5245/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr,
Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Mai 2010 unter der Zl. 5319/J-NR/2010
an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Einhaltung der Grundsätze des
Völkerrechts und der UN-Charta im Fall
der Westsahara" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die
Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts, der Satzung der
Vereinten Nationen und der
Menschenrechtspakte
sind Paradigma der österreichischen Außenpolitik. Österreich
anerkennt
daher keinen
Gebietserwerb durch Ausübung völkerrechtswidriger Gewalt. Steht
weiters ein
völkerrechtlicher Vertrag im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch
zu einer
zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts im Sinne des Art. 53 des
Wiener
Übereinkommens über das Recht der
Verträge, ist dieser Vertrag
nichtig. Aufgrund dieser
Parameter
ergibt sich die grundsätzliche Position Österreichs,
dass nachhaltige
Konfliktlösungen
nicht gegen die Grundsätze des Völkerrechts erzielt werden
können.
Vor dem
Hintergrund dieser völkerrechtlichen Erwägungen
einerseits und des Stillstandes im
„eingefrorenen
Konflikt" um die Westsahara andererseits
erscheint mir ein politischer
Impetus zur Deblockierung der Situation
unerlässlich. Österreich setzt sich im Rahmen seiner
Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat aktiv für die ehest
mögliche Wiederaufnahme direkter
Gespräche zwischen den Konfliktparteien
unter der Ägide des Sondergesandten der Vereinten
Nationen (VN), Botschafter Christopher Ross, ein, um eine inhaltliche,
für beide Seiten
akzeptable lösungsorientierte
Diskussion zu erreichen.
Als
praktischer Ausdruck der österreichischen Bemühungen ermöglichte
das
Außenministerium
vom 9. bis 12. August 2009 konstruktive, vertrauliche Gespräche der
Konfliktparteien in Dürnstein unter Leitung von VN-Sondergesandten Ross
abseits der
üblichen Medienaufmerksamkeit und in Anwesenheit hochrangiger Vertreter
der
Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien.
Mein Angebot weiterer informeller oder formeller
Gespräche in Österreich unter der Ägide der Vereinten
Nationen ist unverändert aufrecht,
sollte dies seitens der VN und der Konfliktparteien als hilfreich betrachtet
werden.