5243/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
11.
Mai 2010 unter der Zl. 5317/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend „Mandat der MINURSO/Menschenrechte" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der
Inhalt des Berichtes der Hochkommissarin für
Menschenrechte „Report of the OHCHR
Mission to Western
Sahara and the Refugee Camps in Tindouf" (2006) ist dem
Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bekannt.
Die Mission des Büros der Hohen Vertreterin
für Menschenrechte in die Region kam auf
Basis einer Vereinbarung zwischen den
Parteien, wonach der Bericht nur an die Parteien
ergehen und vertraulich bleiben soll, zustande Aufgrund dieser Vereinbarung wurde der
Bericht von den Vereinten Nationen (VN)
nicht veröffentlicht und auch nicht in Gremien der
Vereinten
Nationen, insbesondere im VN-Menschenrechtsrat präsentiert. Der
Bericht
gelangte
auf informellem Wege an die Öffentlichkeit.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Österreich
verfolgt die menschenrechtliche Situation in der Westsahara und in den
Flüchtlingslagern
in der von der POLISARIO kontrollierten Region um Tindouf sehr
aufmerksam
und spricht sowohl die Menschenrechtslage wie auch Einzelfälle an.
Österreich teilt die Sorge von
Botschafter Christopher Ross, Sondergesandter des
VN-Generalsekretärs für die Westsahara, über den festgefahrenen
Verhandlungsprozess und setzt sich für einen Dialog ohne Vorbedingungen
ein. Um diesen Prozess zu unterstützen, fanden
auch von 9. bis 11. August 2009 in Dürnstein, Niederösterreich, unter
der Leitung von Botschafter Ross informelle Gespräche der
Konfliktparteien statt. Ein neuerliches Angebot für die Abhaltung von
informellen Gesprächen in Dürnstein wurde von Seiten Österreichs
unterbreitet.
Menschenrechtliche
Fragen werden von Österreich in den Beratungen des Sicherheitsrates
zu eingehenden
Situationen systematisch angesprochen. Auch bei den Beratungen des
Sicherheitsrates zur Situation in der Westsahara und der Verlängerung des
Mandats der
MINURSO gehörte Österreich zu
jenen Delegationen, die menschenrechtliche Aspekte aktiv angesprochen
und in die Verhandlungen um das Mandat eingebracht haben.
Angesichts
der österreichischen Aktivitäten um eine Lösung des
Westsaharakonflikts war es
uns ein besonderes
Anliegen, unter den Sicherheitsratsmitgliedern einen Konsens zur
Unterstützung der Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen und seines
persönlichen Beauftragten herzustellen und eine einstimmige MINURSO-
Mandatsverlängerung zu erzielen. In diesem Zusammenhang darf auf die
österreichische
Votumserklärung im Rahmen der Annahme
von Resolution 1920 (2010) verwiesen werden.
Bei MINURSO handelt
es sich um eine Operation unter Kapitel VI der
UN-Charta, d.h. für
Präsenz und Mandat ist jeweils die
Zustimmung aller Parteien erforderlich. Österreich setzte
sich im Rahmen der Verhandlungen über das MINURSO-Mandat 2009 und
2010 für eine
Stärkung der Menschenrechtsaspekte
ein. In die Resolution 1871 (2009) vom 30. April 2009 wurde auf diesem Wege der
Verweis auf die menschliche Dimension aufgenommen.
Resolution 1920 (2010) vom 30. April 2010 hält basierend auf dem
Aufruf im Bericht des
VN-Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Zusammenarbeit der Parteien
mit dem
OHCHR in Menschenrechtsfragen die Notwendigkeit der Einhaltung bestehender
Verpflichtungen durch die Parteien fest.
Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass die Berichte des VN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat über die Situation in der Westsahara Kapitel und Empfehlungen zur Situation der Menschenrechte enthalten.