaltungsverpflichtung verletzt wird.
Es wird jedoch festgehalten, dass alle Anzeigen, aus denen sich ein Verdacht auf abgabenrechtliche Zuwiderhandlungen ergibt, im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten entsprechende Ermittlungen zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen