4853/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 24. März 2010 unter der Zl. 4972/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Aufrüstung in Griechenland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Eine
Bewertung, ob es sich bei den Beschaffungsplänen um
Aufrüstung oder allenfalls um die
Modernisierung
veralteter Kapazitäten handelt, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA).
Die Maßnahmen
zur Zahlungsbilanzstabilisierung Griechenlands fallen nicht in den
Vollzugsbereich des
BMeiA.
Zu Frage 6:
Im
Verhandlungsrahmen für die Türkei ist verankert, dass der
Fortschritt in den EU-
Beitrittsverhandlungen
an der türkischen Verpflichtung zur Einhaltung der
gutnachbarschaftlichen Beziehungen, sowie an ihren Bemühungen zur
friedlichen Beilegung
von
Grenzstreitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen gemessen
wird.