5245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Mai 2010 unter der Zl. 5319/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts und der UN-Charta im Fall
der Westsahara" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:

Die Einhaltung der Grundsätze des Völkerrechts, der Satzung der Vereinten Nationen und der
Menschenrechtspakte sind Paradigma der österreichischen Außenpolitik. Österreich anerkennt
daher keinen Gebietserwerb durch Ausübung völkerrechtswidriger Gewalt. Steht weiters ein
völkerrechtlicher Vertrag im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer
zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts im Sinne des Art. 53 des Wiener
Übereinkommens über das Recht der Verträge,
ist dieser Vertrag nichtig. Aufgrund dieser
Parameter ergibt sich die grundsätzliche Position Österreichs, dass nachhaltige
Konfliktlösungen nicht gegen die Grundsätze des Völkerrechts erzielt werden können.

Vor dem Hintergrund dieser völkerrechtlichen Erwägungen einerseits und des Stillstandes im
„eingefrorenen Konflikt" um die Westsahara andererseits erscheint mir ein politischer
Impetus zur Deblockierung der Situation unerlässlich. Österreich setzt sich im Rahmen seiner
Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat aktiv für die ehest mögliche Wiederaufnahme direkter
Gespräche zwischen den Konfliktparteien unter der Ägide des Sondergesandten der Vereinten
Nationen (VN), Botschafter Christopher Ross, ein, um eine inhaltliche, für beide Seiten
akzeptable lösungsorientierte Diskussion zu erreichen.

Als praktischer Ausdruck der österreichischen Bemühungen ermöglichte das
Außenministerium vom 9. bis 12. August 2009 konstruktive, vertrauliche Gespräche der
Konfliktparteien in Dürnstein unter Leitung von VN-Sondergesandten Ross abseits der
üblichen Medienaufmerksamkeit und in Anwesenheit hochrangiger Vertreter der
Nachbarstaaten Algerien und Mauretanien. Mein Angebot weiterer informeller oder formeller
Gespräche in Österreich unter der Ägide der Vereinten Nationen ist unverändert aufrecht,
sollte dies seitens der VN und der Konfliktparteien als hilfreich betrachtet werden.