4778/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

                                                                       GABRIELE HEINISCH-HOSEK

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0041-I/4/2010

Wien, am 14. Mai 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. März 2010 unter der Nr. 4825/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kampagne „gleich=fair“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø Welche konkreten Ergebnisse im Hinblick auf die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen konnte die Kampagne „gleich=fair“ bisher verbuchen?

Ø Wie hoch beliefen sich die Kosten der Kampagne im Jahr 2009?

Ø Welche konkreten Zielvorgaben hinsichtlich einer gleichwertigen Bezahlung von Männern und Frauen der Kampagne sollen bis zum Jahresende 2010 erreicht werden?

Ø Welchen konkret definierbaren bzw. bezifferbaren Beitrag soll die Kampagne „gleich=fair“ zur Erreichung dieser Zielvorgaben leisten?

 

Seit 30 Jahre ist das Prinzip „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ gesetzlich ver­ankert. Da dennoch die Einkommensschere immer weiter aufgeht, wurde im Regie­rungsprogramm u.a. festgelegt, Initiativen in den Bereichen Einkommensgerechtig­keit und –transparenz zu setzen.

 

Die Kampagne zum Thema Lohngleichheit und Einkommenstransparenz wurde von mir gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz durchgeführt, um mit „gleich=fair“ Bewusstsein für die Tatsache zu schaf­fen, dass zwischen Frauen und Männern für gleiche Arbeit nach wie vor große Unter­schiede bei den Gehältern bestehen.

 

Für diese Kampagne wurden im Jahr 2009 aus meinem Budget € 312.842,-- aufge­wendet.

 

Zu Frage 5:

Ø Wie hoch ist das Budget der Kampagne für 2010?

 

Die Kampagne „gleich=fair“ wurde ausschließlich im Jahr 2009 durchgeführt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø Sind bereits Gesetzesvorlagen für die Offenlegung von Gehältern von Männern und Frauen in Ausarbeitung?

Ø Wenn ja, wann kann mit einer fertigen Regierungsvorlage gerechnet werden?

 

Im Rahmen der laufenden Arbeiten zur bevorstehenden Novelle zum Gleichbehand­lungsgesetz finden auf meine Initiative hin auch Verhandlungen zu Modellen hinsicht­lich der Einkommenstransparenz statt. Diese Maßnahmen sind auch Teil des Nationalen Aktionsplan „Gleichstellung am Arbeitsmarkt“, der im Laufe des letzten Jahres unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren (insbesondere FachexpertInnen der Ministerien, der Bundesländer und der Sozialpartner, VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen, aus Wirtschaftsunternehmen und Wissenschaft) erarbeitet wurde. Der Fortschrittsbericht hierzu wurde am 3. November 2009 von der Bundesregierung angenommen, mit einem Abschluss des Vorhabens ist noch vor dem Sommer zu rechnen.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4824/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz.

 

Mit freundlichen Grüßen