525/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0175 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. FEB. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner,

Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2008, Nr. 510/J,

betreffend Schrottverwertungsanlage in Wien-Liesing

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2008, Nr. 510/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1a:

 

Gemäß Anhang 1, Spalte 2, Z 3, lit. b UVP-G 2000 ist die Errichtung von Anlagen zur Lagerung von Eisenschrott und Alteisen mit einer Gesamtlagerkapazität von mindestens 30.000 t/a einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

 

Zu den Fragen 1b bis d:

 

Das Verfahren wird vor dem Landeshauptmann von Wien geführt. Dieser hat als zuständige Behörde berichtet, für die Einhaltung der in § 43 Abs. 1 AWG 2002 enthaltenen Vorschriften selbstverständlich Sorge tragen zu wollen.

 

Gemäß § 43 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102 idgF. kann eine Genehmigung jedenfalls nur erteilt werden, wenn das Leben und die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet werden, die Emissionen von Schadstoffen jedenfalls nach dem Stand der Technik begrenzt werden und die Nachbarn nicht durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise unzumutbar belästigt werden. Dies hat im gegenständlichen Verfahren umfassend geprüft zu werden. Gemäß § 43 Abs. 4 AWG 2002 hat die Behörde erforderlichenfalls zur Wahrung der Voraussetzungen gemäß § 43 Abs. 1 bis 3 geeignete Auflagen, Bedingungen oder Befristungen vorzuschreiben.

 

Die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung wird von den Amtssachverständigen in ihren gutachtlichen Stellungnahmen berücksichtigt.

 

Zu Frage 1e:

 

Die "Messstelle Liesing" am Standort "An den Steinfeldern 3" entspricht den in der Anlage 2 der Messkonzeptverordnung für ortsfeste Messungen festgelegten großräumigen und lokalen Standortskriterien. Die konkrete Standortwahl obliegt der zuständigen Landesverwaltung. Die Messstelle liefert für ein mehrere Quadratkilometer großes Gebiet repräsentative Daten aus einem im Ballungsraum Wien gelegenen Industriegebiet.

 

Zu den Fragen 2a und b:

 

Die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität sieht in Artikel 7 Abs. 3 die Erstellung eines Aktionsplanes durch den Mitgliedstaat vor, wonach im Fall der Gefahr einer Überschreitung von Grenzwerten und/oder Alarmschwellen kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen sind, die Gefahr und Dauer der Überschreitung beschränken soll. Im Falle einer Grenzwertüberschreitung eines Luftschadstoffes normiert Artikel 8 Abs. 3 der genannten Richtlinie eine Verpflichtung des Mitgliedstaates zur Erstellung eines Programmes, mit dem Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes ausgearbeitet und durchgeführt werden.

 

In Umsetzung der oben genannten EU-Richtlinie im IG-L wurde im September 2005 der „IG-L-Maßnahmenkatalog 2005“ des Landeshauptmannes von Wien mit einem umfassenden Maßnahmenbündel erlassen.

 

Im gegebenen Zusammenhang der Feinstaub reduzierenden Maßnahmen ist auch der Wiener Masterplan Verkehr 2003 zu erwähnen, dessen Hauptziel es ist, einen möglichst hohen Verkehrsanteil auf Ressourcen schonende Verkehrsarten zu verlagern (z.B. durch den Ausbau des Radwegenetzes).

 

Weiters wird derzeit auf der Grundlage des § 9a IG-L ein Programm erarbeitet, das Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxid-Belastung in Wien festlegt und bis Ende des heurigen Jahres veröffentlicht werden wird.

 

Zu Frage 3a:

 

Vom Landeshauptmann von Wien wurde im Zuge der Meldung von mehr als 14.000 möglichen Altstandorten auch ein Standort  mit der Adresse „1230 Wien, Bereich Grawatschg. 7“ bekannt gegeben. Da diese Meldung lediglich aus Standortangaben und einer Branchenbezeichnung bestand, wurde der Landeshauptmann von Wien darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine weitere Bearbeitung dieses Altstandortes nach den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes bis zum Vorliegen wesentlicher Grunddaten nicht möglich ist.

 

Zu Frage 3b bis e:

 

Bei der angesprochenen Grundstücksuntersuchung und dem dazugehörigen Gutachten handelt es sich um eine „Orientierende Grundstücksuntersuchung" der Geoconsult aus dem Jahr 2002, die der MA 45 im Sommer 2006 überlassen wurden.

 

Laut Auskunft der MA 45 wurden dazu im Herbst 2006 weitere Vorerkundungen mit Baggerschurfen durchgeführt. Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde der Schaden am 3.11.2006 mittels Bodenaustausch saniert.

 


Das der MA 45 am 22.11.2006 übermittelte Gutachten der Dr. Roland Buchner Ziviltechniker GmbH vom 8.11.2006 weist aus, dass nach Durchführung der Aushubarbeiten keine sanierungsbedürftige Belastung des Bodens im Bereich der Sonde mehr vorhanden ist. Es wurden rd. 64 Tonnen kontaminiertes Erdreich auf der Deponie Langes Feld entsorgt. Der Aushub erfolgte bis in eine Tiefe von ca. 5,5 m.

 

 

Der Bundesminister: