5235/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

Die  Abgeordnete   zum   Nationalrat   Brunner,  Freundinnen   und   Freunde  haben  am 10. Mai 2010 unter der Zahl 5310/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen Tierquälerei sowie Ermittlungen gegen TierschützerInnen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2072.

 

Zu Frage 2:  

Angezeigte Fälle

Jahr 2007

Jahr 2008

Jahr 2009

 Burgenland

45

29

51

 Kärnten

87

54

48

 Niederösterreich

187

190

185

 Oberösterreich

105

105

103

 Salzburg

34

43

19

 Steiermark

130

142

93

 Tirol

48

36

52

 Vorarlberg

18

16

20

 Wien

57

90

85

 Österreich gesamt

711

705

656

 

Zu Frage 3:

In keinem Fall von Anzeigen wegen Tierquälerei wurden Ermittlungen abgebrochen. Die Kriminalpolizei hat gemäß § 100 StPO in allen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft über Anlass, Durchführung und Ergebnis der Ermittlungen zu berichten.

 

Zu Frage 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 5 und 6: 

Der Personaleinsatz bei der SOKO Bekleidung war fluktuierend. Notwendige Sachaufwendungen wurden aus dem laufenden Dienstbetrieb bestritten. Eine gesonderte Kostenstelle wurde nicht eingerichtet.

 

Zu Frage 7:

Es werden noch  Ermittlungen aufgrund von Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes durchgeführt.