4830/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. Mai 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0120-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4947/J betreffend „Beratung für Schwangere in Konfliktsituationen“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 24. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Grundsätzlich bieten sämtliche der nach dem Familienberatungsförderungsgesetz geförderten rund 400 Familienberatungsstellen flächendeckend in ganz Österreich Beratung für schwangere Frauen an und werden jährlich mit € 11,6 Mio. von meinem Ressort gefördert. Die Verteilung der Fördermittel auf die Bundesländer im Jahr 2009 stellte sich wie folgt dar:


Burgenland:            €          324.570,91

Kärnten:                 €          686.552,33

Niederösterreich:     €       2.116.845,83

Oberösterreich:       €       1.731.684,50

Salzburg:                €          721.387,34

Steiermark:            €       1.717.973,01

Tirol:                       €          926.865,45

Vorarlberg:             €          314.864,06

Wien:                      €       3.059.361,84

Gesamt:                 €     11.600.105,27

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Mein Ressort leistet Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche keine finanzielle Unterstützung.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Beratungsdaten für die geförderten Familienberatungsstellen für das Jahr 2009 sind noch nicht im Detail ausgewertet. Im Jahr 2008 haben in den geförderten Familienberatungsstellen 12.484 Schwangere 18.198 Beratungen in Anspruch genommen, davon sind für 4.728 Klientinnen 7.935 Beratungen zu einem Schwangerschaftskonflikt ausgewiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die erste First Love Ambulanz wurde 1992 in Wien im Krankenhaus Rudolfstiftung gemeinsam mit einer von meinem Ressort geförderten Familienberatungsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung eröffnet. Mittlerweile gibt es in ganz Österreich 37 First Love Ambulanzen in Spitälern und Arztpraxen, von denen sieben (Wien: First Love Rudolfstiftung, First Love Donauspital, First Love Mobil Jugendzentrum Ottakring, First Love Jugendberatung Heiligenstädterstraße/Mollardgasse; Salzburg: First Love LKH Salzburg, First Love Zell/See; NÖ: First Love Laa/Thaya) auch als Familienberatungsstellen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz gefördert werden. In meinem Ressort stehen daher lediglich Aufzeichnungen über die Tätigkeit dieser sieben geförderten Beratungsstellen zur Verfügung. Im Jahr 2008 wurden in diesen sieben First Love Beratungsstellen 5.888 Klientinnen in 8.207 Beratungsgesprächen beraten. Davon haben 646 Klientinnen in 1.126 Beratungsgesprächen Beratung im Schwangerschaftskonflikt in Anspruch genommen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Diese Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit; meinem Ressort liegen dazu keine Erfahrungen oder Erkenntnisse vor.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Beratungsleistung wird von den von meinem Ressort geförderten Familienberatungsstellen erbracht. Dabei ist festzuhalten:

a und c)

Das Familienberatungsförderungsgesetz sieht in seinen Erläuterungen eine non-direktive Beratung vor, bei der den Ratsuchenden alle sich in ihrer Angelegenheit bietenden Möglichkeiten mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen sachlich und unter Hintanhaltung der eigenen subjektiven Meinung der Berater/innen aufzuzeigen sind, um den Ratsuchenden eine eigene freie Entscheidung zu ermöglichen. Aufzeichnungen werden daher nicht geführt.

b)

Im Jahr 2008 haben in den geförderten Familienberatungsstellen 4.728 Klientinnen 7.935 Beratungen im Schwangerschaftskonflikt in Anspruch genommen.

d)

Im Jahr 2007 wurde wieder eine Aufstockung des Budgets für die Förderung der Familienberatungsstellen erreicht. Damit wurde unter anderem die besondere Schwerpunktförderung zur Schwangerenberatung um 40% auf nunmehr rund € 400.000 jährlich erhöht.


Im Rahmen der Berater/innenweiterbildung werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung angeboten.

 

Im Jahr 2009 fanden Seminare und Lehrgänge zu folgenden Themen statt:

·         Psychosoziale Beratung im Rahmen pränataldiagnostischer Untersuchungen (6-teiliger Lehrgang);

·         Kind als Schaden - Der Umgang mit der Pränataldiagnostik im Lichte der Schadenersatzjudikatur;

·         Brennpunkte - Konflikte, Pränataldiagnostik-Perinatalmedizin.

