506/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 22. Dezember 2008 unter der Zahl 519/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  "Einbrüche und Überfälle in Apotheken" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:  

Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da diese Daten in der Kriminalstatistik nicht erhoben werden.

 

Zu Frage 9:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 


Zu Frage 10:

In der Kriminalstatistik werden Einbruchsdiebstähle in Apotheken oder Ordinationen gemeinsam erfasst.

 

Angezeigte Fälle

 Jahr 2008

 Burgenland

                        4

 Kärnten

                      27

 Niederösterreich

                      48

 Oberösterreich

                      71

 Salzburg

                      26

 Steiermark

                      64

 Tirol

                      20

 Vorarlberg

                      18

 Wien

                    287

 Österreich

                    565

 

 

 Eisenstadt

                         -

 Klagenfurt

                      13

 St. Pölten

                        5

 Linz

                      12

 Salzburg-Stadt

                      16

 Graz

                      30

 Innsbruck

                      11

 BH Bregenz

                        4

 Wien

                    287

 

Zu den Fragen 11 und 16:

 

Ermittelte Tatverdächtige

 Jahr 2008

 Insgesamt

                    101

 davon Inländer

                      65

 davon Fremde

                      36

 

 

 Waffenverwendung

 Jahr 2008

 keine

                    561

 unbekannt

                        4

 Gesamt

                    565

 

Ermittelte Tatverdächtige

 Jahr 2008

 Burgenland

                        5

 Kärnten

                        8

 Niederösterreich

                      11

 Oberösterreich

                      27

 Salzburg

                        3

 Steiermark

                        5

 Tirol

                        4

 Vorarlberg

                      23

 Wien

                      15

 Österreich Gesamt

                    101

 

Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen entspricht der Zahl der angezeigten Personen.

Die Beantwortung der Frage nach den eingeleiteten Strafverfahren fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 12:

Es handelt sich in nachstehender Tabelle um den verursachten Gesamtschaden, nähere Erkenntnisse werden nicht erfasst.

 

Gesamtschaden

 Jahr 2008

 Burgenland

 €          2.950,00

 Kärnten

 €         24.783,00

 Niederösterreich

 €       105.852,00

 Oberösterreich

 €       133.365,14

 Salzburg

 €         16.613,50

 Steiermark

 €       107.200,88

 Tirol

 €         20.864,82

 Vorarlberg

 €         35.511,00

 Wien

 €       537.558,06

 Österreich - Gesamt

 €       984.698,40

 

 

Zu Frage 13:

Es wurden keine Personen im Zuge von Einbruchsdiebstählen getötet. Verletzungsfolgen sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Auswertungen.

 

Zu Frage 14:

Da Opferdaten bei Einbruchdiebstählen statistisch nicht erfasst werden, sind mehrfache Einbrüche in dasselbe Tatobjekt nicht erkennbar.

 

Zu Frage 15:

 

Geklärte Fälle

 Jahr 2008

 Burgenland

                        3

 Kärnten

                        6

 Niederösterreich

                        9

 Oberösterreich

                      23

 Salzburg

                        3

 Steiermark

                        5

 Tirol

                        4

 Vorarlberg

                      12

 Wien

                      13

 Österreich - Gesamt

                      78


 

 

 Aufklärungsquote

 Jahr 2008

 Burgenland

75,0%

 Kärnten

22,2%

 Niederösterreich

18,8%

 Oberösterreich

32,4%

 Salzburg

11,5%

 Steiermark

7,8%

 Tirol

20,0%

 Vorarlberg

66,7%

 Wien

4,5%

 Österreich - Gesamt

13,8%

 

 

Zu Frage 17:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 18:

Da für jedes Geschäftlokal ein Sicherheitskonzept individuell erstellt werden muss, wurde vom Innenministerium kein einheitliches Sicherheitskonzept für Apotheken entwickelt.

In der Prävention sind speziell für den Bereich Eigentumskriminalität geschulte Beamte tätig, die dazu kostenlos und selbstverständlich auch vor Ort Beratungen durchführen.

 

Zu Frage 19:

Darüber werden im Bundesministerium für Inneres keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 20:

Es gibt generelle Tipps zur Sicherheit für den Geschäftsbereich, zur Sicherheitstechnik und zu „Wie verhalte ich mich bei einem Überfall?“.

Eigene Richtlinien für Apothekerinnen und Apotheker und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des Verhaltens im Falle eines Überfalles gibt es seitens des Ressorts nicht. Von der Kriminalprävention wurden generelle Tipps und Empfehlungen für die Sicherheit in Bezug auf den Geschäftsbereich erstellt.

 

Spezifiziert werden diese bei individuellen Beratungen vor Ort, von spezifischen Verhaltensmaßnahmen bis zu sinnvoll einzusetzender Sicherheitstechnik. Auf die spezifische Beratung vor Ort wird besonders Wert gelegt.


Generelle Tipps zu „Wie verhalte ich mich bei einem Überfall?“

ü      Sachwerte sind ersetzbar, Menschenleben nicht

ü      Körperliche Unversehrtheit von Angestellten, Kunden und Passanten hat Vorrang

ü      Tatwaffen sind immer als echt einzustufen

ü      Ruhe bewahren

ü      Keinen Widerstand leisten

ü      Langsame und unverdächtige Bewegungen ausführen

ü      Täter nicht provozieren

ü      Verbale Angriffe sind zu unterlassen

ü      Gefahr einer Geiselnahme beachten

ü      Keine Gegenwehrmaßnahmen ergreifen

ü      Den Forderungen des/der Täter(s) langsam und ruhig nachkommen

ü      Alarm auslösen (abhängig vom jeweiligen System)

ü      Tatvorgang einprägen

ü      Täterbeschreibung, wenn nicht maskiert oder verkleidet – Haare, Bart, Zähne, Narben, Brillenträger, Hände, Fingernägel, besondere Merkmale, Bewegung, Kleidung, Waffe, Behältnisse

ü      Täter nicht verfolgen, aber Fluchtrichtung einprägen.