5259/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

 

Frau                                                              (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0020-III/5/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5484/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl ua. wie folgt:

 

Frage 1:

Wie beurteilen Sie die Stärken und Schwächen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG)?

Für Konsumentinnen stellt der Preis eines der Hauptkriterien für die Kaufentscheidung dar. Das österreichische Preisauszeichungsgesetz ist grundsätzlich ein passendes Instrument, um auf diese Anforderung zu reagieren. Das Gesetz muss aber natürlich immer wieder an Marktentwicklungen angepasst werden, wie es zuletzt mit der Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Flugreisen, die von Luftverkehrsunternehmen angeboten werden, geschehen ist.

Aktuell existieren im Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) hinsichtlich des Grundpreises zahlreiche Ausnahmeregelungen, vor allem auch im Anwendungsbereich,  welche aus  Sicht des Konsumentenschutzes evaluiert  und allenfalls eingeschränkt werden müssen. Der Grundpreis wird -  verstärkt auch durch die kürzlich erfolgte EU-weite Aufhebung von Nennfüllmengenbestimmungen - zunehmend wichtig.


Weiters haben viele, insbesondere auch ältere Personen Probleme mit zu geringen Schriftgrößen oder schlechtem Kontrast bei der Auszeichnung im Geschäft, weshalb das Konsumentenschutzressort seit langem auf  Regelungen drängt, die  § 4 PrAG („Die Preise … sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann.“) konkretisieren.

 

Frage 2:

Würden Sie eine Änderung der Schrift bzw. Schriftgröße beim Grundpreis und eine einheitliche Anordnung des Grundpreises bei den Preisschildern am Regal empfehlen? Wenn ja, wie soll dies konkret aussehen?

Wie in Frage 1 erwähnt, ist diese Thematik für die KonsumentInnen wichtig, was u.a. in einer Studie des Konsumentenschutzministeriums aus dem Jahr 2007 zu Konsumfragen für  ältere Personen deutlich wurde. Alle Konsumentenschutzorganisationen, und insbesondere auch das für Konsumentenschutz zuständige Ressort haben daher auf Verbesserungen in diesem Bereich gedrängt. Die Forderungen wurden von meinem Haus an das Wirtschaftministerium herangetragen, worauf Sozialpartnerverhandlungen initiiert wurden. 

 

Es konnte nun im Dezember 2009 von BM Mitterlehner und mir erreicht werden, dass diese Verhandlungen abgeschlossen wurden und von den Sozialpartnern die sogenannte „Charta zur Grundpreisauszeichnung“ verabschiedet wurde. Zur Einhaltung dieser Charta haben sich bisher die Firmen Hofer, REWE-Group, SPAR, Zielpunkt (diese Unternehmen repräsentieren im Lebensmittelhandel gemeinsam einen Marktanteil von mehr als 85%) und dm verpflichtet. Es bleibt zu hoffen, dass sich zukünftig noch weitere Unternehmen bzw. Branchen zur Einhaltung der Charta verpflichten werden.

 

Ab sofort, aber spätestens bis 1. September 2010 wird der Handel seine Preisschilder entsprechend der Charta gestalten, womit die Lesbarkeit und die Vergleichbarkeit der Preise erheblich verbessert werden.

 

Auf dem Regalpreisetikett wird sowohl der Verkaufspreis als auch der Grundpreis auf der rechten Seite des Etiketts angegeben, wobei der Grundpreis unterhalb des Verkaufspreises angebracht wird.

 

Die Angabe des Verkaufspreises soll in der Größe von mindestens 8 mm, jene des Grundpreises in mindestens 4 mm Schriftgröße erfolgen.

 

Die Differenzierung zwischen Verkaufs- und Grundpreis soll durch eine unterschiedliche, kontrastreiche Farbe des Hintergrunds bzw. durch unterschiedliche Druckstärke oder Schriftart erfolgen.


Frage 3:

Rechnen Sie bei einer Änderung der Schrift bzw. Schriftgröße beim Grundpreis mit Mehrkosten, welche die Konsumenten zahlen müssen?

Aus heutiger Sicht deutet nichts auf derartige Mehrkosten hin.

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort bzw. der VKI getroffen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in Österreich sicherzustellen?

Zuständiges Ressort ist das Wirtschaftministerium, die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) obliegt den Preisbehörden der Länder in mittelbarer Bundesverwaltung. Weiters werden von den Arbeiterkammern und dem VKI regelmäßige Preiserhebungen durchgeführt.

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen planen Sie bzw. der VKI zur Verbesserung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG)?

Die in der Antwort auf Frage 2 erwähnte „Grundpreischarta“ soll spätestens  bis 01.09.2010 umgesetzt sein. Es wird zu evaluieren sein, ob die erwartete Verbesserung der Lesbarkeit auch tatsächlich eintritt.

Weiters bleibt zu diskutieren, ob die breiten Ausnahmen zur Grundpreisauszeichnungspflicht – insbesondere angesichts der Aufhebung der Wertereihen für vorverpackte Lebensmittel – haltbar sind.

 

Frage 6:

In welcher Form haben Ihr Ressort und der VKI KonsumentInnen über die Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes informiert?

Von der zuständigen Fachsektion meines Ressorts wurde zu dieser Thematik ein Folder mit dem Titel „Ausgezeichnete Preise“ erstellt, welcher gerade aktualisiert wird und beim Broschürenservice kostenlos angefordert bzw. über die Website des BMASK heruntergeladen werden kann. Weiters befinden sich auf der Website des BMASK sog. FAQ (Frequently Asked Questions), auf die auch in der Beratung durch die Konsumentenschutzsektion hingewiesen wird. Der VKI informiert darüber hinaus auch regelmäßig in der Zeitschrift „Konsument“   zum Thema Preisauszeichnung.


Fragen 7 und 8:

Welche Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (zB Preiserhebungen) sind dem Ressort bekannt (Aufschlüsselung der Aufträge auf Jahr und Bundesländer)? Wie viele Betriebe und Branchen wurden im Jahr 2009 und 2010 kontrolliert?

Hinsichtlich dieser Frage darf ich auf das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie verweisen. (siehe im Detail für 2009 zuletzt auch die Beantwortung der PA Nr. 4503/J durch das BMWFJ).

Im Herbst 2010 ist vom Wirtschaftministerium eine Preisbehördentagung geplant, zur der auch das BMASK eingeladen wird und wo Kontroll- und Marktbeobachtungsmaßnahmen besprochen werden.

 

Frage 9:

Wie beurteilen Sie die konkreten Maßnahmen, welche aufgrund der Preisentwicklung und der vorliegenden Kontrollergebnisse in dem Jahr 2009 jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ergriffen werden?

Mir sind keine konkreten Maßnahmen bekannt.

 

Frage 10:

Sind Ihnen Kontroll- und bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (Schwerpunkte) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes im Jahr 2009 und 2010 bekannt (Aufschlüsselung der Aufträge auf Jahr und Bundesländer)?

Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8.

 

Mit freundlichen Grüßen