5235/AB XXIV. GP
Eingelangt am
09.07.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 10. Mai 2010 unter der Zahl 5310/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen Tierquälerei sowie Ermittlungen gegen TierschützerInnen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
2072.
Zu Frage 2:
Angezeigte Fälle |
Jahr 2007 |
Jahr 2008 |
Jahr 2009 |
Burgenland |
45 |
29 |
51 |
Kärnten |
87 |
54 |
48 |
Niederösterreich |
187 |
190 |
185 |
Oberösterreich |
105 |
105 |
103 |
Salzburg |
34 |
43 |
19 |
Steiermark |
130 |
142 |
93 |
Tirol |
48 |
36 |
52 |
Vorarlberg |
18 |
16 |
20 |
Wien |
57 |
90 |
85 |
Österreich gesamt |
711 |
705 |
656 |
Zu Frage 3:
In keinem Fall von Anzeigen wegen Tierquälerei wurden Ermittlungen abgebrochen. Die Kriminalpolizei hat gemäß § 100 StPO in allen Fällen der zuständigen Staatsanwaltschaft über Anlass, Durchführung und Ergebnis der Ermittlungen zu berichten.
Zu Frage 4:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Personaleinsatz bei der SOKO Bekleidung war fluktuierend. Notwendige Sachaufwendungen wurden aus dem laufenden Dienstbetrieb bestritten. Eine gesonderte Kostenstelle wurde nicht eingerichtet.
Zu Frage 7:
Es werden noch Ermittlungen aufgrund von Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes durchgeführt.