 

Für 2010 sind folgende Weiterbildungsveranstaltungen geplant oder bereits im Laufen:

·         Rund um die Schwangerschaft (9-teilige Veranstaltungsserie zu relevanten prä-, peri- und postnatalen Fragen),

·         Lehrgang Psychosoziale Beratung zur Pränataldiagnostik (4-teiliger Lehrgang zur Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik),

·         Konflikte in der Schwangerschaft neu verstehen (2-tägige Tagung).

 

2009 wurde in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Apothekerkammer, der Österreichischen Ärztekammer, der Aktion Leben und dm -  Drogeriemarkt ein Folder zur Schwangerenberatung erstellt. Dieser wird beim Kauf eines Schwangerschaftstests zur Verfügung gestellt, weist auf die umfangreichen Beratungsangebote für Schwangere hin und soll die Hemmschwelle zur Inanspruchnahme von Beratung im Schwangerschaftskonflikt weiter senken. Zu diesem Zweck wir auch die jährliche Plakataktion der Aktion Leben zur Inanspruchnahme von Beratung finanziell unterstützt.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Neben den bereits erwähnten umfangreichen Beratungsangeboten durch die Familienberatungsstellen wird von Seiten meines Ressorts folgendes Informationsmaterial angeboten:

·           Aufklärungsbroschüre für Jugendliche "Love, Sex und so…"

·           Folder "Schwanger" Informationen über Beratungsangebote bei Fragen rund um die Schwangerschaft


·           Broschüre "Stille Geburt" für Mütter und Väter, deren Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder im ersten Lebensjahr gestorben ist

·           Broschüre "Pränataldiagnostik" über spezielle vorgeburtliche Untersuchungen

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Sechs Familienberatungsstellen agieren österreichweit als Netzwerkknoten für das Projekt Love-Talks und unterstützen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen bei der Initiierung von Projekten zur Sexualaufklärung. Weiters wird die Aufklärungsbroschüre für Jugendliche "Love, Sex und so…" nunmehr bereits in der 5., inhaltlich überarbeiteten Auflage zielgruppenorientiert verteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Mein Ressort ist bemüht, die bestehenden breiten Unterstützungsangebote nach Maßgabe der budgetären Mittel noch weiter auszubauen.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend stellt jährlich rund € 6,2 Milliarden aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Familienleistungen zur Verfügung und ist damit im internationalen Vergleich führend. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Familien bringen die gesellschaftliche Anerkennung der von Müttern und Vätern erbrachten Leistungen zum Ausdruck.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Mehrkindfamilien haben in den letzten Jahren durch folgende Maßnahmen profitiert:


Die Familienbeihilfe wurde ab 1. Jänner 2008 durch die Erhöhung der Geschwisterstaffelung stark angehoben (jährlicher Aufwand: rund € 27 Mio. für rund 170.000 Kinder). Ab dem Jahr 2008 wurde die 13. Familienbeihilfe eingeführt, seither erfolgt im September eine Verdoppelung des Gesamtbetrages an Familienbeihilfe (jährlicher Aufwand: rund € 254 Mio. für alle Kinder).

 

Ab 1. Jänner 2008 wurde die jährlichen Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag von € 45.000 auf € 55.000 um € 10.000 erhöht (jährlicher Aufwand: rund € 10 Mio. für rund 22.000 Kinder).

 

Seit dem Jahr 2010 gebührt Bezieher/inne/n von pauschalem Kinderbetreuungsgeld im Falle einer Mehrlingsgeburt statt wie bisher ein einheitlicher Zuschlag von rund € 218 pro Monat pro weiterem Mehrlingskind ein Zuschlag von 50 % der gewählten Pauschalvariante.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik wurden ein Weiterbildungscurriculum für Berater/innen und Qualitätsstandards für Familienberatungsstellen für die Beratung im Umfeld von pränataler Diagnostik sowie die Broschüre "Pränataldiagnostik - Spezielle vorgeburtliche Untersuchungen" erstellt. Seit 2001 wurden in vier Lehrgängen 48 Berater/innen aus 33 geförderten Familienberatungsstellen auf Basis dieses Curriculums geschult. Heuer findet ein weiterer Lehrgang zu diesem Themenbereich statt, an dem voraussichtlich weitere 13 Berater/innen teilnehmen werden. Die Broschüre "Pränataldiagnostik" wurde als Basisinformation für werdende Mütter und Väter 2010 neu aufgelegt.

 

 

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Nein.