47/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/224-Pers./Org.e/2008
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 16. Dezember 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 104/J-NR/2008 betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 6. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Bei offiziellen Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im
internationalen Kontext
üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa
Souvenirs, CDs, Bücher,
Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßigkeiten, zu
verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf
Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.
Auf Grund des geringen Wertes dieser Geschenke werden im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine detaillierten Aufzeichnungen über Geschenke an die Ressortleitung oder die Mitarbeiter/innen geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf den Nutzen solcher Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt erscheint.
Wenn jedoch in Ausnahmefällen Geschenke überreicht werden würden, die offenkundig einen angemessenen Wert übersteigen, würden diese von einem Sachverständigen geschätzt, vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung inventarisiert und gingen in jedem Fall in das Bundeseigentum über.
Darüber hinaus beachten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros – auch diejenigen, die nicht Beamte oder Vertragsbedienstete des Bundes sind – in der Frage der Geschenk-annahme, die im Beamtendienstrecht festgelegten Vorschriften.
Zu Fragen 4 bis 6:
So es sich nicht nur um persönliche Ehrengeschenke von geringem Wert
handeln würde,
würden derartige Höflichkeitsbezeigungen entweder karitativen Zwecken
zugeführt oder inventarisiert, womit sie auch nach dem Ausscheiden des Ministers
oder eines/einer Mitarbeiters/in im Ressort verbleiben würden.
Auf Grund der geringen Wahrscheinlichkeit von Geschenken, die über den Souvenircharakter hinausgehen und somit für eine öffentliche Versteigerung in Frage kommen würden, erscheint eine solche nicht sinnvoll. Darüber hinaus könnte eine solche Versteigerung als Gering-schätzung des Geschenkgebers aufgefasst werden und so zu einer Verstimmung führen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.