5252/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0139-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5326/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungsschritte gegen K.-H. G.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In dieser Causa wurde von der Staatsanwaltschaft Wien bislang kein Vorhabensbericht erstattet. Der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz wurden von der Staatsanwaltschaft Wien in einer Dienstbesprechung in den Räumlichkeiten der Oberstaatsanwaltschaft Wien am 10. Mai 2010 unter anderem auch die hinsichtlich K.-H. G. in Aussicht genommenen Ermittlungsschritte dargestellt. Da sich die Frage im Übrigen auf den Inhalt und konkrete Ermittlungsschritte eines anhängigen und gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens bezieht, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine weitergehende Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 3:

Ob sich tatsächlich ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien im Sinne der in den Eingangsbemerkungen wiedergegebenen Zeitungsartikel geäußert hat, konnte nach den mir vorliegenden Berichten nicht geklärt werden. Der Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Wien hat in einem weiteren Artikel vom 25. Mai 2010 in der in den Eingangsbemerkungen genannten Tageszeitung vielmehr ausdrücklich erklärt, dass bislang kein Vorhabensbericht vorgelegt wurde.

 

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)