5260/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-10001/0193-I/A/4/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5487/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl, KollegInnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 9:
Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angesprochen. Mit Hinweis auf Art. 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 wird daher von der Beantwortung Abstand genommen.
Eine praktisch gleichlautende Anfrage wurde von den Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 28. Mai 2009 unter der Nr. 2238/J an die Bundesministerin für Justiz gestellt. Ergänzend darf ich daher auf die Anfragebeantwortung Nr. 2255/AB durch die für Fragen des Urheberrechts zuständige Bundesministerin verweisen.
Mit freundlichen Grüßen