5071/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/0403-II/1/b/2010

Wien, am  21. Juni 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Steier, Genossinnen und Genossen haben am 22. April 2010 unter der Zahl 5123/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grenzraumüberwachung, Assistenzeinsatz und Zukunft der Exekutive im Burgenland" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

16.

 

Zu den Fragen 2, 3, 5 bis 9 und 11 bis 15:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi-bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellenweise Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.

 Das bedeutet, dass


  1. den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;
  2. die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;
  3. eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes in der bisherigen Form ein verzerrtes Bild darstellen würde. Es kommt noch hinzu, dass zudem bundesländer- bzw. organisationsübergreifende Zuteilungen vorgenommen werden (z.B. zur Abdeckung von Belastungsspitzen) und dadurch eine zusätzliche Abweichung zu den systemisierten Planstellen entsteht.

 

Die Schengenerweiterung und der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrolle bedingen umfangreiche organisatorische Strukturänderungen und die Implementierung operativer Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Bundespolizei.

Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist die Hintanhaltung grenzüberschreitender Deliktsformen durch Kompensation des Wegfallens der stationären Grenzkontrolle und der Überwachung der grünen Grenze.

Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Schengenerweiterung von der systematischen Grenzkontrolle und Überwachung zur selektiven Grenzraumkontrolle übergegangen. Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

Gegenwärtig erfolgen unter weiterer ständiger Beobachtung der kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen die finalisierenden Planungen  des bundesweiten AGM-Konzeptes, die auf eine ausschließliche Aufgabenwahrnehmung durch die Polizei abzielen. Derzeit können noch keine konkreten Angaben über die schlussendliche Organisationsstruktur einschließlich der erforderlichen Personaldotationen gemacht werden.

Da aus den vorstehend erwähnten Gründen eine neue organisationsbezogene Systemisierung beim Landespolizeikommando Burgenland voraussichtlich erst Mitte 2011 nach endgültiger Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmenstruktur zu erwarten ist, können derzeit keine auf Dauer ausgerichteten dienstrechtlichen Maßnahmen gesetzt werden. Deshalb werden die in diesen Bereichen verwendeten Exekutivbediensteten des LPK Burgenland regelmäßig und bedarfsangepasst für überregional durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Dies vor allem auch deshalb, um bis zur Implementierung der endgültigen AGM-Struktur genügend Erfahrungswerte für den bestmöglichen Personaleinsatz zu erhalten.


Die Planstellen der einzelnen Organisationseinheiten sind nicht im Personalplan abgebildet.

Der Großteil des in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals wird im grenznahen Bereich für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt, um aus einer gesicherten Position heraus insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend beobachten zu können.

Unter Berücksichtigung der berechtigten sozialen Interessen der betroffenen Bediensteten einerseits und der auf Basis der polizeilichen Entwicklungen zu definierenden bestmöglichen Sicherheitsstruktur in den einzelnen Regionen, werden die notwendigen strukturellen und personellen Maßnahmen sukzessive umgesetzt. Das bedeutet, dass die neue Struktur und die damit einhergehenden personellen Veränderungen – ergänzend zur ursprünglichen Planung der Phase 3 – nun schrittweise implementiert werden, um ein allfälliges Sicherheitsvakuum in den Grenzregionen jedenfalls vermeiden zu können.

Sämtliche in diesem Bereich bis dahin erforderlichen Dienstzuteilungen werden selbstverständlich im Vorfeld auf ihre dienstliche Notwendigkeit überprüft.

 

Zu Frage 4:

Polizeikooperationszentrum (PKZ) Kittsee,             

Polizeikooperationszentrum (PKZ) Nickelsdorf,      

Polizeiinspektion Bruckneudorf-AGM                     

Darüber hinaus wurde die Autobahnpolizeiinspektion Wulkaprodersdorf eingerichtet.

 

Zu Frage 10:

Im Jahr 2010 sind folgende bauliche Maßnahmen geplant, respektive bereits umgesetzt:

Vorgesehenes Gesamtinvestitionsvolumen im Jahr 2010: € 109.000.

Hinsichtlich der Jahre 2011 – 2013 werden derzeit verschiedene Bau-, Sanierungs- und Adaptierungsprojekte geprüft, deren tatsächliche Umsetzbar- bzw. Machbarkeiten jedoch noch nicht feststehen.


Zu Frage 16:

Diese Kommandostrukturen, die es auch bei den Bezirken/Kommanden

gibt, haben sich in der Praxis bewährt und werden in dieser Form weiter geführt werden.

 

Zu Frage 17:

Das Landespolizeikommando Burgenland wird neben den aufrechten Versetzungsansuchen von Polizistinnen und Polizisten anderer Bundesländer selbstverständlich auch in die Prüfungen hinsichtlich Neuaufnahmen miteinbezogen. Da die Umsetzung des Schengen-Einsatzkonzeptes aber erst Mitte des Jahres 2011 abgeschlossen sein wird, ist diesbezüglich zurzeit noch keine seriöse Aussage möglich. Im Beobachtungszeitraum 2007 bis 2009 waren jährlich durchschnittlich 20 Exekutivbedienstete in den dauernden Ruhestand übergetreten. Von diesen Durchschnittszahlen kann auch für die Jahre bis 2013 ausgegangen werden.

 

Zu Frage 18:

Das Verhältnis Exekutivbeamte/Bevölkerung lautet im Burgenland bezogen auf den systemisierten Stand 1 zu 169. Dabei werden selbstverständlich auch sämtliche Planstellen des Landespolizeikommandos berücksichtigt, weil für die sicherheitspolizeiliche Versorgung das Zusammenwirken aller zur Verfügung stehender Organisationseinheiten von Bedeutung ist.  Es ist dabei unerheblich, ob eine Angelegenheit durch die Angehörigen einer Polizeiinspektion, des Landeskriminalamtes, der Landesverkehrsabteilung oder sonst einer operativen Einheit bearbeitet oder durch Service- und Unterstützungsleistungen anderer Organisationseinheiten, wie der Logistik- oder Organisations- und Einsatzabteilung unterstützt wird. Dies gilt analog auch für die Ausgleichsmaßnahmenkräfte, die als Teil der Gesamtorganisation ihren Beitrag für die Bevölkerung in den für sie bestimmten Regionen/Transitrouten leisten. Darüber hinaus handelt es sich dabei um voll ausgebildete Exekutivbedienstete, die bei Bedarf jede Amtshandlung einleiten, auch wenn sie sachlich nicht unmittelbar zuständig sind.

Zu Frage 19:

Die Lebensgefährtin ist von den Bestimmungen des § 42 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 nicht umfasst. Hinsichtlich des Bruders wird angemerkt, dass – sofern es sich dabei nicht selbst um den Leiter einer Dienststelle handelt – nicht der Bezirkspolizeikommandant sondern der jeweilige Dienststellenkommandant die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über die übrigen Bediensteten der jeweiligen Dienststelle ausübt. Der Bruder ist in seinem beruflichen Handeln daher nicht dem Bezirkspolizeikommandanten sondern dem Dienststellenleiter verantwortlich.