5260/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

           

 

 

Frau                                                              (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0193-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5487/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl, KollegInnen und Kollegen, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 9:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angesprochen. Mit Hinweis auf Art. 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 wird daher von der Beantwortung Abstand genommen.

Eine praktisch gleichlautende Anfrage wurde von den Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 28. Mai 2009 unter der Nr. 2238/J an die Bundesministerin für Justiz gestellt. Ergänzend darf ich daher auf die Anfragebeantwortung Nr. 2255/AB durch die für Fragen des Urheberrechts zuständige Bundesministerin verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen