503/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 11.02.2009

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0263-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 501/J betreffend „die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 16. Dezember 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Mit Stichtag des Einlangens der Anfrage werden seit dem 2. Dezember 2008 im Ministerbüro bzw. Büro des Staatssekretariates neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:


Kabinett des Bundesministers:

·         Mag. Harald Kaszanits

·         Mag. Waltraud Kaserer

·         Mag. Christoph Hermann

·         Dr. Stefan Riegler

·         Mag. Waltraud Kronegger

·         Dr. Adriane Kaufmann

·         Mag. Gerhard Langeder

·         Mag. Silvia Hofinger

·         Dr. Helwig Aubauer

·         MMag. Roland Garber

 

Kabinett des Staatssekretariats:

·         Dr. Angelika Schätz

·         Dipl.-Ing. Lukas Pohl

·         Mag. Birgit Bürger

·         Mag. Beate Reisinger

 

Dabei basiert die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Ministerbüro bei zwei Mitarbeiter/inne/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei mit diesen Sonderverträge gem. § 36 VBG mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes abgeschlossen wurden, und bei einem/r Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei weiteren sieben Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter/innen basiert auf Arbeitskräfteüberlassungen.

 

Im Büro der Staatssekretärin basiert die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei einem/r Mitarbeiter/in auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei der Sondervertrag gem. § 36 VBG mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes abgeschlossen wurde, und bei einem/r Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei weiteren zwei Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter/innen basiert auf Arbeitskräfteüberlassungen.

 

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bis zum 2. Dezember 2008 wurden im Ministerbüro bzw. Büro des Staatssekretariats neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal folgende Personen beschäftigt:

 

Kabinett des Bundesministers:

·           Dipl.-Ing. Holger Fürst                                                         bis 2.12.2008

·         Mag. Maria Mittermair-Weiss                                                 bis 2.12.2008

·         Mag. Christoph Hermann

·         Dr. Stefan Riegler

·         Mag. Gabriele Stöffler                                                          bis 2.12.2008

·         Mag. Karin Jessernigg-Putz                                                   bis 2.12.2008

·         Mag. Gerhard Langeder

·         Mag. Silvia Hofinger

·         Dr. Helwig Aubauer

·         MMag. Roland Garber

 

Kabinett des Staatssekretariats:

·         Dr. Angelika Schätz

·         Dipl.-Ing. Lukas Pohl

·         Mag. Alexander Hölbl                                                           bis 2.12.2008

·         Mag. Beate Reisinger

 

Dabei basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse im Ministerbüro bei vier Mitarbeiter/inne/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei diese Sonderverträge gem. § 36 VBG mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes abgeschlossen wurden, und bei einem/r Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei weiteren fünf Dienstverhältnissen der genannten Mitarbeiter/innen basierte auf Arbeitskräfteüberlassungen.

 

Im Büro der Staatssekretärin basierte die Rechtsgrundlage der Dienstverhältnisse bei zwei Mitarbeiter/inne/n auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), wobei diese Sonderverträge gem. § 36 VBG mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes abgeschlossen wurden, und bei einem/r Mitarbeiter/in auf dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG). Die Rechtsgrundlage bei einem weiteren Dienstverhältnis basierte auf einer Arbeitskräfteüberlassung.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Von den angeführten beendeten Dienstverhältnissen endeten drei durch Fristablauf. Bei zwei weiteren Dienstverhältnissen endete die vorübergehende Zuteilung zum Kabinett.

Bei den beendeten Dienstverhältnissen durch Fristablauf wurden bzw. werden Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Erholungsurlaub, so gesetzlich vorgesehen, ausbezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche bei den unter Punkt 1 der Anfrage angeführten Kabinettsmitarbeiter/innen erfolgt(e) auf der Grundlage des Gehaltsgesetzes 1956, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 sowie der Arbeitsleihverträge.

 

Der Abschluss von Arbeitsleihen mit Unternehmen erfolgt(e) jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, wobei sich das Entgelt innerhalb der Grenzen des Vertragsbedienstetengesetzes bewegt.

 

Der Abschluss von Sonderverträgen gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 erfolgt(e) jeweils mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 11 der Anfrage:

 

Bei den Bundesbediensteten erfolgt die Abgeltung der zeitlichen Mehrleistungen entsprechend den einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, des Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 dadurch, dass ein bestimmter Prozentsatz des Gehaltes (Entgeltes) als pauschalierte Abgeltung für die zeitlichen Mehrleistungen gilt.

 

Bei einem/r Mitarbeiter/in sind die zeitlichen Mehrleistungen nicht mit dem Gehalt abgegolten. Die Abgeltung der monatlich geleisteten Überstunden erfolgt mittels Einzelanordnung.

 

Bei den Arbeitsleihverträgen werden zeitliche Mehrleistungen pauschal abgegolten und sind im Gehalt inkludiert, darüber hinaus erfolgt keine finanzielle Abgeltung.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Mit drei der unter Punkt 1 der Beantwortung angeführten Kabinettsmitarbeiter/innen wurden Sonderverträge gemäß § 36 VBG 1948 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt abgeschlossen.

 

Ein direkter Vergleich mit den Gehaltsschemata des Vertragsbedienstetengesetzes ist nicht möglich, jedenfalls entspricht das befristet vereinbarte Sonderentgelt dem Gehaltsschema des VBG 1948 und übersteigt die darin vorgesehenen Entgelte nicht.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Mit neun der unter Punkt 1 der Beantwortung angeführten Personen wurden Arbeitsleihverträge neu abgeschlossen oder bestanden solche zum Stichtag 2. Dezember 2008 bereits.

 

Alle Arbeitsleihverträge wurden mit der Wirtschaftskammer Österreich als Leiharbeitgeber abgeschlossen.

 

Die jeweiligen Arbeitsleihverträge wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ausgearbeitet und im Einvernehmen mit dem Leiharbeitgeber abgeschlossen. Die vorangegangenen Arbeitsverhältnisse der derzeit mit Arbeitsleihe im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beschäftigten Mitarbeiter/innen bilden keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

An die Wirtschaftskammer Österreich wurden im Jahr 2008 Fördermittel in Höhe von € 12.483.353 überwiesen, wobei der überwiegende Anteil auf die Internationalisierungsoffensive entfiel. Im Jahr 2009 sind noch keine Fördermittel an die Wirtschaftskammer Österreich geflossen.

 


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Mit Stichtag 16. Dezember 2008 übt kein Kabinettsmitglied die Leitung in einer anderen
Organisationseinheit aus.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Derzeit übt ein/e Mitarbeiter/in im Kabinett des Herrn Bundesministers eine Nebentätigkeit in Form eines Lehrauftrages für eine 2-stündige Lehrveranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" an der WU Wien aus.

 

Ein/e Mitarbeiter/in im Kabinett des Herrn Bundesministers übte bis 19. Jänner 2009 eine Nebentätigkeit in Form eines Lehrauftrages für eine Lehrveranstaltung am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaften der Uni Wien aus.

 

Ein/e Mitarbeiter/in im Kabinett der Frau Staatssekretärin ist Mitglied im Bundesvergabeamt.