5239/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                       

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und Werner Herbst und weitere Abgeordnete haben am 11. Mai 2010 unter der Zahl 5322/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View“ gerichtet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verknüpfung der Themenbereiche „Erfassung von WLAN-Netzen durch Google Street View“ (so die Anfragebezeichnung) und „Terrorist Finance Tracking Programm" (darauf zielen die Fragen ab) sachlich nicht nachvollziehbar und irreführend ist und daher die Beantwortung nur auf den letztgenannten Themenbereich beschränkt ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zum derzeitigen Zeitpunkt laufen innerhalb der Europäischen Union die Arbeiten über den Abschluss eines Abkommens über die Bereitstellung von Daten über Finanztransaktionen für das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung. Der Rat hat am 28. Juni 2010 einstimmig den Beschluss über die Unterzeichnung eines solchen Abkommens angenommen. Die Errichtung eines eigenen „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP) der Europäischen Union („EU-TFTP“) ist derzeit noch nicht im Gange. Die Europäische Kommission wird aber in der zweiten Hälfte dieses Jahres mit den Arbeiten zu einer Studie über die mögliche Einführung eines ähnlichen Systems wie dem TFTP in der Europäischen Union beginnen. Dies war eine Forderung des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten über den Abschluss eines Abkommens über die Bereitstellung von Daten über Finanztransaktionen für das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung.

 

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 10./11. Dezember 2009 das neue Mehrjahresprogramm für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verabschiedet („Stockholmprogramm“). Unter Punkt 4.5 dieses Programms ersucht der Europäische Rat die Europäische Kommission die Möglichkeiten zur Rückverfolgung der Terrorismusfinanzierung innerhalb der Union zu prüfen“.

 

Die Europäische Kommission hat in weiterer Folge in ihrer Mitteilung „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms“ vom 22. April 2010 angekündigt, im Jahr 2011 eine „Mitteilung über die Realisierbarkeit eines europäischen Fahndungsprogramms zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“ vorzulegen. Diese Mitteilung wird zum überwiegenden Teil auf den Ergebnissen der Studie über die mögliche Einführung eines ähnlichen Systems wie dem TFTP in der Europäischen Union aufbauen.

 

Zu Frage 2:

Nein.

 

Zu Frage 3:

Österreich bekennt sich auf Grund seiner internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union zu einem konsequenten Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, müssen auch die notwendigen Befugnisse geschaffen werden. Sämtliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Terrorismus und dessen Finanzierung zu bekämpfen, sind grundsätzlich unterstützenswert, sofern sie die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Datenschutz respektieren.


Zu Frage 4:

Da es sich um ein Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union handeln würde, würden sich – vorbehaltlich der primärrechtlich vorgesehenen Opt-out Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten – alle Mitgliedstaaten der Union an einem EU-„Terrorist Finance Tracking Programme“ beteiligen.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 8 bis 18:

Mangels der Vorlage eines konkreten Vorschlags der Europäischen Kommission kann zu diesen Fragen keine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Zu Frage 7:

Der Europäischen Kommission würde das Vorschlagsrecht für diese Initiative zukommen. Daher wäre sie auch für die Konzeption eines solchen EU-„Terrorist Finance Tracking Programme“ zuständig.

 

Zu Frage 19:

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den Vereinigten Staaten über den Abschluss eines Abkommens über die Bereitstellung von Daten über Finanztransaktionen für das Finanzministerium der Vereinigten Staaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung sind Mitte Juni 2010 beendet worden. Die Europäische Kommission hat für die Europäische Union die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten auf der Grundlage eines am 11. Mai 2010 vom Rat angenommenen Verhandlungsmandats geführt. Österreich stimmte dem Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission zu, da dieses eine ausgewogene Basis für die Verhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten war.

 

Der zwischen Europäischer Kommission und Vereinigten Staaten verhandelte Abkommensentwurf wurde am 15. Juni 2010 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Nach der Einschätzung der österreichischen Experten sowie jener zahlreicher anderer Mitgliedstaaten stellt dieser Entwurf einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der inneren Sicherheit und dem Schutz der Grundrechte dar. Bestimmte signifikante Verbesserungen gegenüber dem vom Europäischen Parlament abgelehnten Interimsabkommen, wie z.B. den Ausschluss von Daten im Zusammenhang mit der Single Euro Payments Area (SEPA), eine engere Definition von Terrorismus und stärkere Garantien für die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger wurden auch vom Europäischen Datenschutzbeauftragten hervorgehoben.


Österreich hat daher nach einer umfassenden interministeriellen Koordination und im Hinblick auf eine noch bessere Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit mit den Vereinigten Staaten – so wie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – am 28. Juni 2010 dem Abkommensentwurf zugestimmt. Das Europäische Parlament hat im Zuge informeller Stellungnahmen Zustimmung signalisiert und wird voraussichtlich am 7. oder 8. Juli 2010 über den Abkommensentwurf beraten.