5248/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

BMI-LR1000/0091-II/BK/3.6/2010

Wien, am 7. Juli 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 12. Mai 2010 unter der Zahl 5329/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Organisierte Schlepperkriminalität und Menschenhandel – Vollzug und rechtliche Konsequenzen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:  

 

Zu Frage 1:

Rechtswidrig eingereiste Personen:  2.069

Rechtswidrig aufhältige Personen:    5.783

Die Abweichung von der Gesamtzahl des Jahresberichtes entsteht aufgrund von Nachmeldungen.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 5:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.


Zu Frage 6:

Bundesland

Anzahl

Nationalität

Tirol

5

2 russ. Föderation,

3 Unbekannt

Wien

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Oberösterreich

Zum geforderten Zeitpunkt waren keine statistischen Daten verfügbar.

Steiermark

11

6 Nigeria, 2 Türkei,

1 Moldawien, 1 Mazedonien, 1 Dominikanische Republik

Burgenland

13

6 Indonesien, 4 Ungarn,

2 Ukraine, 1 Nigeria

Vorarlberg

1

Brasilien

Salzburg

6

1 Kolumbien, 1 Nigeria,

3 Panama, 1 Ukraine

Niederösterreich

Keine

 

Kärnten

1

Unbekannt

 

Zu Frage 7:

Eine statistische Erfassung hinsichtlich rechtswidrigen Aufenthaltes verbunden mit einer Tätigkeitsausübung als Tänzerin und/oder als Prostituierte wird nicht separat ausgewiesen.

 

Zu Frage 8:

Das „Rotlichtmilieu“ und die dazugehörenden Geschäftsbetriebe (Bordelle, GoGo Bars, Table-Dance Lokalitäten, etc.) als auch Wohnungs- und Straßenstrich werden durch die Kriminalpolizei fortlaufend beobachtet, kontrolliert und dabei festgestellte Übertretungen den jeweils zuständigen Behörden und Gerichten zur Anzeige gebracht. Es wurden auch nach Feststellungen von der Kriminalpolizei verstärkte Grenzkontrollen – nunmehr Schwerpunktmaßnahmen nach Wegfall der Außengrenze - durchgeführt. Weiters wurde die internationale kriminalpolizeiliche Kooperation, insbesondere die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten, verstärkt und ausgebaut.

 

Zu Frage 9:

Bundesland

Anzahl Ermittlungen

Nationalität

Tirol

Keine

 

Wien

12

Keine geführte Statistik

Oberösterreich

17

Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowakei

Steiermark

18

Ungarn, Rumänien, England, Nigeria, Österreich

Burgenland

Keine

 

Vorarlberg

8

Keine geführte Statistik

Salzburg

7 gegen 12 Personen

1 Österreich, 6 Bulgarien,

2 Ungarn, 1 Rumänien,

2 Unbekannte

Niederösterreich

9

3 Tschechische Republik,

3 Rumänien, 2 Ungarn,

1 russ. Föderation

Kärnten

9 gegen 30 Personen

9 Bulgarien, 6 Rumänien,

1 Slowakei, 14 Ungarn

 

Zu Frage 10:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 11:

Bundesland

Anzahl Personen

Nationalität

Tirol

Keine geführten Statistiken

 

Wien

Keine geführten Statistiken

 

Oberösterreich

Keine

 

Steiermark

66

6 Algerien, 3 Gambia,

3 Georgien, 1 Italien,

2 Kroatien, 1 Lettland,

1 Marokko, 3 Moldawien,

4 Nigeria, 4 Polen,

21 Rumänien, 5 Slowakei,

1 Slowenien, 1 Türkei,

9 Ungarn, 1 Weissrussland

Burgenland

Keine geführten Statistiken

 

Vorarlberg

76

Keine geführten Statistiken

Salzburg

18

2 Algerien, 1 Bosnien und Herzegowina, 1 Georgien,

3 Indien, 1 Kosovo,

2 Kroatien, 4 Rumänien,

1 Serbien, 1 Tschechien,

1 Türkei, 1 Ungarn

Niederösterreich

Keine geführten Statistiken

 

Kärnten

44

Keine geführten Statistiken

 

Zu Frage 12:

Bundesland

Anzeigen nach

§ 104a

Tirol

3

Wien

40

Oberösterreich

12

Steiermark

1

Burgenland

4

Vorarlberg

1

Salzburg

3

Niederösterreich

10

Kärnten

1

 

Zu Frage 13:

Das Bundesministerium für Inneres ist durch zahlreiche Initiativen im präventiven und repressiven Bereich aktiv an der Bekämpfung dieser Phänomene beteiligt, in manchen Bereichen federführend. Als Beispiele dürfen unter anderem die durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und des Menschenhandels im Bundeskriminalamt geführten besonderen Initiativen gegen Tätergruppen erwähnt werden, die insbesonders behinderte rumänische Staatsangehörige durch Bettelei ausbeuten. Im Bereich des Kinderhandels werden weitere Sensibilisierungsveranstaltungen gemeinsam mit Kinderrechtsorganisationen und der Jugendwohlfahrt durchgeführt.

Im Kampf gegen den Frauenhandel wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Nigeria intensiviert.  Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration und der Interventionsstelle für betroffene des Frauenhandels (LEFÖ) soll die gegenseitige Unterstützung mit Nigeria in der Zusammenarbeit verstärkt werden.

 

Zu Frage 14:

Das Bundesministerium für Inneres setzt die ihm zugewiesenen Aktionen im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans um. Die Aktionen betreffen die Prävention, die Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel, Schutz und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel, Strafverfolgung, Datensammlung und internationale Zusammenarbeit.