5233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 10. Mai 2010 unter der Zahl 5302/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Datenlage zu Zwangsheiraten in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Dass „ein Drittel der türkischen Mädchen nach ihrer Ausbildung in Österreich wieder  verschwinden und in ihrer Heimat zur Heirat gezwungen werden“ findet sich im Endbericht „Lebens- und Erwerbssituation arbeitsmarktferner Jugendlicher mit Migrationshintergrund in Tirol“.

Dieser Endbericht wurde im März 2009 von der Donau – Universität Krems, Zentrum für Migration, Integration und Sicherheit verfasst. Die Autoren waren Frau Gudrun Biffl, Herr Andreas Steinmayr und Frau Natalia Wächter.

Dieser Endbericht wurde auf der Homepage des AMS im „AMS- Forschungsnetzwerk“ veröffentlicht.

 

Zu Frage 4:

Diese Daten wurden im oben genannten Bericht nicht erfasst.


Zu Frage 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Das dänische Modell hat sich insoweit nicht als unmittelbar umsetzbar erwiesen, als Dänemark auf Grund der Inanspruchnahme eines Opting-Out nicht in derselben Weise an die Richtlinie 2003/86/EG gebunden ist wie Österreich.

Davon abgesehen sieht aber auch diese Richtlinie Maßnahmen gegen Zwangsverheiratungen im jugendlichen Alter vor, indem ein von der Ehe abgeleitetes Aufenthaltsrecht erst ab dem Alter von 21 Jahren geltend gemacht werden kann.

Neben der Umsetzung dieses Punktes der Richtlinie wurden mit dem am 1. Jänner 2010 in Kraft getretenen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 Bestimmungen zur Bekämpfung von Zwangsehen und zum Schutz von Opfern normiert. Dazu darf auf die Regelungen der §§ 27 Abs. 3, 30a oder auch 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verwiesen werden.

 

Zu Frage 8:

Dieses Thema stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. In diesem Sinne fand es auch Eingang in den nationalen Aktionsplan für Integration, der in Zusammenarbeit aller betroffenen Ressorts, den Ländern und Gemeinden sowie anderen interessierten Stellen der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, und wird in diesem Rahmen weiter zu verfolgen sein.

 

Zu Frage 9:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2333/J vom 2. Juni 2009 (2399/AB) verwiesen.