5266/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0048-IV/7/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5638/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung wie folgt:

 

Frage 1 bis 4:

Über die Zahl der bei den Gebietskrankenkassen als ArbeitnehmerInnen angemeldeten BetreuerInnen können keine Angaben gemacht werden, da diese Anmeldungen unspezifisch erfolgen und statistisch nicht ausgewertet werden können. Zum Stichtag 25. Juni 2010 waren 27.707 aktive Gewerbeberechtigungen für Personenbetreuer zu verzeichnen; wie viele davon das Gewerbe zum Stichtag auch tatsächlich ausüben, ist mir nicht bekannt. Die Vollziehung der Gewerbeordnung fällt nicht in meinen Kompetenzbereich, sondern in jenen des Bundesministers für Wirtschaft, Familien und Jugend, weshalb ich die Detailfragen nicht näher zu beantworten vermag.

 

Frage 5:

 

Im Jahr 2009 wurden beim Bundessozialamt 4.069 Anträge auf Gewährung einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung eingebracht, 3.929 betrafen die Beschäftigung von selbständigen, 83 unselbständige Betreuungskräfte. Bei 57 Anträgen war zum Zeitpunkt der Antragstellung die Beschäftigungsform noch unklar.


Frage 6:

 

2009 wurden 220 Anträge gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes abgelehnt. In 183 Fällen waren dies Anträge zur Beschäftigung von selbständigen, in 14 Fällen zur Beschäftigung von unselbständigen Betreuungskräften, bei 23 Fällen war die Form des Beschäftigungsverhältnisses noch offen, für die Entscheidung aber nicht relevant. Auf Grund der Erfassungslogik des Daten kann keine Angabe darüber gemacht werden, ob und wenn ja wie viele abgelehnten Ansuchen aus dem Jahr 2008 stammten.

 

Frage 7:

 

Die wichtigsten Gründe für eine Ablehnung des Ansuchens waren ein zu geringer Pflegeaufwand und das Fehlen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes. Darüber hinaus wurden im Jahr 2009 zurückgezogene Ansuchen als „abgelehnt“ miterfasst.

 

Frage 8:

Im Jahr 2009 wurden 4.028 Ansuchen zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung bewilligt. 3.948 betrafen selbständige, 80 unselbständige Betreuungskräfte.

 

Frage 9:

179 Anträge konnten nicht mehr im Jahr 2009 erledigt werden.

 

Frage 10:

Im Jahr 2009 wurden nach Angaben des Bundessozialamtes rund 100 Ansuchen zurückgezogen.

 

Frage 11:

Rund 80% der pflegebedürftigen Personen beschäftigen zwei Betreuungskräfte (eine exakte Aufschlüsselung auf unselbständige bzw. selbständige BetreuerInnen ist statistisch nicht möglich).

 

Frage 12:

Für das Jahr 2009 beliefen sich die Aufwendungen des Bundes für die 24-Stunden-Betreuung auf EURO 28.816.366,03.

 

Frage 13:

Bis 31. Mai 2010 wurden für die 24-Stunden-Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung EURO 16.149.033,13 verausgabt.


Frage 14:

Für Förderungen der 24-Stunden-Betreuung wurden seitens der Bundesländer für das Jahr 2008 EURO 1,532.536,05 in den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung überwiesen.

In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung rückwirkend mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist. Eine Kostenbeteiligung der Länder ist daher erst ab dem Jahr 2008 erfolgt.

 

Die Abrechnung der Kosten der 24-Stunden-Betreuung für das Jahr 2009 mit den Bundesländern ist noch im Laufen; Zahlungsaufforderungen an Länder erfolgten bereits.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen