5269/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0126-III/FV/2010

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 9. Juli 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5425/J-NR/2010 betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4, 6 und 7:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 1. Juni 2010 wurde 9 Bediensteten des Ministerbüros im Rahmen der ressortüblichen allgemeinen Belohnungen insgesamt € 9.000,-- zuerkannt.

 

Die Zuerkennung von Belohnungen an die Bediensteten der Zentralleitung erfolgt nach Maß-gabe der vorhandenen Mittel für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass für MitarbeiterInnen des Ministerbüros keine gesonderten finanziellen Mittel vorgesehen sind.

 

Hinsichtlich der in den Jahren 2007 und 2008 zuerkannten Gesamtbeträge für Belohnungen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 258/J-NR/2008 durch meinen Amtsvorgänger (199/AB).

 

Zu Frage 5:

Die Einstufung der MitarbeiterInnen des Ministerbüros erfolgt aufgrund einer Bewertung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz der Leitung des Ministerbüros ist nach v1/5, der Stellvertretung nach v1/4 und der ReferentInnen nach v1/3 bewertet.

 

Zu Frage 8:

Die Zuerkennung von Belohnungen erfolgt ausschließlich aufgrund der Bestimmungen des § 19 des Gehaltsgesetzes 1956.

 

Die Bundesministerin:

 

 

Dr. Beatrix Karl e.h.