47/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                                        BMWF-10.000/224-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 104/J-NR/2008 betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 6. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Bei offiziellen Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internationalen Kontext
üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher,
Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßigkeiten, zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.

 

Auf Grund des geringen Wertes dieser Geschenke werden im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine detaillierten Aufzeichnungen über Geschenke an die Ressortleitung oder die Mitarbeiter/innen geführt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf den Nutzen solcher Aufzeichnungen nicht gerechtfertigt erscheint.

 

Wenn jedoch in Ausnahmefällen Geschenke überreicht werden würden, die offenkundig einen angemessenen Wert übersteigen, würden diese von einem Sachverständigen geschätzt, vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung inventarisiert und gingen in jedem Fall in das Bundeseigentum über.

 

Darüber hinaus beachten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros – auch diejenigen, die nicht Beamte oder Vertragsbedienstete des Bundes sind – in der Frage der Geschenk-annahme, die im Beamtendienstrecht festgelegten Vorschriften.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

So es sich nicht nur um persönliche Ehrengeschenke von geringem Wert handeln würde,
würden derartige Höflichkeitsbezeigungen entweder karitativen Zwecken zugeführt oder inventarisiert, womit sie auch nach dem Ausscheiden des Ministers oder eines/einer Mitarbeiters/in im Ressort verbleiben würden.

 

Auf Grund der geringen Wahrscheinlichkeit von Geschenken, die über den Souvenircharakter hinausgehen und somit für eine öffentliche Versteigerung in Frage kommen würden, erscheint eine solche nicht sinnvoll. Darüber hinaus könnte eine solche Versteigerung als Gering-schätzung des Geschenkgebers aufgefasst werden und so zu einer Verstimmung führen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.