5250/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0137-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5701/J vom 11. Juni 2010 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat Maßnahmen in vier Bereichen angekündigt: Steuerhinterziehung bekämpfen und Steuerflucht stoppen, Schattenwirtschaft austrocknen und Sozialmissbrauch verhindern. Um diese Ziele zu erreichen, wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen ein Gesetzespaket ausgearbeitet, bestehend aus dem Entwurf eines Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 und einer Finanzstrafgesetz-Novelle 2010. In diesen Gesetzesentwürfen finden sich unter anderem folgende Maßnahmen:

 

 

Zusätzlich zu diesen vorgeschlagenen Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen die Umsetzung der Transparenzdatenbank in Kooperation mit den anderen Ressorts und in weiterer Folge auch mit den übrigen Gebietskörperschaften weiter verfolgen, da diese unerlässlich ist, um auch auf dem Gebiet von Transferleistungen Fairness und Gerechtigkeit herbeizuführen.

 

Zu 3.:

Die allgemeine Situation betreffend die von der Regierung beschlossenen Einsparungen beim Personalaufwand wird vom Bundesministerium für Finanzen als bekannt vorausgesetzt. Bei den zulässigen Nachbesetzungen wird darauf geachtet, dass diese im Bereich der Betrugsbekämpfung erfolgen.

 

Unbeschadet dessen wird das Bundesministerium für Finanzen mit alternativen Möglichkeiten in Form von Verwaltungsübereinkommen versuchen, zusätzliches Personal zu lukrieren und damit nachhaltig in die Betrugsbekämpfung zu investieren.

 

Gepaart mit legistischen Maßnahmen wird sohin die Schlagkraft der Betrugsbekämpfung erhöht, um dazu beizutragen, durch Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen unmittelbar vor Ort Betrugsfälle zu verhindern beziehungsweise sie zeitnah aufzudecken und zu sanktionieren.

 


Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen laufenden Überlegungen zur Weiterentwicklung der erforderlichen operativen Konzepte kann derzeit noch keine genaue Anzahl der in der Betrugsbekämpfung zusätzlich eingesetzten Personen genannt werden.

 

 

Zu 4.:

Die genannten Maßnahmen stellen den ersten großen Schritt in einem umfassenden Paket gegen Steuer- und Sozialbetrug dar. Das Bundesministerium für Finanzen, aber auch andere Ressorts, werden noch weitere Maßnahmen ausarbeiten. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass mehrere hundert Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen anfallen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.