5240/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Mai 2010 unter der Zl. 5313/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bewertung und Einschätzung der Yogyakarta-Prinzipien durch das Außenministerium/die Bundesregierung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Yogyakarta-Prinzipien, die 2006 im Rahmen eines Seminars in Yogyakarta (Indonesien) von einer Gruppe internationaler Menschenrechtsexperten auf Betreiben der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte erarbeitet und auf einer Veranstaltung  der  Zivilgesellschaft  während  der  62. Generalversammlung der Vereinten Nationen 2007 in größerem Rahmen präsentiert wurden, sind dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) seit Anbeginn bekannt.

Zu Frage 2:

Das BMeiA setzt sich für die Universalität der Menschenrechte und für die diskriminierungsfreie Anwendung der in den VN-Menschenrechtspakten kodifizierten Rechte ein. Die Yogyakarta­Prinzipien zu sexueller Orientierung und Geschlechteridentität leisten dabei einen wichtigen Beitrag.


Zu den Fragen 3 bis 6:

In von Ö unterstützten Erklärungen vor dem VN-Menschenrechtsrat (Dezember 2006) und vor der VN-GV (Dez. 2008) wurde die Verletzung von Menschenrechten aufgrund sexueller Orientierung erstmals durch Staatenvertreter thematisiert. Seit damals ist eine fortschreitende rechtliche Etablierung der Konzepte der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität sowie eine mittlerweile weitgehend homogene Judikatur internationaler Menschenrechtsgerichtshöfe in diesem Bereich zu verzeichnen.

Ö setzt sich gegen Kriminalisierung von Homosexualität ein (z.B. ö Stellungnahme zu Irak im Rahmen der universellen Länderprüfung im VN-Menschenrechtsrat) und unterstützt aktiv EU­Demarchen und EU-Erklärungen gegen jene Länder, die Homosexualität unter Strafe  stellen.   Ö hat sich unter der spanischen EU-Ratspräsidentschaft 2010 aktiv an der Ausarbeitung eines EU-Maßnahmenkataloges, der auf die Yogyakarta-Prinzipien Bezug nimmt, beteiligt. Das BMeiA befürwortet die Ausarbeitung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie „zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“.

Weiters unterstützt das BMeiA entsprechende Initiativen des Europarates, dessen Ministerkomitee am 31.März 2010 eine „Empfehlung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung oder Geschlechteridentität“ annahm.

Zu den Fragen 7 bis 13:

Aus Sicht des BMeiA bilden Empfehlungen internationaler und regionaler Menschenrechtsgremien sowie einschlägige Untersuchungen wie etwa der Homophobie-Bericht der EU-Grundrechteagentur aus 2009 eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der hohen Menschenrechtsstandards in Österreich. Empfehlungen internationaler Überwachungsgremien werden systematisch von Menschenrechtskoordinatoren diskutiert und deren Implementierung verfolgt.

Zu den Fragen 14 bis 15:

Allen Nichtregierungsorganisationen stehen die von der Austrian Development Agency angebotenen Instrumente der Ko-Finanzierung für Nichtregierungsorganisationen offen.