4853/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 24. März 2010 unter der Zl. 4972/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufrüstung in Griechenland“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Eine Bewertung, ob es sich bei den Beschaffungsplänen um Aufrüstung oder allenfalls um die
Modernisierung veralteter Kapazitäten handelt, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Die Maßnahmen zur Zahlungsbilanzstabilisierung Griechenlands fallen nicht in den
Vollzugsbereich des BMeiA.

Zu Frage 6:

Im Verhandlungsrahmen für die Türkei ist verankert, dass der Fortschritt in den EU-
Beitrittsverhandlungen an der türkischen Verpflichtung zur Einhaltung der
gutnachbarschaftlichen Beziehungen, sowie an ihren Bemühungen zur friedlichen Beilegung
von Grenzstreitigkeiten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen gemessen wird.