5272/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.07.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0133-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 13. Juli 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5567/J-NR/2010
betreffend Dienstwägen der
Bundesministerien, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen
am 31. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9:
Der
Fuhrpark des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung besteht
derzeit aus
folgenden drei Fahrzeugen:
a. AUDI A8, Betriebsart Diesel, Regierungsfahrzeug:
Anschaffung 2007
Anschaffungskosten € 60.402,36 (Ankauf über BBG-Vertrag)
b. AUDI A6, Betriebsart Diesel:
Anschaffung 2009
Anschaffung über BBG-Leasingvertrag, monatliche Leasingrate € 525,92.
c. VW BUS, TDI 4Motion, Betriebsart Diesel:
Anschaffung 2010
Anschaffung über BBG-Leasingvertrag, monatliche Leasingrate € 726,32
Keines der drei angeführten Fahrzeuge besitzt eine Sonderausstattung.
Zu Frage 5:
Das Regierungsfahrzeug AUDI A8 wurde angeschafft, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 neu geschaffen wurde und daher kein geeignetes Fahrzeug für meinen Amtsvorgänger zur Verfügung stand.
Der AUDI A6 und der VW BUS TDI 4Motion mussten ausgetauscht werden, da beide Fahrzeuge nicht mehr betriebssicher waren und eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar war.
Zu Frage 6:
Der AUDI A8 – als Regierungsfahrzeug – wird ausschließlich von mir benützt. Die beiden anderen Fahrzeuge werden für die dienstlichen Erfordernisse des Ministeriums zur Verfügung gestellt (Dienstreisen, Fahrten für Delegationen, Personentransporte, sonstige Transporte, etc.).
Zu den Fragen 7 und 10:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat zwei Kraftfahrer im Personalstand, die beide auch als Lenker des Regierungsfahrzeuges fungieren.
Zu Frage 11:
Der AUDI A8 ist beim Versicherungsunternehmen UNIQA versichert. Die jährlichen Versicherungskosten (Haftpflicht) betragen € 1.377,79.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5554/J-NR/2010 durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 15:
Eine
private Nutzung von Kraftfahrzeugen des Bundesministeriums für
Wissenschaft und
Forschung ist abgesehen von den unter 12 bis 14 angeführten Fällen
nicht vorgesehen.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.