5079/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0082-I/4/2010                                                         Wien, am 21. Juni 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. April 2010 unter der Nr. 5146/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Südtiroler Selbstbestimmungsrecht gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

Ø Nahezu alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind diesen beiden Menschen­rechtspakten beigetreten; trifft es zu, dass auch die Republik Österreich diesen beiden Pakten beigetreten ist und damit das Selbstbestimmungsrecht als zwingen­des Recht implicide anerkannt und sich entsprechend verpflichtet hat?

Ø Trifft es zu, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht nur unverzichtbar ist, sondern auch nicht verjähren kann?

Ø Ist Ihnen bekannt, dass der seinerzeitige italienische Staatspräsident Francesco Cossiga während der letztvergangenen Jahre dreimal Anträge im Senat in Rom eingebracht hat, in denen die Frage aufgeworfen wurde, wie es möglich sein kön­ne, dass dem Südtiroler Volk jenes Selbstbestimmungsrecht verweigert werde, das die Letten, die Esten, die Litauer, die Slowenen, die Kroaten, die Kosovoalba­ner und andere mehr in jüngerer Vergangenheit für sich in Anspruch genommen und auch durchgesetzt haben


Ø Ist Ihnen bekannt, dass nach seiner, des italienischen Staatspräsidenten Ansicht, dieses Recht auch den Südtirolern und den Südtirolerinnen zustehe?

Ø Ist Ihnen bekannt, dass er diesbezüglich eine Volksabstimmung vorschlägt?

Ø Welche Schritte in Richtung auf die Durchsetzung des zwingenden, unverzichtba­ren und unverjährbaren Rechtes auf Selbstbestimmung für Südtirol, gedenkt Ös­terreich in die Wege zu leiten?

Ø Welchen zeitlichen Horizont haben Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, in die­sem Zusammenhang ins Auge gefasst?

Ø Wäre es nicht eine entscheidende Etappe auf dem Weg zur Ausübung des unver­zichtbaren und unverjährbaren Rechtes auf Selbstbestimmung durch die Südtiroler und die Südtirolerinnen, die Rechte, die jeder österreichische Staatsbürger als sol­cher genießt, per Gesetz auch jedem Südtiroler und jeder Südtirolerin - und jedem Kanaltaler sowie jeder Kanaltalerin – einzuräumen?

Ø Wann gedenken Sie den Schritt einzuleiten, dass die Verleihung der österreichi­schen Staatsbürgerschaft - zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft - an alle Südtiroler und Südtirolerinnen per österreichischem Gesetz veranlasst wird, so wie dies Italien mit Istrien/ Triest bzw. Ausland-Italienern handhabt?

Ø Gibt es Österreicher mit doppelter Staatsbürgerschaft?

Ø Wenn ja , seit wann?

Ø  Erscheinen die Schritte geeignet - zunächst die Verleihung der Rechte, die jeder österreichische Staatsbürger genießt, an die Südtiroler und Südtirolerinnen, dann Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft -, die Durchsetzung und Ausübung des Selbstbestimmungs­rechtes durch die Südtiroler und Südtirolerinnen sicherzustellen und entsprechend vorzubereiten?

Ø Stimmen Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, mit mir in der Überzeugung überein, dass es unverantwortlich erscheinen muss, noch länger damit zu zögern, alles zu unternehmen, die Südtiroler und Südtirolerinnen in die Lage zu versetzen, das ihnen zustehende zwingende Recht auf Selbstbestimmung, auf das man nicht verzichten kann und das auch nicht verjähren kann, tatsächlich auszuüben?

Ø Wie soll die Republik Österreich, wie sollen die im Rahmen derselben Verantwort­lichen, eine weitere Säumnis in diesem Zusammenhang gegenüber der Jugend Südtirols einerseits bzw. vor der Zukunft andererseits rechtfertigen?

Ø Wie steht der Südtiroler Landeshauptmann, mit dem Sie in engem Kontakt stehen, zu den Fragen einer "zweiten - österreichischen Staatsbürgerschaft" und die An­wendung des Selbstbestimmungsrechtes?

Ø Ist nach aktueller Beurteilung der Rechtslage des Selbstbestimmungsrecht nur über den Weg einer Volksabstimmung, oder aber auch durch einen Beschluss des Landtages zu realisieren?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5147/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen