5248/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.07.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
BMI-LR1000/0091-II/BK/3.6/2010
Wien, am 7. Juli 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 12. Mai 2010 unter der Zahl 5329/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Organisierte Schlepperkriminalität und Menschenhandel – Vollzug und rechtliche Konsequenzen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Rechtswidrig eingereiste Personen: 2.069
Rechtswidrig aufhältige Personen: 5.783
Die Abweichung von der Gesamtzahl des Jahresberichtes entsteht aufgrund von Nachmeldungen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 6:
Bundesland |
Anzahl |
Nationalität |
Tirol |
5 |
2 russ. Föderation, 3 Unbekannt |
Wien |
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. |
|
Oberösterreich |
Zum geforderten Zeitpunkt waren keine statistischen Daten verfügbar. |
|
Steiermark |
11 |
6 Nigeria, 2 Türkei, 1 Moldawien, 1 Mazedonien, 1 Dominikanische Republik |
Burgenland |
13 |
6 Indonesien, 4 Ungarn, 2 Ukraine, 1 Nigeria |
Vorarlberg |
1 |
Brasilien |
Salzburg |
6 |
1 Kolumbien, 1 Nigeria, 3 Panama, 1 Ukraine |
Niederösterreich |
Keine |
|
Kärnten |
1 |
Unbekannt |
Zu Frage 7:
Eine statistische Erfassung hinsichtlich rechtswidrigen Aufenthaltes verbunden mit einer Tätigkeitsausübung als Tänzerin und/oder als Prostituierte wird nicht separat ausgewiesen.
Zu Frage 8:
Das „Rotlichtmilieu“ und die dazugehörenden Geschäftsbetriebe (Bordelle, GoGo Bars, Table-Dance Lokalitäten, etc.) als auch Wohnungs- und Straßenstrich werden durch die Kriminalpolizei fortlaufend beobachtet, kontrolliert und dabei festgestellte Übertretungen den jeweils zuständigen Behörden und Gerichten zur Anzeige gebracht. Es wurden auch nach Feststellungen von der Kriminalpolizei verstärkte Grenzkontrollen – nunmehr Schwerpunktmaßnahmen nach Wegfall der Außengrenze - durchgeführt. Weiters wurde die internationale kriminalpolizeiliche Kooperation, insbesondere die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten, verstärkt und ausgebaut.
Zu Frage 9:
Bundesland |
Anzahl Ermittlungen |
Nationalität |
Tirol |
Keine |
|
Wien |
12 |
Keine geführte Statistik |
Oberösterreich |
17 |
Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowakei |
Steiermark |
18 |
Ungarn, Rumänien, England, Nigeria, Österreich |
Burgenland |
Keine |
|
Vorarlberg |
8 |
Keine geführte Statistik |
Salzburg |
7 gegen 12 Personen |
1 Österreich, 6 Bulgarien, 2 Ungarn, 1 Rumänien, 2 Unbekannte |
Niederösterreich |
9 |
3 Tschechische Republik, 3 Rumänien, 2 Ungarn, 1 russ. Föderation |
Kärnten |
9 gegen 30 Personen |
9 Bulgarien, 6 Rumänien, 1 Slowakei, 14 Ungarn |
Zu Frage 10:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 11:
Bundesland |
Anzahl Personen |
Nationalität |
Tirol |
Keine geführten Statistiken |
|
Wien |
Keine geführten Statistiken |
|
Oberösterreich |
Keine |
|
Steiermark |
66 |
6 Algerien, 3 Gambia, 3 Georgien, 1 Italien, 2 Kroatien, 1 Lettland, 1 Marokko, 3 Moldawien, 4 Nigeria, 4 Polen, 21 Rumänien, 5 Slowakei, 1 Slowenien, 1 Türkei, 9 Ungarn, 1 Weissrussland |
Burgenland |
Keine geführten Statistiken |
|
Vorarlberg |
76 |
Keine geführten Statistiken |
Salzburg |
18 |
2 Algerien, 1 Bosnien und Herzegowina, 1 Georgien, 3 Indien, 1 Kosovo, 2 Kroatien, 4 Rumänien, 1 Serbien, 1 Tschechien, 1 Türkei, 1 Ungarn |
Niederösterreich |
Keine geführten Statistiken |
|
Kärnten |
44 |
Keine geführten Statistiken |
Zu Frage 12:
Bundesland |
Anzeigen nach § 104a |
Tirol |
3 |
Wien |
40 |
Oberösterreich |
12 |
Steiermark |
1 |
Burgenland |
4 |
Vorarlberg |
1 |
Salzburg |
3 |
Niederösterreich |
10 |
Kärnten |
1 |
Zu Frage 13:
Das Bundesministerium für Inneres ist durch zahlreiche Initiativen im präventiven und repressiven Bereich aktiv an der Bekämpfung dieser Phänomene beteiligt, in manchen Bereichen federführend. Als Beispiele dürfen unter anderem die durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und des Menschenhandels im Bundeskriminalamt geführten besonderen Initiativen gegen Tätergruppen erwähnt werden, die insbesonders behinderte rumänische Staatsangehörige durch Bettelei ausbeuten. Im Bereich des Kinderhandels werden weitere Sensibilisierungsveranstaltungen gemeinsam mit Kinderrechtsorganisationen und der Jugendwohlfahrt durchgeführt.
Im Kampf gegen den Frauenhandel wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Nigeria intensiviert. Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration und der Interventionsstelle für betroffene des Frauenhandels (LEFÖ) soll die gegenseitige Unterstützung mit Nigeria in der Zusammenarbeit verstärkt werden.
Zu Frage 14:
Das Bundesministerium für Inneres setzt die ihm zugewiesenen Aktionen im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans um. Die Aktionen betreffen die Prävention, die Identifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel, Schutz und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel, Strafverfolgung, Datensammlung und internationale Zusammenarbeit.