4961/AB XXIV. GP
Eingelangt am
08.06.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 8. April 2010 unter der Zahl 5032/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6 und 8:
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz sind sämtliche Auskunftsbegehren, die auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg eingebracht werden. Eine Vielzahl dieser Auskunftsbegehren wird unverzüglich und unbürokratisch erledigt.
Eine verwaltungstechnische Erfassung all dieser Anfragen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringen.
Zu Frage 7:
Im Bundesministerium für Inneres gab es keinen Fall, in dem ein Bescheid wegen Nichterteilung einer Auskunft erlassen werden musste.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5026/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Zu Frage 14:
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres wird auf die Möglichkeit, Anfragen zu stellen, hingewiesen. Auf Broschüren des Bundesministeriums für Inneres, die auch auf der Homepage als Download zur Verfügung stehen, ist entweder ein Verweis auf eine E-Mail Adresse oder eine Servicetelefonnummer angegeben.