5070/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Juni 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0094-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5126/J vom 22. April 2010 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist bekannt, dass auf der Herbststraße sowie an anderen Örtlichkeiten viele Bauarbeiter abgeholt werden. Die eher umgangssprachliche Bezeichnung als „Arbeiterstrich“ ist deshalb medial oft gebraucht worden, da sich dort auch Personen aufhalten, die – ohne eine Arbeitsgenehmigung zu besitzen – bereit sind, sich für einfache Tätigkeiten vielfach im Bereich Baugewerbe und Baunebengewerbe anwerben zu lassen.


Zu 2.:

In der Herbststraße wurde in den letzten beiden Jahren eine Kontrolle durchgeführt.

 

Zu 3. bis 5.:

Bezüglich Planung von Kontrollen darf um Verständnis ersucht werden, dass im vorliegenden Fall aus ermittlungstaktischen Gründen Kontrollen nicht im vorhinein angekündigt werden, da einfach auf andere Örtlichkeiten ausgewichen werden könnte und damit kein Präventions­effekt eintreten würde.

 

Zu 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen wird die bewährten Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit fortsetzen. Verstärkt soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen wie das Projekt „Fair Play“ gerade auch bei Privatpersonen das Bewusstsein geweckt werden, dass Schwarzarbeit und die damit verbundene Steuerhinterziehung keine Kavaliersdelikte sind.

 

Zu 7.-8.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat Kenntnis von weiteren Örtlichkeiten, wo Arbeit angeboten wird. Die Umstände sind ähnlich denen in der Herbststraße.

Auch auf diesen Standorten werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, die zu Anzeigen durch das Bundesministerium für Finanzen geführt haben. Anzeigen dritter Personen liegen jedoch nicht vor.

 

Zu 9. und 10.:

Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Arbeitnehmer illegal beschäftigt sind, erfolgt keine Differenzierung, auf welche Weise das Arbeitsverhältnis angebahnt wurde. Hierzu liegen daher keine Daten vor.

 

Zu 11.:

Normadressat des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligungen beschäftigen. Eine Bestrafung von Arbeitnehmern ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.


Zu 12.:

Die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung ressortiert seit Juli 2002 zum Aufgaben-bereich des Bundesministeriums für Finanzen. Aus der Zeit davor können daher keine Daten übermittelt werden. Die Daten zu Strafverfahren stehen erst seit Jänner 2005 elektronisch zur Verfügung. Wie bereits zur Frage 11. ausgeführt, kann nicht ausgewertet werden, ob Beschäftigungsverhältnisse auf einem so genannten „Arbeiterstrich“ angebahnt wurden, da die Bestrafung des Arbeitgebers für die illegale Beschäftigung in seinem Betrieb erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen