507/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 22. Dezember 2008 unter der Zahl 520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Anzahl der Anträge findet keinen Eingang in eine Statistik; die tatsächliche Anzahl der Anträge kann daher nicht genannt werden.

 

Zu Frage 2:

3645

Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

1036

275

317

305

204

143

233

97

49

2659

 

Zu Frage 3:

Mit Stichtag 01.01.2009 gab es  3.518 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang fünfmal erforderlich. 2008 mussten keine Anträge abgelehnt werden, da unberechtigte Anträge nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen wurden. Gründe für die Zurückziehung waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 35 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt, davon 34 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um  Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu Frage 6:

49. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 7:

6. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 8:

38. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 9:

55. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 10:

68. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 11:

38. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 12:

2.161. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 


Zu Frage 13:

32. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 14:

38. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 15:

323. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 16:

13. Diese Vereine fallen in die Kategorien gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18, 30 und 31:

Im Jahr 2008 wurden in Summe 2.176.747 Abfragen  durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.           

 

 


Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Verdachtsmomente werden eingehend geprüft. Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung. 2008 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2009 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2008 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:  

 

6

Auskunfteien

55

Bank

41

Detekteien

365

Fahrschulen

44

Inkassobüros

275

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

45

Vermessungswesen  und Ziviltechniker

34

Notare

2.146

Rechtsanwälte

355

Sonstige

5

Vereine

50

Versicherung                  

56

Versicherungsmakler

25

Wirtschaftstreuhänder

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2008 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 


Zu den Fragen 25, 26 und 28:

Keine.

 

Zu Frage 27:

Keines.

 

Zu Frage 29: 

Im Jahr 2008 wurden in Summe 30.954.612 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

Zu Frage 32:     

2008:    € 6,803.527

2009:    € 7,000.000 (geschätzt)

 

Zu Frage 33:   

Mit Stichtag 31.12.2008 waren in Summe 21.367 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist 2 Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 34:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller € 13,20 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

Zu den Fragen 35 und 37:        

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 3.251.802,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

Zu Frage 36:        

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 305.074,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2009 erwartet.

 

Zu Frage 38:     

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2008 € 300.000,- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag  wird auch für 2009 erwartet.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

Der Beantwortung der Fragen 48 bis 50 in der Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP ist nichts hinzuzufügen.