5255/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
GZ: BMASK-10001/0180-I/A/4/2010 Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 5415/J der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen
wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Im Hinblick auf den Umstand, dass von den Abgeordneten Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen eine inhaltlich idente parlamentarische Anfrage (Nr. 5571/J) eingebracht wurde, die sich lediglich durch den angefragten Zeitraum (bis 1. Juni 2010 anstelle bis 1. Mai 2010) unterscheidet, beziehe ich die Beantwortung dieser Fragen auf den Zeitraum bis zum 1. Juni 2010.
Hinsichtlich des Zeitraumes vom 11. Jänner 2007 bis 26. November 2008 verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 254/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prämien und Belohnungen für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros.
Im Zeitraum vom 27. November 2008 bis einschließlich 1. Juni 2010 erhielten acht MitarbeiterInnen meines Kabinetts (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) Belohnungen in der Höhe von insgesamt 6.340 €. Dabei bewegte sich der Umfang der pro MitarbeiterIn ausbezahlten Belohnungen zwischen 320 € und 1.500 €. Die Belohnungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus der besonderen arbeitsmäßigen Belastung der MitarbeiterInnen in meinem Kabinett.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund des Grundrechts auf Datenschutz keine näheren – auf namentlich bezeichnete MitarbeiterInnen bezogene – Angaben machen kann.
Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2005 für 17 MitarbeiterInnen des damaligen Ministerbüros € 50.360,-- ausbezahlt (das sind durchschnittlich € 2.962,--). Im Jahr 2006 wurden für 13 MitarbeiterInnen des damaligen Ministerbüros € 36.000,-- ausbezahlt (das sind durchschnittlich € 2.769,--).
Frage 5:
Die Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen in meinem Kabinett (ohne Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. ohne Hilfspersonal) sind wie folgt bewertet:
KabinettschefIn v1/5
Stv. KabinettschefIn v1/4
Fachreferent In v1/3
Fragen 6 und 7:
Das Belohnungssystem im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten. Einerseits wird den Sektionsleitungen und den unmittelbaren Vorgesetzten pro Bedienstete/n/r ein bestimmter Betrag zur direkten leistungsbezogenen Vergabe zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten Bedienstete, deren Monatsbezug eine bestimmte Höhe nicht erreicht, zusätzlich zur Leistungsbelohnung einen fixen Betrag.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Belohnung erhalten haben, haben die Anforderungen dieser Richtlinien erfüllt.
Frage 8:
Zu dieser Frage wird bemerkt, dass § 19 des Gehaltsgesetzes 1956 und § 22 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 die Möglichkeit bieten, Beamtinnen und Beamten bzw. Vertragsbediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen