5249/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                             Wien, am    Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0110-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5327/J vom 12. Mai 2010 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Es entspricht den Tatsachen, dass vom Finanzamt Graz-Stadt in 5 Jahren (2003 bis 2007) Rückzahlungen in der Höhe von insgesamt rund 4,6 Mrd. Euro erfolgten.

 

Zu 2.:

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die angegebene Zahl von 5.584 nur auf Erledigungen im Veranlagungsverfahren bezieht. Insgesamt wurden bspw. im Jahr 2007 folgende Erledigungszahlen erreicht:

 

Veranlagungsverfahren: 5.584 Fälle

Erstattungsverfahren: 51.233 Fälle


Im Erstattungsverfahren wurde eine Kontrolldichte von 25% der Erstattungsfälle erreicht, im Veranlagungsverfahren wird durch die im Projekt „Umsatzsteuersonderfälle FA Graz Stadt“ neu definierten risikoadäquaten Kriterien künftig ebenfalls eine höhere Kontrolldichte zu verzeichnen sein.

 

Des Weiteren erfolgten Überprüfungshandlungen durch die Großbetriebsprüfung, wobei bei diesen Fällen Überprüfungshandlungen hinsichtlich des laufenden Jahres bzw. der drei vorangegangen Jahre vorgenommen wurden.

 

Darüber hinaus wurden unabhängig von der elektronischen Fallauswahl bei Rückzahlungsanträgen, insbesondere bei Rückzahlungsbeträgen > 100.000 Euro, auch inhaltliche Überprüfungen vorgenommen.

 

Eine Analyse der 80 Fälle mit den höchsten Rückzahlungsbeträgen des Jahres 2007 ergab, dass

-       auf diese 80 Fälle mindestens 200 Mio. Euro des gesamten Rückzahlungsvolumens entfallen und

-       diese Fälle in den letzten Jahren laufend überprüft wurden.

 

Zu 3.:

Die Maßnahmen, die seitens des Bundesministeriums für Finanzen getroffen wurden und werden, haben nicht nur die Erhöhung der Kontrolldichte zum Ziel, sondern umfassen auch qualitätsrelevante Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Kontrolltätigkeit und zur Optimierung der Arbeitsprozesse.

 

Zu diesem Zweck wurde auch das Projekt "Umsatzsteuersonderfälle FA Graz Stadt" gestartet, welches unter anderem auch die Empfehlungen des Rechnungshofes analysieren und soweit wie möglich umsetzen soll.

 

So wurden etwa bereits


Zu 4.:

Seit Durchführung der Prüfung des Rechnungshofes wurden beim Finanzamt Graz-Stadt insgesamt vier Mitarbeiter für den Bereich Umsatzsteuersonderfälle aufgenommen. Mit 1. Juli 2010 wird eine weitere bereits ausgebildete Mitarbeiterin in diesem Bereich eingesetzt. Bezüglich einer zweiten Mitarbeiterin ist die Ausschreibung bereits erfolgt.

Im Rahmen des bereits in den Ausführungen zu Frage 3. erläuterten Projektes „Umsatz-steuersonderfälle FA Graz Stadt“ werden auch eine neuerliche Personalbedarfs- und Personaleinsatzberechnung durchgeführt, die IT-Unterstützung verbessert, organisatorische Abläufe optimiert und damit der Personaleinsatz effizient gestaltet.

Eine Aufstockung der Prüfer der Umsatzsteuer–Ausländer-Prüfung (UMA-Prüfung) und eine Einbeziehung des Erhebungsdienstes der Großbetriebsprüfung wurden ebenfalls bereits durchgeführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.