5181/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/114-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 1. Juli 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5282/J-NR/2010 betreffend Ausstellung „Blumen für den kommunistischen Diktator Kim Il Sung“ im MAK, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Kunst der Demokratischen Volksrepublik Korea ist außerhalb des Landes weitgehend unbekannt. Die Ausstellung im MAK gibt erstmalig einen Einblick in die zeitgenössische Kunst, Plakatkunst und Architekturproduktion. Zu sehen ist eine fremde Welt, die durch den Personenkult um Kim Il Sung und seinen Sohn Kim Jong Il gezeichnet ist. Die gezeigten Exponate spiegeln die Welt wider, in der sie entstanden sind und ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit der idealisierten Kunst der Demokratischen Volksrepublik.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Ich habe an der Eröffnung der Ausstellung nicht teilgenommen. Die Freiheit der Kunst und der künstlerischen Auseinandersetzung ist eines unserer höchsten gesellschaftlichen Güter. Meine Aufgabe als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sehe ich unter anderem darin, der österreichischen Jugend zu zeigen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit einem Thema nicht notwendigerweise mit Zustimmung zu den gezeigten Inhalten gleichgestellt ist und es mit dieser Ausstellung ermöglicht wird, einen kritischen Blick auf eine Gesellschaft und unterschiedliche politische Konstellationen zu werfen. Da die Ausstellung nicht als politisches Statement zu werten ist, sehe ich keine Veranlassung, offizielle Stellungnahmen abzugeben.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Ausstellungen der Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek werden nicht zusätzlich gefördert. Die Finanzierung der Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek erfolgt zu einem wesentlichen Teil über die gesetzlich festgelegte Basisabgeltung.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Gemäß Art. VII Abs. 1 Z 9 BFG 2010, BGBl. I Nr. 50/2009, übernimmt die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, gegenüber dem Leihgeber die Haftung für Schäden an Objekten, die von Leihgebern den Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek als Leihgabe für Ausstellungen gemäß § 2 Abs. 1 Bundesmuseen-Gesetz 2002 zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist von den Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek direkt an das Bundesministerium für Finanzen zu richten. Im gegenständlichen Fall hat das Bundesministerium für Finanzen die Bundeshaftung nicht gewährt.

 

Zu Frage 11:

Das MAK als eigene Rechtspersönlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Bundesmuseen-Gesetz 2002 hat eine kommerzielle Vollversicherung zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen.

 

Zu Fragen 12 und 13:

In Analogie zur Beantwortung der Fragen 6 und 7 werden Versicherungskosten für Ausstellungen vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht refundiert. Das MAK hat daher keinen diesbezüglichen Antrag gestellt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.