4970/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                              (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

 

GZ: BMASK-44001/0018-IV/1/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5131/J der Abgeordneten Jarmer u.a. betreffend Deinstitutionalisierung in der Behindertenhilfe wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Bisher wurden vom „Arbeitskreis für Pflegevorsorge“ 15 Berichte erstellt.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Berichte werden nach einem breiten Verteiler versendet, so unter anderem auch an die Parlamentsklubs aller im Parlament vertretenen politischen Parteien, an verschiedenste Interessensvertretungen, die Sozialpartner und die Länder.

 

Zu Frage 3:

 

Die Berichte werden auch in Zukunft nach diesem Verteiler versandt werden.

 


Zu Fragen 4 bis 7:

 

Die Bedarfs- und Entwicklungspläne wurden von den Bundesländern erstellt, dem BMASK jedoch nicht zugeleitet. Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht für die Länder nicht.

 

Die Bedarfs- und Entwicklungspläne wurden jedoch im Jahre 1999 vom ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) im Auftrag des Sozialministeriums analysiert und bewertet. Diese Studie, in der auch die Mängel bei den Bedarfs- und Entwicklungsplänen aufgezeigt wurden, wurde im Arbeitskreis für Pflegevorsorge mit den Ländern diskutiert, wobei auch die Behindertenorganisationen im Arbeitskreis mit eingebunden waren.

 

Zu Frage 8:

 

Die Bundesländer berichten über die Umsetzung der Vereinbarung im Rahmen der jährlich zu erstellenden Arbeitskreis-Berichte.

 

Zu Frage 9:

 

Das Prinzip „ambulant vor stationär“ wurde bereits im Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung im Jahre 1992 formuliert, ebenso in zahlreichen Dokumenten wie zum Beispiel der Bilanz „15 Jahre Pflegevorsorge“ aus dem Jahre 2008.

 

Im Arbeitskreis für Pflegevorsorge wurde dieses Prinzip immer wieder von den Ländern eingefordert. Aus meiner Sicht ist allerdings festzuhalten, dass der Ausbau der Sachleistungen in die Kompetenz der Länder fällt.

 

Zu Frage 10:

 

Bis Oktober 2010 wird der Staatenbericht über die UN-Behindertenrechtekonvention erstellt und anschließend auf dessen Basis ein „Nationaler Aktionsplan Behinderung“ für den Zeitraum 2011 – 2020 erarbeitet werden, wobei das Ziel der Deinstitutionalisierung in der Behindertenhilfe ein wichtiger Diskussionspunkt sein wird.

 

Mit freundlichen Grüßen